— 175 — einige Leute zu treffen, die auch zum Häuptling Tege gingen und uns so als Wegweiser dienen konnten; wir allein hätten uns wohl schwerlich zu- rechtgefunden. Die prächtige mondhelle Nacht und die reizende Umgebung vertrieben bald den Schlaf aus den Augen und gegen 11½ Uhr nachts kamen wir in Dzogbephime an. Der Ortsvorstand nahm uns trotz der späten Stunde recht freundlich auf. Die Orte Badza, Dzogbephime und auch der fol- gende, den wir anderen Tages passirten, sind nicht selbständig, sondern gehören zum Gebiete von Keve, zu dem noch einige andere Ortschaften gerechnet werden. Nachdem wir das Kevegebiet verlassen, gelangten wir anderen Tags gegen zehn Uhr an den Ziöfluß, der munter dahinfließt und uns mit seinem klaren, kühlen Wasser, das über die Felsen dahinrauscht, recht wohlthuend erquickte. Der kleine Kpoto, ein Neffe Teges, den wir auf dem Wege trafen, lief uns munter wie ein junges Reh voraus, eine schwere Traglast auf dem Kopfe. Wir gaben ihm unseren Stock, damit er ihn seinem Onkel zeige und unsere Ankunft melde. Jeder Abgesandte muß dort nämlich den Stock seines Herrn vorzeigen; sonst findet er keinen Glauben. Tege sandte uns sogleich seinen Stock entgegen und ließ uns freundlich Willkommen bieten. Er gab uns mehrere Burschen zur Bedienung und wies uns ein neues Haus als Wohnung an. Wir waren über- rascht über die reinlichen und gut zubereiteten Speisen und den natürlichen Anstand, mit dem dieser Mann uns behandelte. Nachmittags fanden die Verhandlungen über die Missionsangelegenheit statt, und wieder überraschte uns die Klugheit und das gesetzte Beuehmen des Häuptlings. Nachdem wir am anderen Tage noch einige lleinere Fragen besprochen, schenkte uns Tege ein Grundstück, zur Errichtung einer Schule sehr gut gelegen. Alsbald wurde die Schenkungsurkunde auf- gesetzt und beiderseitig unterschrieben. Tege machte drei große Kreuze als Namenszeichen. Auch gab er uns mehrere Kinder mit nach Lome, damit wir diese in der Mission ausbilden möchten. Nach dreitägigem Marsche langten wir wieder in Lome an. Wie das „Evangelische Missions-Magazin“ an- giebt, zählteman jetzt folgende 14 Bibelübersetzunen in afrikanischen Sprachen: 1. Akra oder Ge. 2. Tschi (Asante). 3. Yoruba. 4. Esik. 5. Duala. 6. Kaffir. 7. Tschuana. 8. Suto. 9. Sulnu. 10. Suaheli. 11. Ganda. 12. Amharisch. 13. Ma- dagassisch. 14. Luganda. RAus fremden Molonien. Rinderpest in Südafrika. Aus der als Parlamentsvorlage veröffentlichten Korrespondenz der englischen Behörden über den Ausbruch der Rinderpest in Südafrika entnehmen wir folgende Angaben: Der Ausbruch der Seuche wurde am 5. März v. Is. in Buluwayo im Matabeleland festgestellt. Dort unter dem Namen Zambosi cattle fever bekannt, verbreitete sich die Seuche mit rasender Schnelligkeit über Matabeleland, Nord= und Central-Betschuana- land und herrschte bereits Mitte April in dem gan- zen Protektorat nördlich des Molopoflusses. Nach dem Berichte des Resident Commissioner war die Seuche mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 30 englischen Meilen den Tag vorgeschritten. Auch aus dem portugiesischen Gebiete und dem Traus- vaal wurden sehr bald Seuchenfälle gemeldet, die zu umfassenden Sicherheitsmaßregeln Veranlassung gaben. Nach den Berichten der Gouvernementsthierärzte trifft die Krankheit, die sich in starkem Fieber, Mü- digkeit, anhaltendem Husten, mangelnder Freßlust, Zunahme der Temperatur und rapider Abzehrung äußert, in erster Linie das Rindvieh, daneben aber auch Schafe, Ziegen und Wild, verschont dagegen Pferde, Maulthiere und Esel. In der Regel zeigen sich, sieben Tage nachdem das gesunde Vieh mit krankem in Berührung kam, die ersten Krankheits- symptome: kurzer rauher Husten, erst schleimige, dann eiterige Ausscheidungen aus Nase, Augen und Maul, am dritten Tage darauf starkes Abführen. Vom vierten oder fünften Tage ab gehen die oft mit Blut vermischten Exkremente von selbst ab. Die Körper- temperatur schwankt zwischen 39½ und 41½ Celsius. In der Regel tritt zwischen dem dritten und siebenten Tage nach den ersten Krankheitserschei- nungen der Tod ein. Befund nach dem Verenden: Herz fleckig, eingefallen und leer. Galle schwärzer und leer. Lungen geröthet und aufgedunsen. Milz, Nieren und Leber in der Regel normal. Eingeweide entzündet und gefüllt mit einer schleimigen, blutigen Masse. In einem Bericht wird als ein in einzelnen Fällen mit Erfolg angewendetes Mittel gegen die Seuche: möglichst lange (mindestens während fünf Tage) Entziehung des Wassers und Ersatz desselben durch kleine Quantitäten Leinöl, empfohlen. In den späteren Berichten wird jedoch auf dieses Verfahren nicht mehr zurückgekommen. Die von den Behörden zur Bekämpfung der Seuche getroffenen Maßregeln beschränken sich im Wesentlichen darauf, durch Ver- nichten des Viehes und Absperrungsmaßregeln einem Weiterumsichgreifen vorzubeugen. Eine am 9. März vom Gouverneur der Kapkolonie erlassene Prokla- mation erklärte das Matabeleland für durchseucht und verbot jeden Viehverkehr ohne schriftliche Er- laubniß des besonders ernannten Aussichtsbeamten. Letzterem wurde die Befugniß gegeben, die Tödtung von krankem oder seucheverdächtigem Vieh, sobald diese Maßregel zur Verhinderung der weiteren Aus- dehnung der Krankheit erforderlich erscheine, anzu- ordnen. Uebertretung dieser Verordnung und Wider- setlichkeit gegen Beamte wurde mit Geldstrafe bis