ebenso wie von Kühen, welche mit Galle und Rinder- pestblut geimpft waren, auf energische Infektion mit Rinderpestblut nur vorübergehende Temperaturreaktion bei sonstigem völligen Wohlbefinden zeigten. Nachdem das Impfgeschäst im Norden des Schutzgebietes vollendet, die Rinderpest zum Still- stand gebracht, namentlich ein Vordringen derselben nach dem Süden verhindert und die weitere Leitung aller entsprechenden Maßnahmen in bewährte Hände gelegt worden war, konnte Redner seine Aufgabe als erfüllt ansehen. Das Ergebniß seiner Arbeit war, daß in den am schwersten verseuchten Bezirken, bezw. in den vorwiegend von Eingeborenen bewohnten Gegenden 30 pCt. des Rindviehbestandes, von dem Europäer-Vieh 75 bis 95 pCt., durch die Kochsche Impfmethode und die mit ihr verbundenen Maß= nahmen gerettet waren, und daß 5 Monate nach Beginn des Impfgeschäfts der Hauptfrachtverkehr in vollem Umfange wieder ausgenommen worden war. Seit seiner Abreise aus Deutsch-Südwestafrika sind, wie die bis zum 7. Mai d. Is. aus dem Schutzgebiete vorliegenden Berichte besagen, keinerlei Rückfälle oder Neuerkrankungen an Rinderpest da- selbst vorgekommen, und im Süden des Schutzgebietes ist das Impfgeschäft nahezu vollendet. Redner schließt seinen Vortrag mit einem Ausdruck des Dankes gegen diejenigen, die ihm bei seiner Arbeit in Deutsch-Südwestafrika geholfen haben, und mit 507 einem besonderen Dank für den Mann, der ihn das, was er gethan, zu thun gelehrt hat, Prosessor R. Koch. Lachrichten aus dem Schutzgebiete. Nach Meldungen des Kaiserlichen Gouverneurs vom 1. Juli d. Is. herrschte damals im Schutz- gebiete überall Ruhe und Frieden. Der Feldzug gegen die Aufrührer im Norden war völlig beendet. Die Bahn war bis zum Khanfluß fertig gestellt und machte einen durchaus befriedigenden Eindruck. — — — — — Die Maulthiere in Südwestafrika. Nach Berichten aus Deutsch-Südwestafrika haben sich die dorthin im vorigen Jahre ein— geführten Maulthiere im Allgemeinen gut bewährt. Der größere Theil hat zum Ziehen, der Rest zum Reiten Verwendung gefunden. Von der Pferdesterbe sind sie vor der Hand nicht berührt worden. —. —— — Rechtsanwalt in Windhoel. Der Rechtsanwalt Georg Wasserfall ist beim Kaiserlichen Obergericht und dem Kaiserlichen Gericht des deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiets als Rechtsanwalt zugelassen worden. Verzeichniß der im Schutzgebiete von Lüdwestafrika thätigen Sirmen und Erwerbsgesellschaften nach dem — — Stande am 1. Januar 1898. I ieder- * Namen der Firma Hauptsitz Weißes Farbiges Nieder= Weißes Fowiges u rder Handelsgesellschaft 1 . lassungen oder Bemerkungen 2 ndelsgesellscha n Personal Filialen Personal I. Seidel 4& Mühle Kectmanshoop 4 3 Bethanien 1 — HKaufläden in Keetmanshoop — — Gibeon 2 3 Kaufladen. lu. Bethanien. — I — Zes-Kamcelbaum 3 125Gartenbau-Plantage. 2. Seidel & Mühle Lüderitzbuchh 4 — — — — Kaufladen. *H. W. Burmester . Kcetmanshoopf 2 2 — — — 1. K. D. Jearrgyg - 3 — — — — Khe South Alrican Territories L0fl. Warmbad 3 — — — — - 5.Le Niche & Co ... - 2 — — — — (D. Groeneveedd Bersaba 1 — — — — 8. Deutsche Kolonial-Gesellschaft für # — — — Sudwestafrika.. . . . . . Lüderitzbucht 3. — — — — 9.. W. Krabbenhöft Gibeon 11 1 — — — 50.. Rosenhauer - 1 2 — — — - II.| Brandt & Mühler Marienthal 6 10 — — — Plantage Tabak u. Getreide) ½ # . und Kaufladen. 2.] Mertens & Sichel. Windhoek 5 8 — — — sKaufladen. 34827 Nehoboth 2 3 — — — n Wecke & Voigts Windhoek 4 3 — — — "„ . - - Okahandya 2 4 — — — K.A. Schmerenbeck Windhock 2 3 — — . IG. Mertens 1 3 Rehoboth 1 1 u.]D. Boyosen 2 3 — — — E. Heyn.. —. 4 5 Otjiseva 1 2 *.Damara= und Namaqua Handels- Groß-Barme! 2 „ gesellschaft m. b. H. Swakopmund 5 32 Rehoboth 2 3 1. . v. Brockdorf & Schuster Hohenwarte 2 4 — — —