— 276 — Die Türkei theilt die Befreiung von 14 Sklaven in Konstantinopel und 71 in Hodeida mit. 4. Betreffend Einschränkung des Spirituosen= handels: Deutschland giebt eine Zusammenstellung der in Ostafrika ertheilten Schankkonzessionen (1895 30, 1896 27) und der wegen Schankkontraventionen er- folgten Bestrafungen (1895 6, 1896 1). Im Kongostaat ist eine Verordnung über Ein- fuhr von Spirituosen in die Verbotszone ergangen. Die statistische Nachweisung über die Gesammteinfuhr ergiebt für 1897 1 133 241 Liter. England veröffentlicht auf Seiten 32 bis 168 ein umfangreiches Material über die Spirituosen= einfuhr in Westafrika, unter Berücksichtigung der eigenen wie der benachbarten fremden Kolonien. Aus den statistischen Zusammenstellungen ergiebt sich für die letzten Jahre die Menge und der Werth der eingeführten Spirituosen, ihr Verhältniß zum Ge- sammthandel, ihre Herkunft und der in den einzelnen Kolonien zu entrichtende Eingangszoll. Durch Verordnung für das Protektorat San- sibar ist die Einfuhr von Spirituosen mit Ausnahme der für die nichteingeborene Bevölkerung bestimmten Getränke verboten worden. Die gleiche Berordnung ist für Britisch-Ostafrika erlassen. 5. In Betreff des internationalen mari- timen Büreaus zu Sansibar ist zu erwähnen, daß zum Vorsitzenden für 1897 der deutsche Konsul Freiherr v. Rechenberg gewählt worden ist. Im Uebrigen enthält der Jahresbericht Mittheilungen bezüglich der Ueberwachung des Dharwverkehrs, der Bestrafung von Sklavenhandel und der Befreiung von Sklaven. Von Interesse dürfte noch eine von dem Vor- sitzenden abgegebene Erklärung bezüglich der in Deutsch-Ostafrika geltenden Grundsätze, betreffend die Sklaverei, sein (S. 217). Danach darf: 1. Der Herr Ehegatten voneinander und Kinder von ihren Eltern nicht trennen. 2. Wer seinen Sklaven mißhandelt, geht desselben verlustig. 3. Der Herr muß im Alter oder bei Krankheit seinen Sklaven unterhalten und pflegen. 1. Ein Verkauf des Sklaven ohne seine Zustimmung ist verboten. 5. Der Sklave kann sich freikaufen. 6. Der Sklave kann an bestimmten Tagen für sich selbst arbeiten, erwirbt den Ertrag dieser Arbeit für sich selbst und kann ihn dazu verwenden, sich freizukaufen. I. J. van der Burgt, Superior von St. An- tonius in Urundi, Usumbura-Usige (Tanganyikasee), schreibt an die Leitung von „Kreuz und Schwert“ unter dem 7. Dezember v. Js. Folgendes: Abermals hat unsere St. Antoniusmission cine Reihe stürmischer Tage zu bestehen gehabt. Wie Sie — — wissen, hat unter den Soldaten der Kongo-Expedition des belgischen Majors Dhanis ein Aufstand statt- gefunden. Die Menterer hatten bekanntlich etwa 30 ihrer Offiziere ermordet und fast sämmtliche Gewehre, 6000 an der Zahl, nebst einer Million Patronen in ihre Gewalt gebracht. Schon seit geraumer Zeit hatte man nichts mehr von dieser Empörerhorde gehört. Anfang November wollten nun die Belgier ihre verlassenen Stationen am Kiwusee in Ruanda wieder besetzen. Auf dem Wege aber dorthin, drei Tage- reisen von hier entfernt, stießen sic plötzlich auf die Rebellen, die im Begriff waren, nach Süden zu marschiren. Um das Unglück der Belgier voll zu machen, empörten sich bei ihrem Anblicke auch die 100 Soldaten der neuen, zweiten Expedition, sticßen zu den ersteren, nicht ohne den Hauptmann Dubois getödtet zu haben, während Hauptmann Jelemont und der Unteroffizier Sandrart sich nur mit Mühe nach Unira retten konnten; von hier mußten dann die beiden mit dem Lieutenant Esch auf einer Piroge weiter flüchten und landeten in Mtowa. Die Auf- rührer, deren Zahl auf mehrere Tausend geschätzt wird, verfolgten sie lebhaft und lagerten am 19. No- vember schon bei Kinani, einem Warundihäuptling jenseits des Russissiflusses, drei Tagereisen von hier. Am 23. sandte der Anführer der Bande, ein schwarzer Sergeant, einen Elefantenzahn an Sergeant Ullmann in Usige, damit dieser ihn gegen Stoff eintausche. Natürlich war er gezwungen, ihn zurück- zuweisen, und auch wir mußten antworten, daß Missionare keinen Handel treiben. Andererseits aber konnte es Herrn Ullmann und uns nicht verhohlen bleiben, daß, sobald wir den Zahn zurücksandten, die Aufrührer erbittert würden und mit Gewalt sich das zu verschaffen suchten, wos sie in Güte nicht hatten erlangen können. Da kam mir ein guter Gedanke, der zugleich einen Ausweg bot: Ich schlug vor, Sklaven gegen Stoffe auszutauschen, da es ja eine That hoher Nächstenliebe war, armen Gefangenen dic Freiheit wiederzugeben. Wir hatten nämlich in Er- fahrung gebracht, daß sie von Ruanda her eine Un- masse Sklaven mit sich führten. Wir übersandten ihnen zwei Ballen Stoffe, und jenc Schurken waren überaus froh, sich für einige Meter Tuch einer An- zahl Kinder entledigen zu können, die ohnedies auf dem Weitermarsche gestorben wären. So kam am 30. November eine erste Sendung von 17 kleinen Kindern bei uns an, und am 3. Dezember ein zweiter Zug von 21, so daß wir im Ganzen 38 erhielten, sämmtlich aus Ruanda. Ihr Alter ging nicht über fünf Jahre hinaus; von den 38 sind 11 Knaben und 27 Mädchen. Die Empörer sind seitdem südlich nach Mtowa weitergezogen. In fünf Banden getheilt, marschiren die einen längs des Tanganyika, die anderen halten sich in den Bergen und haben ihre Richtung nach Kobambao, Kassongo und Nyangwe genommen.