Präfektur die Mission zu begründen, doch hatten bisher die dort noch herrschenden Unruhen die Aus- führung dieses Vorhabens unmöglich gemacht. Als nun im letzten Jahre das energische Vorgehen des Herrn Hauptmanns Prince Uhehe und seine Nach- bargebiete erschlossen, errichteten die Missionare An- ang d. Is. auf einer herrlich gelegenen Anhöhe an den Ufern des Ruaha, 2½ Stunden von der Mili- tärstation und eine halbe Stunde von der Stadt ringa entfernt, eine Station. Superior ist P. Am- brosius Mayer 0. S. B., welchem ein zweiter Pater sowie drei Brüder beigegeben sind. Letzer Tage ist noch ein dritter Pater dahin abgereist. Leider wurde die Aufnahme der eigentlichen Missionsthätigkeit durch einen neuen Aufstand eines Theiles der Wahehe verhindert. Sobald Ruhe und Sicherheit vollständig hergestellt sind, wird eine neue Station entweder in Uhehe selbst oder in dem be- nachbarten Ubena gegründet werden. Demselben Missionsblatt zufolge hat der greise I. Baur, seit langen Jahren Leiter des großartigen Waisenhauses der Väker vom heiligen Geiste in Bagamoyo, dieses Amt niedergelegt. Wer in den letzten Jahrzehnten Ostafrika bereist hat, kennt die ehrwürdige Gestalt des P. Baur, des ältesten Vete- ranen der Mission des Küstenlandes. Bagamoyo hat sich unter seinem Einflusse mächtig entwickelt und eine ganze Reihe neuer Christendörfer hervorgerufen. Sein Nachfolger ist P. Schneider, früher in Mandera, zuletzt als Superior in Tanga thätig. Schwester Monika aus der Missionsgesellschaft der Pallotiner hat eine biblische Geschichte in der Dualasprache verfaßt. Sie begiebt sich wieder nach Kamerun in ihre Mission, wo sie mit der Gründung einer neuen Schwesternstation beauftragt ist. Die katholische Herzen Jesu-Mission hat zu Ramandu in der Mattawabucht (Nordseite der Gazelle-Halbinsel) eine neue Niederlassung gegründet. Die „Marien = Monatshefte“ berichten über die Gründung der Missionsstation in Wunamärita, Ga- zelle-Halbinsel auf Neupommern, Folgendes: „Der Bauplatz ist ungefähr 40 m vom Meeres- strande entfernt. Br. Kieft schafft Steine, Sand und Kalk zur Bereitung des Mörtels herbei. Br. Geboers, der eigentliche Baumeister, führt mit Loth und Kelle die Pfeiler auf, welche die kleine Behau- sung aus Brettern tragen müssen. Die kurzen Pfeiler, auf denen das Holzgebäude ruht, werden aus einem Gemisch von Kieselsteinen und Korallenkalk hergestellt. Basilio lag die Gewinnung der Kalksteine und der Bau der Küche ob. Ganze Tage stand er draußen 607 im Meere auf einem Riffe und spaltete mit einigen schwarzen Arbeitern Korallenstücke ab, die er dann am Ufer mit Holz bedeckte und zu Kalk brannte. Der hochw. Herr Bischof war keinen Augenblick müßig. Heute durchforschte er diesen Theil der Besitzung, morgen jenen, oder er suchte die Flüsse auf und ab — nach Steinen, oder prüfte die Bodenbeschaffenheit des Landes. Dieser beständige Aufenthalt im Freien brachte seine angegriffene Gesundheit wieder empor und gab ihm sogar den Muth, noch einmal die Baininger Berge zu besteigen.“ Dem Kaiserlichen Richter Dr. Hahl wird in demselben Bericht besonderer Dank für das rege In- teresse ausgesprochen, mit dem er die Gründung dieser Station gefördert und ermöglicht habe. RAus fremden MUolonien. Bestimmungen über Ronzessionen für die Gewinnung von Salatakautschuk auf Domänengrund in FSurinam. Dem „Gouvernementsblad van de Kolonie Suri- name"“ entnehmen wir folgende Verordnung vom 21. Jannuar 1893, welche bei der Wichtigkeit der Kautschukgewinnung in den deutschen Schutzgebieten allgemeineres Interesse besitzt. Im Namen der Königin! Der Gouverneur von Surinam, erwägend, daß es nöthig ist, Anordnungen über die Ausgabe von Konzessionen zur Gewinnung von Balatakautschuk auf Domänengrund in Surinam zu treffen, hat nach Anhören des Urtheils des Regierungsausschusses und erhaltener Genehmigung der „Kolonialen Staaten“ nachstehende Verordnung festgestellt: I. Abschnitt. Von den Konzessionen zur Gewinnung von Balatakautschuk. Art. 1. Auf Terrains, worauf oder wozu Jemand von dem Berechtigten kein Recht oder keine Erlaubniß hat, eine Untersuchung nach dem Vorhandensein von Balata anzustellen, wird Jedermann verboten, eine solche Untersuchung vorzunehmen. Wenn es Domänengrund anbetrifft, so ist dazu die schriftliche Erlaubniß des Gouverneurs erforderlich. Art. 2. Durch den Gouverneur können, mit Inachtneh- mung der Bestimmungen dieser Verordnung, Kon- zessionen für die Gewinnung von Balata auf Domänen= grund ausgegeben werden. Länderstrecken, die behufs Ausbeutung von Mine- ralien in Konzession abgetreten sind oder wofür zwecks Untersuchung nach dem Vorhandensein von Mineralien