den Füßen, und die Strömung war so stark, daß wir uns nicht mehr halten konnten, sondern schwim- mend das jenseitige Ufer erreichten. Wie die Träger sahen, daß wir schwimmen mußten, wurden sie, wie sie sagten, nizabulwa ni oga (ich bin von Furcht überkommen). Wir schwammen dann wieder zurück, sprachen ihnen etwas Muth zu und stellten sie dicht in einen Haufen zusammen, wobei sie sich gegen- seitig die Hand reichten. Dann ging es tapfer ins asser, Einige schwammen, die Anderen wurden mit hinübergerissen, und wir erreichten Alle glücklich das jenseitige User. Einige Lasten schwammen nun noch im Wasser; aber auch diese trieben an das Ufer. So waren wir Alle unversehrt durch diese nicht ungefährliche Strömung gekommen. Wir mußten nun im Wasser weiter waten und nach 20 Minuten erreichten wir den eigentlichen Luengerafluß. Dieser war ziemlich leicht zu passiren, weil die Brücke noch vorhanden war. Aber auch über diese ging das Wasser noch ½ m hinweg. Dann marschirten wir noch zwei Stunden im Wasser; stellenweise reichte es uns bis über die Kniee, aber auch sehr oft bis an den Hals. Da mir der Missionar einen besseren und näheren Weg empfohlen hatte, so schlugen wir den ein und ließen die Karawanenstraße über Luasi rechts liegen. Aber wir mußten bald erkennen, daß wir uns gründlich versehen hatten; denn der Weg führte sünfmal über den Mkulumusifluß. Das erste Mal konnten wir ihn noch mit geringer Mühe durch- waten; die anderen drei Uebergänge konnten wir nur dadurch ermöglichen, daß wir aus langen Seilen eine Art Leiter verfertigten. Es schwamm dann Einer hinüber und band die Lianen an irgend einen Baum fest. Es wurden dann zuerst die Lasten hinübergezogen, dann klekterte Einer nach dem An- deren an dem Seil hinüber. Da hierbei der halbe Körper im Wasser hing und man nur mit den Händen sich an dem Sell fortbewegen konnte, so mußte man alle Kraft anwenden, um nicht von den starken Fluthen mitgerissen zu werden. Auf diese Weise kamen wir überall glücklich hinüber. Nur vor dem letzten Uebergang fanden wir keinen Ausweg. Wir suchten wohl über eine Stunde eine Uebergangstelle, aber vergebens, überall war der Fluß weit über seine Ufer getreten, und das Wasser stürzte mit solcher Gewalt vorwärts, daß an ein Durchschwimmen nicht zu denken war. Da aber die Sonne schon am Untergehen war und wir den ganzen Tag nur im Wasser marschirt hatten, so sehnten wir uns h Ruhe und einem schönen Feuer, wo wir unsere Kleider etwas trocknen konnten. Ein Dorf war aber weit und breit nicht zu ent- decken. So beschlossen wir denn, in der Nähe des Flusses unser Zelt aufzuschlagen, um da zu übernachten. Da kam ein Trüger mit der freudigen Botschasft, daß er einen Pfad gefunden habe, der unbedingt zu einem Dorfe führe. Wir machten uns nun Alle auf den Weg und kamen auch wurklich 201 nach einer halben Stunde in ein kleines Dorf von fünf Hütlen. Am anderen Morgen gab uns der Dorfälteste einen Mann mit, der uns eine bequeme Uebergangs- stelle zeigte. Es war ein dicker Baumstamm, der quer über dem Fluß lag, über den das Wasser nur 1 m hoch hinwegging. Dann bekamen wir einen besseren Weg, wir trafen in dem ganzen Handéigeblet nur noch einige kleinere Flüsse mit höchstens 1½ m tiesem Wasser. Um 2 Uhr trafen wir in Muhesa, dem Endpunkt der Eisenbahn, ein. Wir hofften nun, von da an mit der Eisenbahn nach Tanga fahren zu können; aber da erfuhren wir zu unserem Bedauern, daß die Strecke von den starken Regengüssen durchbrochen sei. Wir marschirten deshalb weiter bis Ngunbeni. Am Montag, den 16., brachen wir friih morgens von Agunbeni auf; denn wir hofften, an demselben Tage Tanga zu erreichen. Aus fremden Rolonien. Anwerbung von Arbeitern zum Eisenbahnbau. Um die Anwerbung von eingeborenen Arbeitern der Inseln Sansibar und Pemba für den Bau der Mombassa-Eisenbahn zu erleichtern bezw. zu regeln, hat der First Minister of the Zanzibar Govern- ment unter dem 1. Februar d. Is. eine Verfügung erlassen, laut welcher die Verdingung von farbigen Arbeitern an europäische Unternehmer vor dem Governmment Registration Oflice verlautbart werden muß. Ueber die Verhandlung ist folgende Urkunde aufzunehmen: Hiermit wird bezeugt, daß (Name des Unter- nehmers) den unten näher bezeichneten Arbeiter ge- mäß den Bestimmungen der „Labour Regulations 1896“ in Arbeit genommen hat. Besagter Arbelter erhält monatlich so und so viel Rupien Lohn, von welchem Betrage er so und so viel Rupien als Vor- schuß erhalten hat. Beschreibung des Arbeiters: Name, Stamm und Rasse, Alter, Größe, besondere Kennzeichen. Datum, Unterschrift des Unternehmers und des egistrars. (Vergleiche zu dieser Labour Regulation die in der vorigen Nummer dieses Blattes veröffentlichte Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs für Deutsch- Ostafrika, betreffend die Abschließung von Arbeits- verträgen mit Farbigen.) Die Mineralpvoduktion in Britisch-Indien 1894. Der Bericht über die Mineralproduktion Indiens für das Jahr 1894 zeigt mit großer Deutlichkeit, welchen Aufschwung die Bergwerksindustrie in Indien