632 Personalien. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den vortragenden Rath in der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts, bisherigen Wirklichen Legationsrath v. König zum Geheimen Legationsrath zu ernennen. VVWVWVVVVVVWVVVVVWVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVVWVVVVVVVVVVVVVVVVV Nichtamtlicher Theil. Machrichten aus den deukschen Schuhngebieken. (Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Deutsch-Pltafrika. Expedition der 8. Rompagnie ber Schutztruppe für Deutsch- Ostafrika in das Dinterland von Lindi und Mikindani. Um künftigen Einfällen der Wangoni (auch Mag- wangwara genannt), welche in den letzten Jahren durch wiederholte Raubzüge das Hinterland von Lindi und Mikindani sowie das Rovumagebiet be- unruhigt hatten, vorzubeugen und die zahlreichen von dort stammenden Kriegssklaven der Magwangwara zu befreien, unternahm die 8. Kompagnie der Schutz- truppe unter dem Befehle des Premierlieutenants Engelhardt im Juli d. Is. eine Strafexpedition. Dem von diesem erstatteten Berichte über den Verlauf der Expedition entnehmen wir das Folgende: In dem Bestreben, über die Schädigungen, welche die Bevölkerung des Hinterlandes von Lindi und Mikindani und des Rovumagebietes durch die Wan- goni erfahren hat, umfassende Kenntniß zu erhalten, hatte die Kompagnie von Beginn ihres Ausmarsches von Lindi an die dortigen Häuptlinge aufgefordert, Vertreter zu schicken, welche mit der Kompagnie nach Ungoni gehen sollten; dort sollten sie als Kläger auftreten und eventuell vorgefundene Angehörige agnosziren. Leider hatte die Furcht, daß die Kompagnie den Wangoni nicht gewachsen sei und entweder unverrich- teter Dinge umkehren oder durch die Magwangwara vernichtet werden würde, mehrere Häuptlinge ab- gehalten, Vertreter zu senden. Am 12. und 13. Juli waren die Wangoni- häupilinge Mlamiro, Songea, Mgendera, Chikuse und Fuse mit ihren Akidas im Lager der Kompagnie bei Songen zum Schauri versammelt worden. Als sich im Verlaufe der Verhandlung erkennen ließ, daß auf gütlichem Wege die Herausgabe der in den letzten Jahren geraubten Menschen und Güter nicht zu er- reichen sei, wurde zur Verhaftung der Häuptlinge und ihrer bedeutendsten Akidas geschritten. Bei der Ausführung dieser Maßnahmen bezahlten fünf der Akidas: Chiakoma, Mahengo, Mdaura, Mtinle und Chapanja, die sich später als die schuld- belastetsten herausstellten, einen Fluchtversuch aus dem Lager mit dem Leben, da die wachhabenden Askaris, der vorher ausdrücklich ergangenen Androhung gemäß, von ihren Waffen Gebrauch machten. Die energische Durchführung der Verhaftung der mächtigen und gefürchteten Sultane, welche im Schauri zuvor den die Kompagnie begleitenden Häuptling Kanyenda von Rovuma als ihren Sklaven behandelt hatten, erwies sich als außerordentklich wirksam. Noch an demselben Tage lieferten die von mir bestimmten Vertreter der gefangenen Häuptlinge, nahe Verwandte derselben oder angesehene Männer, mehrere Hundert Kriegssklaven im Lager der Kompagnie ab. Am 18. Juli wurde der Sultan Mlamiro wieder aus der Haft entlassen, nachdem er die ihm auf- erlegte Strafe von 10 Stück Rindvieh erlegt hatte. In den der Verhaftung folgenden Verhandlungen hatte sich seine Schuld als eine verhältnißmäßig ge- ringe herausgestellt, und es war erwiesen worden, daß er sich in den letzten Jahren oft bemüht hatte, die Kläger, die ihre geraubten Angehörigen zu- rückhaben wollten, wieder in Besitz derselben zu setzen. Am 22. wurde er feierlich in der Jumben- würde bestätigt und ihm die Flagge verliehen. Masesse, der Sohn des Häuptlings Songea, den ich zum Vertreter seines Vaters während dessen Ge- fangenschaft bestimmt hatte, zeigte sich am eifrigsten in der Herbeischaffung der von Songeas Kriegern geraubten Menschen, so daß die gegen seinen Vater vorliegenden Klagen rasch Erledigung fanden. Nach- dem Songea die ihm zugemessene Strafe von 50 Stück Großvieh gezahlt hatte, wurde auch er am 1. August in Freiheit gesetzt. Mlamiro und Songea sind die bedeutendsten unter den Wangonihäuptlingen. Ersterem verleiht seine direkte Abstammung von Maharuli und das reine Zulublut, das in seinen Adern fließt, hohes Ansehen; letzterer, der Sohn eines Sklaven, hat sich durch sein Herrschertalent, seine politische Klugheit und Thatkraft Macht und Einfluß erworben. Auch Mlamiro ist ein verständiger Kopf und uns Euro-= päern freundlich gesinnt, aber es fehlt ihm die rück- sichtslose Energie des Songea, dessen Anordnungen bei seinen Unterthanen unbedingten Gehorsam finden. Mlamiros und Songeas Entlassung aus der Haft hat die durch die Festsetzung der Sultane im Lande