Royal Niger Company seit vier Jahren Posten von 4000 bis 6000 Kisten pro Jahr ähnlicher Qualität auf den Liverpooler Markt, jedoch ist die Beschaffen- heit nicht so gut wie das Produkt vom Senegal, da es nicht so reif geworden ist und daher Mängel an der Löslichkeit zeigt; wie dies die aus Kamerun, Deutsch-Ostafrika und aus East London seiner Zeit versuchsweise auf den deutschen und englischen Markt gebrachten Probesendungen ebenfalls zeigten, die daher unbrauchbar und werthlos waren. Nur der aus dem englischen Klein-Namaqualand und deutschen Groß-Namaqualand vom Weißdorn stammende reife weiße Gummiarabikum ist brauchbar, während alle anderen Qualitäten sagoartig wie Gallerte in der Lösung bleiben und gänzlich werthlos sind. Für die Gummisammler ist es daher sehr an- gebracht zu wissen, welche Baumarten ein brauchbares und gut verkäufliches Produkt ergeben, da sonst für Konsignationssendungen den überseeischen Abladern nicht einmal die Fracht erzielt wird und heute noch in London Posten von vielen Tausend Kisten lagern, die ähnlicher Beschaffenheit sind. Dandel und Schifffahrt von Mogzambique. Der Schifffahrtverkehr hat auch im Jahre 1896 jast ausschließlich in den Händen der Deutschen Ostafrika-Linie gelegen, so daß es dieser ermöglicht ward, ihre Fahrten zu vermehren. Von einem vier- wöchentlichen Betrieb ist sie zu einem dreiwöchent- lichen übergegangen, und in diesem Jahre wird fast alle acht Tage ein Dampfer genannter Linie im Hafen von Mozambique erwartet. In der zweiten Hälfte des Jahres 1895 begannen zwei französische L#nien, die Messageries maritimes von Marseille und Chargeurs réunis von Hävre regelmäßige monatliche Fahrten an der Mozambique-Küste, doch vermochten sie nur einen ganz kleinen Theil des Verkehrs an sich zu ziehen. Die englische Linie British India S. S. Navigation Co., welche von Bombay kommend, diese Küste monatlich besucht, vermag ebensowenig festen Fuß zu fassen und kann den Betrieb nur noch mit Verlust durchführen. Die Handelsbewegung von Mozambique stellte sich folgendermaßen: 1894 Rs. 493 549 111 Mk. 1 645 163,70 189 Rs. 571 805 401 Mk. 1 906 018,00 1896. Rs. 526 591 542 Rs. 356 511 061 Mk. 1 755 305,14 Mk. 1 188 370,20. Deutschland war 1896 an der Einfuhr nach sachverständiger Schätzung folgendermaßen betheiligt: Rs. 304 147 512 Mk. 1 013 825,04 5. Rs. 222 735 322 Mk. 742 451,07 297 Baumwollenwaaren Mk. 69 223,00 Papierwaaren .- 6 311,00 Lebensmittel. . .-13427,00 PulverandGewehrc-..-20756,00 Cemeat,Holz,Streichhölzer.- 8 333,00 Parfümerien 1 521,00 Perlen - 2 808,00 Tabak, Cigarren - 7 697,00 Metallwaaren - 4 198,00 Getränke - 8 066,00 Kohlen 29 146,00 Diversses 10 102,00 Mk. 178 588,00 An der Ausfuhr in solgender Weise: Erdnüsse Mk. 483 622,10 Sesamsoat 43 156,80 Gummi elasticum 360 001,80 Grenadillholz - 9844,20 Ebenholz. 27 19170 Schildpatt .8831330 Wachs 2 2 092,50 Muscheln " 380,70 Mk. 934 613,10. Der Schiffsverkehr im Hafen von Mozambique betrug im Jahre 1896 nach Lloyds-Register: 57 deutsche Dampfer mit 125 054 Tonnen, 28 englische Dampfer mit 65 212 Tonnen, 8 fran- zösische Dampfer mit 8717 Tonnen und 1 öster- reichischer Dampfer mit 1000 Tonnen, sowie 1 deutscher Segler mit 320 Tonnen, 3 englische Segler mit 2445 Tonnen, 2 norwegische Segler mit 536 Tonnen und 1 dänischer Segler mit 1550 Tonnen. Norfolk-= Insel. Zwischen der englischen Regierung und der Re- gierung der Kolonie Neu-Süd-Wales schwebten im vorigen Jahre Verhandlungen über die beabsichtigte Einverleibung der Norfolk-Insel in die gedachte Kolonie. Bei den infolgedessen stattgehabten Prü- sungen seitens der englischen Kronjuristen hat sich herausgestellt, daß diese Einverleibung dem bestehenden Rechte nach durch Verordnung der Königin im Rathe nicht erfolgen konn. Mit Rücksicht hierauf ist beschlossen worden, der Insel den Charakter der Kronkolonie fernerhin zu wahren und den Gorver- neur von Neu-Süd-Wales auch künftig mit deren Verwaltung zu betrauen. Dem genannten Gouverneur ist die Befugniß ertheilt worden, Gesetze und Verordnungen für diese Insel zu erlassen, richterliche und andere Beamte daselbst zu ernennen und über gewisse dortige Län- dereien zu disponiren. —...