Am 2. Januar d. Is. sind die jungen Missionare Gröschel, Neuberg und Priebusch sowie die Braut des Missionars Källner, Fräulein Bode, glücklich in Ikombe angelangt. Missionar Källner ist von der Konferenz wegen seiner Gesundheit, die auf Ikombe bei schwerer Arbeit ernstlich gelitten hat, nach Muakaleli versetzt worden. — Die Missionare Meier und Dahl von der Brüdergemeinde sind am 2. Januar 1896 glücklich in Urambo im Innern Deutsch-Ostafrikas angelangt. Urambo ist die Hauptstadt des betriebsamen Stammes der Wa-Nyamwesi. Seit zwanzig Jahren haben hier Londoner Missionare gearbeitet; da die Arbeit aber wenig nachhaltig betrieben wurde, ist eine Ge- meinde von ihnen nicht gesammelt worden. Jetzt ist die Brüdergemeinde dort eingetreten, und wir be- grüßen es mit Freuden, daß auch an diesem Punkt Deutsch-Ostafrikas deutsche Missionare eingezogen sind. Daß die Arbeit der englischen Missionare Gutes ge- schafft hat, kann man aus dem freudigen Empfange sehen, der den Brüdern zu Theil wurde. Rus fremden MRolonien. Beschränkung der Einwanderung nach Britisch- Westaustralien. In der britischen Kolonie Westaustralien ist unter dem 23. Dezember v. Is. ein Gesetz, betreffend Be- schänkung der Einwanderung (Immigration Re- striction Act), erlassen worden. Dasselbe verbietet u. A, die Einwanderung von Armen, Idioten, Geistes- kranken, von Personen, die mit ansteckender oder gefährlicher Krankheit behaftet sind, und von solchen, die innerhalb eines gewissen Zeitraumes wegen ge- meiner Verbrechen oder Vergehen bestraft worden sind. Außerdem ist Jeder von der Einwanderung ausgeschlossen, der nicht eine aus einem englischen Buche ausgewählte Stelle von 50 Worten in den Schriftzeichen einer europäischen Sprache nieder- schreiben und mit seinem Namen in der eigenen Sprache unterzeichnen kann. Personen, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes eingewandert sind, unterliegen der Ausweisung und können überdies mit Gesängniß bestraft werden. Auch der Kapitän und die Eigenthümer des Schiffes, das ausgeschlossene Personen gelandet hat, werden mit hohen Geld- strafen bedroht. — — —— — Erneute Unruhen in Uganda. Einer Meldung von Reuters Agentur zufolge sollen erneute Unruhen in Unyoro ausgebrochen sein. Ferner soll Muanga, der bisherige König von Uganda, die Offensive wieder aufgenommen haben iud in der westlichen Hälfte von Uganda Plünde- kungszüge unternehmen. 383 Strafgewalt der Babnbeamten in Britisch-Ostafrika. Eine Verordnung des britischen Commissioners sor the East Africa Protectorate vom 16. Mai d. Is. dehnt die den Führern von Karawanen unter dem 13. Mai 1896 übertragene Strafgewalt über die Eingeborenen auf die Angestellten der Uganda- Eisenbahn aus. Es kann danach jeder Bahnangestellte ermächtigt werden, über eingeborene Arbeiter Ge- fängniß bis zu einem Monat, 30 Stock= oder 12 Nil- pferdpeitschen-Hiebe oder Geldstrafe bis 50 Rupien oder zwei dieser genannten Strafen nach gebührender Untersuchung zu verhängen. Er muß nur derartige Fälle umgehend dem nächsten Verwaltungsbeamten melden und monatlich ein Register der Strafen ein- reichen. In Civilsachen kann der Lohn eines Arbeiters ganz oder theilweise unter denselben Bedingungen eingehalten werden. —. — Entwickelung des Betschuanaland-Proteklorats. Dem im April d. Is. als Parlamentsvorlage veröffentlichten Bericht des Gouverneurs des Bet- schuanaland-Protektorats entnehmen wir Folgendes: Die letzten beiden Jahre waren für die Entwicke- lung des Landes keine günstigen. Das wichtigste Ereigniß war die schwere Heimsuchung durch die Rinderpest. Die Krankheit trat Anfang 1896, wahr- scheinlich von Matabeleland aus eingeschleppt, zuerst in den nördlichen Gegenden auf und nahm reißend schnell ihren Lauf durch das ganze Land. Ueber 90 pCt. der Viehbestände, die den Lebensunterhalt und den Reichthum der Eingeborenen bilden, fielen ihr zum Opfer. Man versuchte anfangs die Krank- heit durch Absperren der infizirten Gegenden und Tödten der verseuchten Herden einzuschränken, aber zu einem wirksamen Bekämpfen reichten die Mittel nicht aus, und so beschränkte man sich bald darauf, die Zufuhr von nicht „gesalzenem“ Vieh (Vieh, das die Krankheit bereits überstanden hat) zu verhindern, um der Pest keine neue Nahrung zu geben. Zum Unglück folgte auf die Rinderpest infolge von Dürre und Heuschrecken eine vollständige Miß- ernte. Der Nothstand im Lande gestaltete sich jedoch trotz alledem nicht so schlimm, als man anfangs an- nehmen mußte. Die Eingeborenen hatten sich von dem getödteten und selbst von dem gefallenen Vieh durch Dörren Fleischkonserven bereitet, von denen sie sich während der Zeit des Mangels nährten, und außerdem stellte sich heraus, daß der Besitz an barem Gelde bei den Eingeborenen größer war, als man zuvor angenommen hatte. So war es, abgesehen von vereinzelten Fällen, nicht nöthig, von dem zur Linderung der Noth vom Gouvernement herbeige- schafften Getreide etwas unentgeltlich abzugeben, dasselbe konnte vielmehr zum Selbstkostenpreise verkauft werden. Von den zur Unterstützung der Bevölkerung aufgewendeten 24 000 Pfd. Sterl. konnten somit 11 180 Pfd. Sterl. durch Getreideverkäufe gedeckt