— 247 — fieber, erholte sich jedoch bald wieder. Als schlimmes Gratulationsgeschenk erhielt er aus seiner Residenz Mariahilf (Uschirombo) die Nachricht, daß ein Theil des Wohnhauses der Patres und die Schreinerei abgebrannt seien. (Kreuz und Schwert.) Perschiedene Wittheilungen. Pftanzensendungen nach den Rolonien. Nach einer Mittheilung der botanischen Central- stelle für die Kolonien am Königlich botanischen Garten zu Berlin sind neuerdings sehr umfassende Sendungen von Sämereien und lebenden Nutzpflanzen an die nachstehend aufgeführten west= und ostafrika- nischen Stationen expedirt worden. Die Sämereien und Pflanzen stammen aus den hervorragenderen botanischen Gärten Europas, insbesondere der Mittel- meerländer, aus denen die Centralstelle das keim- kröftigste Material erhalten zu haben hofft. Es haben empfangen: I. An Sämereien: 1. die Gärten von Victoria und Buca 89 Arten, insbesondere Palmen, Nutzhölzer und Zierpflanzen; 2. Johann Albrechtshöhe 19 Arten von Bäumen, Sträuchern und Baumwollsorten; 3. Kete-Kratji 36 Arten, insbesondere tropische Obst- arten, Nutzhölzer, Zier= und Schattenpflanzen; 4. Kuirenga 20 Arten, Obstarten und Nutzhölzer; 5. Dar-es-Saläm 66 Arten, Palmen, Nutzhölzer, Gerbakazien und Zierpflanzen; 6. Kwai 56 Arten, Palmen, Koniferen, Laubbäume und Medizinalpflanzen; 7. Moschi 52 Arten, Citronen, Orangen, tropische Obstarten, Koniferen, Nutzhölzer, Küchengewächse; 8. Kilema 20 Arten, Palmen, Obstarten und Laub- bäume; 9. die Friedrich Hoffmann-Pflanzung 26 diverse Nutzpflanzen. II. An lebenden Pflanzen im Wardschen Kasten: 1. der Garten von Victoria etwa 30 von Herrn Dr. Preuß brieflich erbetene Arten; 2. die Friedrich Hoffmann-Pflanzung 20 Arten, insbesondere Nutzhölzer, Obstarten und Ge- spinnstpflanzen. Unm einen Austausch zwischen ost= und westafrika- nischen Sämereien von Nutzgewächsen in die Wege zu leiten, werden die Leiter der Versuchsgärten von Victoria und Kwai der Centralstelle Aufstellungen solcher wilden, technisch oder sonstwie zu verwenden- den Pflanzen ihres Gebietes einsenden, von denen lie frisches Saatgut zu beschaffen in der Lage sind. — Tikkerakur. Karte von Deutsch-Ostafrika im Maßstab von 1: 300 000. Konstruirt und gezeichnet unter Leitung von Dr. Richard Kiepert im Auftrage und mit Unterstützung der Kolonial-Abtheilung des Auswärtigen Amts. Berlin. Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Zwei neu erschienene Blätter, das 14. und 15. der ganzen Reihe D 3 (Kalula) und E4 (Iringa), haben die Karte so weit gefördert, daß sie jetzt, nach 31¼ Jahren, zur Hälfte vorliegt. D 3, obwohl im Süden noch ziemlich inhaltleer, bringt einige neue Routen oder Routenstücke, so einen Theil der wich- tigen Princeschen Reise nach dem bisher nie be- tretenen Kiwere, welche uns auch das Land Itumba kennen gelehrt hat, und ' ein Stück der Route des Lieutenants Fonck II (1897) von Karema nach Kilimatinde, welche Gegenden durchschneidet, die seit Anfang der 80er Jahre nie wieder betreten worden sind. Auch die Route des Steuermanns Blatt (1892) sei genannt, weil sie die 18 Jahre ältere des unzu- verlässigen Cameron genauer festlegt. Fast durchweg Neues bietet aber das inhaltreiche Blatt E 4 (Jringa); was es noch in Ermangelung von besserem an älteren Routen enthält (Elton und Cotterill, Thomson, Guyot) ist mehr als dürftig. Aber von 1894 bis 1897 haben deutsche Offiziere das ganze große und früher so schwer zugängliche Wahehegebiet, Ubena und Ussangu so vielfach durch- zogen und ausgenommen, daß es uns in seinen Grundzügen jetzt gut bekannt ist. Der Dank dafür gebührt den Hauptleuten Prince und Fromm, den Lieutenants Maaß (gefallen beim Sturm auf Iringa), Engelhardt, Glauning und Stadlbaur, dessen vorzeitiger Tod auch für die Kartographie Deutsch- Ostafrikas aufs Lebhafteste zu bedauern ist. Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Samm- lung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und internationalen Vereinbarungen, mit Anmerkungen und Sachregister. Zweiter Theil. 1893 bis 1897. Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch herausgegeben von Dr. Alfred Zimmermann. Berlin 1898. E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehnjährigen Bestehen eine gewaltige Ent- wickelung gewonnen und bedeuten einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Zahlreich sind daher die Bestimmungen und Erlasse, welche für die deut- schen Kolonien besonders gegeben sind und die Ver- waltung, die Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtspflege, Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts- verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten regeln. Nachdem bereits im Jahre 1893 im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung