— 450 solcher Waffen ertheilen, die er zu Vertheidigungs- oder Sportzwecken für erforderlich hält. Der Er- laubnißschein, der jederzeit zurückgezogen, eingeschränkt und erweitert werden kann, soll genaue Angaben über die betr. Feuerwaffen 2c. enthallen. Waffen 2c. die ohne Erlaubniß geführt werden, werden einge- zogen. Uebertretungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 100 Pfd. Sterl. oder Gefängniß- strafe bis sechs Monaten oder mit beiden Strafen belegt, in gewissen Fällen kann auch das Schiff, dessen Besatzung oder Passagiere den vorstehenden Vor- schriften zuwidergehandelt haben, ganz oder theilweise konfiszirt werden. Kriegsschiffe unterliegen diesen Vorschriften nicht. ritische Lalomonsinseln. Der stellvertretende britische Oberkommissar für den westlichen Stillen Ocean hat unter dem 23. März und dem 27. April d. Is. für den seiner Jurlsdiktion unterworfenen Bezirk der britischen Salomonsinseln eine Verordnung, betreffend Aufbringung von Lokal- einnahmen, erlassen, nach welcher im Wesentlichen für alle männlichen nichteingeborenen Personen eine Kopf- steuer von jährlich 5 Pfd. Sterl., für jede Handels- niederlassung an der Küste eine Lizenzgebühr von 10 Pfd. Sterl. und für jedes Schiff oder andere Handelsfahrzeug eine solche von 1 Pfd. Sterl. pro Tonne, im Höchstbetrage bis zu 100 Pfd. Sterl., angeordnet wird. Abgesehen von den ordlinirten Geistlichen ist die Kopfsteuer von allen männlichen nicht zu den Eingeborenen gehörigen Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren zu entrichten, so- fern diese wenigstens während zweier Monate in dem gedachten Schuhgebiete sich aufgehalten haben. Be- sondere Bestimmungen sind über die Entrichtung der Steuern in halbjährlichen Raten, die Befreiung von der Schiffslizenzgebühr, die Uebernahme eines anderen Schiffes auf eine bereits bestehende Lizenz, über die Art der Eintrelbung der Steuern und über die Uebertretungen dieser Verordnung erlassen. Derschiedene Milkheilungen. Die Flora unserer Rolonien. Das am 6. Juni ausgegebene Notizblakt Nr. 8 des Königlich botanischen Gartens und Museums zu Berlin enthält einige Aufsätze, welche die Flora in unseren Kolonien behandeln. Besonders hervorzuheben sind „Winke für Versuchskulturen an Nutzpflanzen in Kamerun nach den Mittheilungen des Herrn A. Moller, Inspektor des botanischen Gartens in Colmbra“, von A. Engler und „Weitere Mitthei- lungen über die Verwerthung der ostafrikanischen Mangrovenrinden“ von M. Gürke. Lammlungen getrockneter Pflanzen aus den Schutz ebieten für das Berliner botanische Museum. Dem Berliner botanischen Museum ist durch Herrn Oberst v. Trotha eine Sammlung getrockneter Pflanzen zugegangen, die gegen 320 Nummern um- faßt. Wenn auch vielleicht nicht alle von diesen in einem die wissenschaftliche Bestimmung erlaubenden Zustande ausgenommen werden konnten, so ist doch im Ganzen die Sammlung hochwillkommen. Nicht nur daß eine beträchtliche Anzahl für die Wissenschaft neuer Spezies darin enthalten ist, auch pflanzen- geographisch giebt sie uns dankenswerthe Ausschlüsse über die Vegetation der Landschaften am Ostufer des Viktorla-Nyanza, des Tanganyika, vor Allem auch die ersten Einblicke in den Florencharakter Urundis. Eine ausführliche und gewissenhafte Etikettirung der Spezimina bringt für viele wissenswerthes Detail über Habitus, Standortsverhältnisse, praktische Ver- wendung im Haushalt der Eingeborenen 2c. Begleitet ist die Sammlung von einer kleinen Kollektion botanischer Schaustücke, wie Früchte, Rinden und Holzproben. Herr Zenker, der schon früher als Stations- leiter von Yaunde sehr werthvolle Sammlungen an das Königliche botanische Museum gesendet hat, hat neuerdings in der von ihm begründeten Forschungs- station Bipinde umfangreiche Sammlungen zusammen- gebracht, die an interessanten Formen, welche bisher nur aus dem südlicheren Gabun bekannt waren, be- sonders reich sind. Die Pflanzensammlungen Zen- kers gehören neben denjenigen, die der leider so früh verstorbene Staudt in Lolodorf und Johann Albrechtshöhe zusammenbrachte, zu den wichtigsten, welche in neuerer Zeit in Westafrika gemacht wurden. Landwirthschaftliche Ausstellung in Pamburg. Das Komitee zur Einführung von Erzeugnissen aus deutschen Kolonien hatte auf der landwirthschaft- lichen Ausstellung in Hamburg eine Kollektivausstellung veranstaltet, die alle bisherigen Ausfuhrprodukte der deutschen Schutzgebiete enthielt. Der Plantagenbau in Kamerun war durch ein riesiges, dioramaartig mit plastischem Vordergrund versehenes Bild darge- stellt, dessen Herstellung durch die Unterstützung der in Kamerun ansässigen Plantagengesellschaften und der Hamburger Kamerun-Kakaogesellschaft ermög- licht wurde. VVVVVVVVTYFVYVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVWYTY Tikkeraktur. Ueber altarabische Ruinenstätten im Maschonaland und deren Beziehungen zum bibli- schen Ophir hat Professor Dr. Oskar Lenz aus Prag in der k. k. geographischen Gesellschaft in Wien einen interessanten Vortrag gehalten, der nunmehr