— 324 — Ernennung von Beisitzern bei dem Kaiserlichen Gericht zu Otyimbingwe (Deutsch-Südwestafrika). Als Beisitzer des Kaiserlichen Gerichts für den Westbezirk zu Otyimbingwe für das Jahr 1898 sind ernannt worden: a) für Otyimbingwe: Hauber, Ansiedler in Otyimbingwe, bayerischer Staatsangehöriger, 1 2. Lorenz, Schmied - sächsischer Stellvertreter: — — Denecke, - - - Oh Stellvertreter: 1. Muthmann, Kaufmann in Omaruru, preußischer Staatsangehöriger, c) für Swakopmund: 1. Wecke, Kaufmann in Swakopmund, braunschweigischer Staatsangehöriger, 2. Erhardt, - - preußischer Stellvertreter: 2 ## W— 2 —2 1. Kayser, Kaufmann in Swakopmund, preußischer Staatsangehöriger, 2. Dr. Rhode, Generalvertreter der Kolonialgesellschaft in Swakopmund, preuß. Staatsangeh. Uebersicht der gerichtlichen Geschäft- bei den Kaiserlichen Gerichten des südwest- afrikanischen Schutzgebietes während des Geschäftsjahres 1897. Gerichtsbarkeit erster Instanz. Kindt, Ansiedler in Otyimbingwe, oldenburgischer Staatsangehöriger, Rösemann, Bauunternehmer in Otyimbingwe, preußischer b) für Omaruru: Schultz, Kaufmann in Omaruru, preußischer Staatsangehöriger, Es waren anhängig: l früheren Jahren ### — wv richtsjahre dem Be- wurden erledigt blieben t. -3 unerledigt. an andere Behörden 1 abgegeben F. G. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, und zwar: 1. Gewöhnliche Prozesse, einschließlich der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungsprozeseee 2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- vollstreckungen, Mahn-, Protest-, Sühne= und Mfgebhorz Schen ꝛc. Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit a) des RichteeKr b) des Gericts Konkurssachen. . Strafsachen, und zwar: 1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl erlassen ist 2. Sachen, in welchen das Hauptverfahren eröffnet wuirde 3. Sohen, in welchen das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde 4 Sachen, in welchen das Hauptverfahren nach Eröffnung ein- gestelltwurde 5. Sachen, in welchen Ermittelungen stattfanden In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt a) mit Beisizen b) ohne Beisitzer. ......... Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, und zwar: 1. Vormund= und Pflegschaften ..... 2. Nachlaßregulirungen 3 4. 5 . Aufnahme von Verträgen und Vollmachten Oeffentliche Verkäufe . Aufnahme letztwilliger Terfügungen ........... 6.SonstigeHandlungen,BeginnigungemAusstellungvonAtteftenzc. Verhandlungen und Entscheidungen auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. April 1893, betreffend das Aufgebot von Land- ansprüchen im südwestafrikanischen Schutzgebiette .. Bei Streitigkeiten zwischen Weißen und Eingeborenen wurde ver- handelt bezw. die Vermittelung des Gerichts angerufen Auswärtige Gerichtstage fanden statt: in Rehoboth 2. —o——————— 1111—— * S——— 31 G Ge Sto eo - 59 231 *⁊8 —— G □OG I-—# Somt#u S1 ·□ — 1— Illln— *½ 11 11 111111 N