LIII . Zwecks Ankaufs von Schmetter- lingen u. Käfern suche mit SLammlern in Geschäftsverbindung zu treten. Paul Kämmerer, Berlin SW., Kochstrasse 68. Meuigkeiten aus dem Verlage der Kgl. Hofbuchhandlung von EC. S. Mittler K Sohn, Berlin SW. # Rauticus, Altes und Neues zur Flottenfrage. Erläuterungen zum Flottengesetz. Mark 1,80. —.— Neue Beiträge zur Flotten- frage. Mark 1-25. Die Ausgaben für Flotte und Land- heer und ihre Stellung im Haus- halt der wichtigsten Großstaaten. Zusammengestellt auf Veranlassung des Reichs-Marine-Amts. Mit 17 Ta- bellen und 5 Tafeln graphischer Dar- stellungen. Mark 2,60. perels, F. (Wirkl. Geh. Admiralitäls- rath und Departements-Direktor im Reichs-Marine-Amt), Verhalten der Seeschiffe bei unsichtigem Wetter nach dem internationalen See- straßenrecht. Mark 1,,60. A. C. Mahan, Der Einfluß der Seemacht auf die Geschichte. Erster Band. 1660 — 1783. In Uebersetzung herausgegeben auf Ver- anlassung der Redaktion der Marine- Rundschau. Zweite Auflage. Mk. 10, geb. Mk. 11,50. —.— Der Einfluß der Seemacht auf die Geschichte. 1783—1812. Die Zeit der französischen Revo- lution und des Kaiserreichs. Auf Veranlassung des Kaiserlichen Ober- kommandos der Marine übersetzt von Vize-Admiral Batsch. Liefe- rung 1—4. Erscheint in 12 Liefe- rungen zum Preise von insgesammt Mark 10,—. Die Seeinteressen des Deutschen Reichs. Zusammengestellt auf Ver- alassung des Reichs-Mearine-Amis. Gutgeplegte Rhein- u. Moselweine. im Export bewäbrt, liekern billigst Weingutsbesitzer, Peter Eckertz & Co., oberinter nn. London E. C., 2 Royal Exchange Buildings. (us) Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, 1 Berlin SWu#, Kochstraße 68—71. —————————.——————..———.———————————..—— Soeben erschien: deutsche Kolonial Gesetgebung. # Sammlung der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesezt, Perordunungen, Erlasse und internstionalen Pereinbarungen, 1 mit Aumerkungen und Sachregister. . Zweiter Theil. 1893 bis 1897. « Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch herausgegeben von 1 Dr. Alfred Bimmermann. 1 Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehn- jährigen Bestehen eine gewaltige Entwickelung gewonnen und bedeuten einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Immer allgemeinere Beachtung wird daher der Gesetzgebung unserer Kolonien geschenkt. 1 Zahlreich sind die Bestimmungen und Erlasse, welche für die deutschen Kolonien besonders gegeben sind und die Verwaltung, die Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtepflege, Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts- verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten regeln, so daß eine einheitlich bearbeitete Loonialgesegsommung unent- behrlich ist. Nachdem bereits im Jahre 1893 der erste, die Zeit bis zum Jahre 1892 umfassende Theil des obigen Werkes erschienen ist. gelangte nunmehr die obige Fortsetzung zur Ausgabe, die von dem durch eine wirthschafts= und Wn Arbeiten bekannten Konsul Dr. Alfred Zimmermann, Mitglied der Kolonialabtheilung des Aus- wärtigen Amtes, bearbeitet worden ist. Auch dieser zweite Theil enthält alle Bestimmungen auf Grund amtlicher Quellen gesammelt; er umfaßt die Zeit von 1893 bis 1897 mit allein 287 Nummern, während der bis zum Jahre 1892 reichende erste Theil 256 Nummern naufführt. Der bequemeren Handhabung wegen ist die chronologische Anordnung der Gesetze 2c. gewählt worden; ein nach sachlichen Ge- sichtspunkten geordnetes Verzeichniß der wiedergegebenen Gesetze, Erlasse und Bestimmungen, sowie ein alphabetisches Sachregister ermöglichen schnellste Auffindung und leichtesten Gebrauch. Das Ge- sammtwerk ist zum Preise von Mk. 22,—, der zweite Theil allein für Mk. 8, — zu beziehen. ——. —..———.—————————