Falls von dem im ersten Absatz dieses Artikels vorbehaltenen Recht Gebrauch gemacht wird, ist keine Entschädigung dafür verschuldet.“ Art. 2. Diese Verordnung tritt am Tage der Veröffent- lichung in Kraft. Gegeben zu Paramaribo, den 29. April 1897. Tonckens. Dandel Gabuns im Jahre 1896.“) Die Handelsverhältnisse sind in Gabun im letzten Jahre recht schwierige gewesen, was auf starken Wettbewerb der Kaufleute unter sich zurückzuführen ist. Sämmtliche Verkaufspreise von Waaren sind gesunken, theilweise um 50 pCt. Trot dieser großen Preisermäßigungen sind aber die Preise für Löhne, Lebensmittel und Aehnliches dieselben geblieben und fallen demnach doppelt ins Gewicht. Es ist auch keine Aussicht vorhanden, daß das laufende Jahr in dieser Hinsicht einen Wandel schaffen wird. Rothholz ist in nennenswerthen Mengen in Gabun zu haben, hat aber sehr unter den niedrigen Preisen in Europa gelitten. Schließlich deckte Roth- holz kaum noch die Fracht. Infolgedessen wurde versucht, von Gabun Mahagoni auszuführen, das einen guten Markt fand. Im Ogowe hatte sich zu Anfang des Jahres das Geschäft recht gut angelassen. Indeß wurde durch einige Firmen Vorschuß (trust) an die Ein- geborenen in größeren Summen gegeben und so für die nicht Vorschuß gebenden Firmen das Geschäft lahm gelegt. Das vom Ogowe kommende Gummi elastikum bielt sich fest im Preise. Ebenholz erlitt dagegen einen Abschlag von etwa 2 Mark für 50 kg und zog erst gegen Ende des Jahres etwas an. Elfenbein erfuhr gegen Mitte des Jahres eine kleine Besserung, doch ist an diesem Artikel nichts zu verdienen, weil der Einkauf sich sehr hochstellt und außerdem noch, ebenso wie für Gummi elastikum, ein Ausfuhrzoll von 7 pCt. erhoben wird. Als Ein- heitspreise für die Berechnung der Ausfuhrzölle wurden angesetzt vom 1. Januar bis Ende Juni 1896: Lmmi crlastikum .... 3, ranlen für 1 K Elfenbein von o bis 3gr * - für 1 s 1 –—— i-s 1 OD% . 68 18 und mehr 19 - - vom 1. Jull bis Ende Dezember 1896: Gummi elastiium 3,50 Franken für 1 Elfenbein. . von gti bis z1 kg. 9.50 - - 18 .8Sug u. mehr 11225 1 *) Aus dem D. Handels-Archiv 1897 II, S. 485. 614 Für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Juni 1897 gelten folgende Preise: Lummi glastiium 38 Franken für 1 kg Ellen nbe .. von 4 u - : 1. .. - r*— m- 17,00 * 1.5 3 Mayumba wurde hauptsächlich Mahagoni ausgeführt. In Ngowe, Sette Cama und Loango befinden sich deutsche Firmen nicht. Von Ngowe und Sette Cama kommt hauptsächlich Gummi elastikum einer geringeren Qualität, sogenannter Flake rubber, welcher in Europa nicht beliebt ist und siets sehr niedrige Preise erzielt. Loango, welcher Platz ein Ausgangspunkt für Karawanen nach dem Ubang war, hat durch die Eröffnung der Kongoeisenbahn von Matadi nach Leopoldville an Verkehr verloren. Die für die französischen Stationen am Ubang bestimmten Waaren werden durch die Chargeurs Réeunis-Dampsschiffe direkt bis Matadi befördert, gehen von dort mit der Eisenbahn nach Leopoldville und weiter per Dampf- schiff nach Brazzaville. Durch diese Transportweise werden nicht unbe- deutende Ersparnisse erzielt, ganz abgesehen davon, daß die Waaren im Innern auch in besserem Zu- stande eintreffen. Als neue Verkehrsverbesserung ist jetzt eine Tele- graphenlinie von Maynmba nach Loango gelegt worden. Die Taxe beträgt 5 Centimes für das Wort, mindestens aber einen Franken. Diese Linie soll bis Gabun fortgesetzt werden. Ein erwähnenswerther Punkt ist noch das Ein- senden von Mustern und Preislisten seitens europkischer Häuser an schwarze Händler. In der Kolonie giebt es keine bedeutenden, selbständigen schwarzen Händler, wie z. B. an der Goldküste. Es sind einige selb- ständige schwarze Händler vorhanden, von denen aber keiner kreditfähig ist. Im Falle einer Bestellung durch diese ist unbedingt auf Einsendung des Rech- nungsbetrages zu bestehen, wenn man keine Verluste erleiden will. Bedeutendere Geschäfte sind überhaupt mit diesen Leuten nicht zu machen. Eine Aufforderung zur Einsendung von Produkten gegen dafür versprochene Waarenlieferung ist ganz zu verwerfen. Häufig sind derartige Briefe an schwarze Angestellte von europäischen Häusern ge- kommen; hierdurch werden solche Leute oft in Ver- suchung geführt, die nöthigen Produkte ihren Herren zu stehlen, was Verwickelungen hervorruft. Die Ausfuhr von Gabun in den Jahren 1895 und 1896 betrug: 1895 1896 kg kg Rothholz 77 472 812 206 Ebenholz u. 2w zus 1 633 326 — Ebenholz allein — 1 875 323 Mahagoni allen — 991 516 Piassawa 1758 1 346 Palmkerne 878 117 778254