— 612 — oder Lower Juba-Distrikt und den Upper Juba oder Die eingeborenen Walis erhalten Jahresgehälter „Ogaden and Gosha“-Distrikt getheilt. Die Stadt in verschiedener Höhe, von 1200 bis 4000 Rupies. Kismayn mit etwa 1300 Einwohnern ist Sitz des Der Sultan von Witu bekommt 2400 Rupies, der Sub-Commissioners der Provinz. Wali von Mombasa im Ganzen etwas über 4. Die Provinz Ukamba, so nach dem bedeutend= 10 000 Rupies. Insgesammt betragen die Kosten sten dort wohnenden Stamme genannt, wird östlich der eingeborenen Verwaltung rund 30 000 Rupies. durch die Provinz Seyyidieh, südlich durch die deutsche Die Zentralverwaltung in Mombasa umfaßt Grenze, westlich durch das Uganda-Protektorat und eine Reihe von Departements mit englischen Beamten, nördlich durch die Südwestgrenze der Provinz Tana= so das Judicial Department, Treosury, r’ Audi- land begrenzt. Die Provinz zerfällt in drei Distrikte: toriat, das Zoll= und Schiffsdepartment, das Medica Teita und Taveta-Distrikt, Athi oder Machakos= Department. Die Kosten dieser Departements ein- Distrikt und Kenia oder Kikuyu-Distrikt. I ichäseßlsch der E Ein- .. . geborenen betrag a Sterl. in ungefähr 160 000 Quadratmeilen großer Die Militärmacht des Ostafrika-Protektorats be- Theil des gein *3 innh leieer P½“ steht aus 289 Punjab-Muhammedanern, 256 Su- vinz zugetheilt. Insbesondere sind dies die no ... « wenig bekannten Gebiete vom Norden des Kenia- Laneneneunn 20% 3 Eingeborenen des Proteltorats, berges bus zum Rudolphsee und die östlich von da Für militärische Angelegenheiten ist das Pro- gelegenen Gebiete. Z tektorat in drei Distrikte eingetheilt, welche je von Im- ganzen Protektorat batten sich genen “ einem englischen Offizier befehligt werden. Der erste päer auf, während die Zahl der 11 Militärdistrikt (Mombasa) umfaßt die beiden Pro- ind Eingeborenen insgesommt auf etwo 21 Milllonen vinzen Seyyidieh und Tanaland und wird beiehlt geschätzt wird. # » « « « befehlshab Die Civilverwaltung wird von einem Commissioner einen Malo en W m keee # und einem Council von drei Migliedern Hecbüet. Der zweite Militärdistrikt (Machakos) umfaßt die An der Spitze der Provinz steht je ein Sub-Com- Provinz Ukamba, der dritte (Kismayu) die Provinz misssoner (zusammen vier), an der Spitze eines jeden Jubaland. Distrikts der District Officer (11), dem ein Assistent Die Rechtspflege im Protektorat ist durch eine zur Seite steht. Da in einigen Distrikten das Amt neue Verordnung, die „East Africa Order in Couneil, des Sub-Commissioner und des District Officer ver- 1897- geregelt worden. Unter Aufhebung der einigt ist, besinden sich gegenwärtig im Lonzen nur früheren Bestimmungen wurde ein neuer Gerichtshof 22 europäische Verwaltungsbeamte im Protektorat. für das Protektorat, „Her Majestys Court for Ccst Außer diesen englischen Beamten giebt es in den . Africa«oderkürzer»ProtectorateCourt«genannt, Küstenprovinzen eine Anzahl von eingeborenen Ver= mit dem gewöhnlichen Sitz in Mombaso errichtet waltungsbeamten, welche den arabischen Titel „Wali“ und ein Gerichtsbeamter, der „Judictal Officer“ ein- führen. Diese Walis üben jett noch neben den gesetzt. Dem Gerichtshof liegt die Jurisdiktion über District Officers eine begrenzte Jurisdiktion über die alle britischen Unterthanen ob, sowie über alle Eingeborenen aus. Sie haben sich als ein sehr Fremden, d. h. Unterthanen eines fremden Nicht- nützlicher Faktor in der Verwaltungsorganisation er- eingeborenen-Staates, außer in den zu Sansibar wiesen, indem sie einerseits die Distriktsbeamten von gehörigen Theilen des Gebietes, wo die Ausübung vielen unangenehmen Sachen entlasten, andererseits der Gerichtsbarkeit von der Zustimmung der fremden die Vermittler zwischen den englischen Behörden und Regierung, sofern sie zu den Vertragsmächten gehört, der muhammedanischen Bevölkerung sind, mit deren abhängig ist. Gegen die Entscheidungen des Gerichts- Wünschen und Denken sie ebenso wie mit dem mu- hofs ist die Berufung an den High Court in Sa- hammedanischen Recht vertraut sind. sibar gegeben. Der High Court besteht aus dem Die Gehälter der europäischen Beamten sind, wie Generalkonsul und zwei britischen Richtern. Zur folgt, bemessen: Anwendung gelangt, soweit es die Umstände zulassen, Der Commissioner und Generalkonsul, sowie die das in Britisch-Indien geltende Straf- und Civil- drei Mitglieder des Council erhalten je 200 Pfund recht. Die Verordnung sieht ferner für die ein- Sterl. (Ihr Hauptgehalt bekommen diese Beamten zelnen Provinzen zu errichtende Provincial Courts vor. von Sansibar.) Der Commissioner hat die Befugniß, über die Der Sub-Commissioner von Seyyidieh erhält Errichtung von Eingeborenen-Gerichten Anordnungen 600 Pfund Sterl., der von Tanaland, zugleich Re= zu erlassen, welche der Genehmigung des Staats- sident in Witu, 700 Pfund Sterl., der von Juba= sekretärs bedürfen. Sir A. Hardinge hat einen land und Ukamba je 500 Pfund Sterl. Die District Plan aufgestellt, wonach eine Reihe von solchen Officers haben ein Gehalt von je 400 Pfund Sterl., Gerichten eingesetzt werden soll, deren oberste Instanz die Assistenten ein solches von je 250 Pfund Sterl. der „Chief Native Court" des Protektorats bilden Die Kosten der europäischen Zivilverwaltung betragen soll. Dieser Gerichtshof soll in regelmäßigen Zwischen- insgesammt 8650 Pfund Sterl. räumen in Mombasa (ferner zweimal jährlich in