geborene Polizisten besorgt, die sich in ziem- licher Anzahl in den Straßen zeigten. Die Chargen und höheren Aemter, wie das des Polizei- chefs, werden dann durch Portugiesen ausgefüllt, wie dies ähnlich in unseren tropischen Kolonten der Fall ist. Ebenso ist donn auch das Militär orga- nisirt, doch giebt es auch eine europäische Truppe, in welcher auch gemeine Soldaten Portugiesen sind und die hauptsächlich als Leibgarde des Gonwerneurs zu dienen scheint. Die Rinderpest ist noch nicht in der Kolonie. Die in der Kolonie lebenden Boeren sollen nicht lange im Lande blelben; sobald sie genügend ver- dient haben, „trecken“ sie weiter resp. gehen mit ge- charterten Dampfern über Kapstadt in ihre Heimath zurück. RAus dem Pereiche der Wirstonen und der Ankisklaverei-Bewegung. Nach „Unter dem rothen Kreuz“ sind die Pflege- schwestern des Frauenverelns Hermine Seiff und Martha Seelig Ende Oktober nach Ostafrika ab- gereist. Schwester Johanna Bachmann ist in Kamerun eingetroffen. Die Baseler Mission hat einen hübsch aus- gestatteten Wandkalender für Kamerun in Duala- sprache zum Preis von 0,25 Mark herausgegeben. Die Missson vom Heiligen Herzen Jesu hat den Tod des Bruders Nikolaus Jakobus Kieft und Schwester Benedicta in der Missionsstation Vuna Pope (Neupommern) zu beklagen. (Marien-Monatshefte.) Wie wir den „Kirchlichen Mittheilungen“ der Neuen Dettelsauer lutherischen Missionsgesellschaft entnehmen, soll der Missionar Flierl auf der Station Sattelberg, welcher mit einer einmallgen Unter- brechung bereits über 10 Jahre in Neu-Guinea thätig gewesen ist, einen längeren Erholungsurlaub nach Europa antreten. In einem der Zeitschrift „Central-Africa“ von dem Mitglied der Universitätenmission W. H. Kisbey aus Korogwe zugehenden Brief vom 4. September wird darüber geklagt, daß diese Missionsgesellschaft in ihren Leistungen nicht besser Schritt mit der Mission der „Lutheraner“ (gemeint ist die Evan- gelische Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika) und der katholischen Mission der Cissterzienser (gemeint ist der Trappistenorden) zu halten in der Lage sei, und daß die finanzielle Lage der Gesellschaft sogar noch eine weitere Einschränkung des Feldes ihrer Thätigkeit zu erheischen scheine. Erfreulich ist die Mittheilung, daß die verschiedenen Missionen unter 699 einander freundschaftlich verkehren, was schon daraus hervorgeht, daß die Englischen Missionare in Korogwe im August sechs Mitglieder der deutsch-evangelischen Mission und vier katholische Priester gastfreundlich bei sich aufnahmen und mit ihnen in Meinungs- austausch über verschiedene Missionsfragen (z. B. hinsichtlich der Bekehrung der Frauen) treten konnten. Die „Berichte der Rheinischen Missionsgesellschaft“ geben ausführliche Mittheilungen über eine größere Reise des Missionars Riechmann nach Zesfontein und die Einrichtung einer neuen Zweigstation der Mission daselbst. Einleitend wird zu dem Reise- bericht des Herrn Riechmann Folgendes bemerkt: „Unsere Leser werden bereits öfter den Eindruck ge- habt haben, daß, während die Arbeit unter den Herero in letzter Zeit nicht gerade viel Erfreuliches bietet, die Erfolge der Mission unter den anderen im Hereroland wohnenden Volksstämmen, den Berg- damara und den Nama, ein ganz auffallend anderes Bild zeigt; das gilt besonders von der Bergdamara= Station Okombahe und der Zwartbooi= (Nama-) Station Franzfontein. Zumal über Franzfontein haben wir in den letzten Jahren wiederholt sehr erfreuliche Berichte bringen können. Jetzt hat nun diese Missionsstation wieder ein neues Filial, die Arbeit damit eine neue Ausdehnung erhalten. Wir erwähnten bereits früher, daß Missionar Riech- mann endlich, und zwar im Januar d. Is., die längst geplante Reise zu Jan Uichamab und den Topnaarhottentotten nach Zesfontein hat ausführen können. Wir bemerken, daß Zesfontein ungefähr 22 deutsche Meilen von Franzfontein entfernt liegt, in nordwestlicher Richtung. Zesfontein wäre somit der am weitesten nach Nordwesten vorgeschobene Posten unserer Mission, entsprechend Ghaub im Nordosten.“ RAus fremden MNolonien. Einwanderungsgesetz in Latal. Unter dem 5. Mai d. Is. ist für die britische Kolonie Natal ein Einwanderungsgesetz (The Immi- gration Restriction Act, 1897) erlassen worden, dessen Bestimmungen unlängst in Kraft getreten sind. Nach diesem Gesetz sind gewisse Kategorien von Personen von der Einwanderung in Natal ausge- schlossen, darunter solche, die keine europäische Sprache schreiben können, die nicht genügende Geldmittel (25 Pfd. Sterl. = ungefähr 500 Mk.) besitzen, Personen, die den Passagepreis bis Natal nicht aus eigenen Mitteln bezahlt haben; ferner Geisteskranke, mit ansteckender Krankheit behaftete, wegen Verbrechen bestraste und schlecht beleumundete Personen. Die- jenigen, welche gegen die Bestimmung des Gesetzes eingewandert sind, unterliegen der Ausweisung und können außerdem mit Gefängniß bestraft werden.