Expedition in das Land der Somali betheiligte sich auch Borchardt = Ott. Sie scheiterte, denn wegen Krankheiten und infolge von Ueberfällen der Wilden mußte die Karawane, die mit 140 Mann und 70 Kameelen ausgezogen war, un- verrichteter Sache nach der Küste zurückkehren, nach- dem 105 Mann und fast sämmtliche Lastthiere in Verlust gerathen waren. Gelegentlich eines Ueber- solles der Somali gerieth Borchardt in Gefangenschaft und schmachtete bei den Wilden, die selten einen Weißen am Leben lassen, gegen sieben Wochen in steter Todesgefahr. Da traf durch eine ganz wunder- bar Fügung in entgegengesetzter Richtung eine Ex- pedition ein und befreite Borchardt, der sich, und den andererseits seine Freunde schon längst auf- gegeben hatten. Herr Missionsingenieur W. Borchardt-Ott wird sich noch im April auf die Reise nach Kapstadt be- geben. Dort wird er etwa einen Monat verweilen und die Anlagen der Kapkoloniefarmen besichtigen, dann nach Walfischbai fahren, von da ins Innere bis Otyimbingue zu reisen. In Otyimbingue wird er sich einstweilen niederlassen, um bis zur Erledi- gung der vorerwähnten Landerwerbsverhandlungen die Farmpläne vorzubereiten und entsprechende Ver- suche dort anzustellen. Herr Borchardt wird daneben an seiner neuen Wirkungsstätte auch meteorologische Beobachtungen im amtlichen Auftrage machen. (Afrika-Post.) Gewinnung von Crinkwasser in Lüderitzbucht. Der „Afrika-Post“ wird aus Lüderitzbucht Fol- gendes geschrieben: Um dem Trinkwassermangel in Lüderitzbucht ab- zuhelfen, hat bekanntlich die Deutsche Kolonialgesell- schaft für Südwestafrika einen Condenser aufgestellt. Dieser bewältigt die bisher ungenügende Gewinnung von Trinkwasser aus Seewasser für Mensch und Vieh ziemlich ausgiebig, indem er jede Stunde einen Kubikmeter trinkbares Wasser liesert. Ein Kubikmeter Wasser genügt, um das Gespann eines Ochsenwagens, das heißt 20 Ochsen, zu tränken; die Vergütung für eine solche Ochsentränke beträgt 20 Mk. Dem Nutzen entprechend ist das für hiesige Verhältnisse kein über- mößiger Preis, denn mit dieser Trinkwasserlieferung ist in Lüderitzbucht einem von Anbeginn schwer empfundenen Uebelstande Abhülfe geschaffen worden. Früher mußten die Ochsen, die von Kubub kamen, meist ungetränkt den Rückweg von Lüderitzbucht an- treten, und viele der armen Thiere krepirten infolge- dessen auf diesem Rückwege. Die Leistungsfähigkeit des Condensers hat schon ein Ereigniß hervorgebracht, das vordem beinahe zu den Unmöglichkeiten gehörte: Kürzlich ist die erste Pferdekarre aus dem Innern hier angelangt. Wer früher nicht seine Pferde ris- kiren wollte — bei längerem Dursten gehen diese unfehlbar ein —, der wagte keine Fahrt mit Pferden über den wasserlosen Gürtel. 275 RAus dem Berriche der Wisstonen und der Ankishlaverei-Bewegung. „Documents relatifs à la répression de la traité des eschaves publiés en exé]cution des articles LXXXI et suivants de l’acte général de Bruxelles“ (1897). (Vergleiche Kolonialblatt 1897,. S. 573.) Die vorliegende Sammlung enthält folgende Mittheilungen: 1. In Bezug auf Waffen und Schießbedarf: Deutschland. Kamerun. Die Verordnung vom 30. September 1897 ist abgedruckt (vergl. Kol. Blatt 1897, S. 687); desgleichen für Südwest- afrika die Verordnung vom 29. März 1897 (vergl. Kol. Blatt 1897, S. 566). Der Kongostaat giebt eine statistische Nach- weisung über im Jahre 1897 eingeführte Feuerwaffen und Munition. England. Statistische Nachweisungen über den Handel mit Waffen und Munition in den Gebieten Gambia, Sierra Leone, Goldküste, Niger-Protektorat. 2. Betreffend die Frage der Aufhebung der Sklaverei: England. Auf Seite 174 bis 199 wird im Anschluß an die vorjährigen Veröffentlichungen die Weiterentwickelung der Sklavenfrage auf Sansibar und Pemba mitgetheilt, abschließend mit dem dies- bezüglichen Erlaß des Sultans vom 3. April 1897 (vergl. Kol. Blatt 1897, S. 492). Eine entsprechende Verordnung ist für Britisch-Ostafrika ergangen. Von Interesse dürfte die vom Foreign Office dem Generalkonsul Hardinge vor Erlaß dieser Verord- nung ertheilte Instruktion sein (S. 174). 3. Betreffend Sklavenbefreiungen und Sklaven- handel zur Sec und zu Lande: Deutschland. Ostafrika. Fortsetzung des statistischen Nachweises der seit 1895 ertheilten Frei- briefe. Die Zahl ist seit dem Vorjahre von 1887 auf 2766 gestiegen. Außerdem werden weitere acht Bestrafungen wegen Sklavenraubes oder Verschiffung von Sklaven über See mitgetheilt. England. Ein Bericht des Oberstkommandiren= den der Flottenstation des Kaps der guten Hoffnung theilt mit, daß im Jahre 1896 mehrere Dhaus an der ostafrikanischen Küste von der englischen Marine beschlagnahmt und eine große Zahl von Sklaven befreit wurden (Zahlen sind nicht angegeben). Aus dem Jahre 1897 ist eine Entscheidung des Konsular- gerichts über Beschlagnahme einer Dhau und Be- freiung eines Sklaven abgedruckt. Schließlich findet sich noch eine Zusammenstellung der in der zeit vom 14. Februar 1895 bis 23. Juli 1897 wegen Sklaven- handels in Sansibar ergangenen Entscheidungen (S. 174). 6 Kongostaat. Ein Erlaß ordnet schärferes Vor- gehen gegen die Laster der Menschenfresserei, Men- schenopfer und der sogenannten Giftprobe an.