13 8 19. Stammrollen. Bei den Stäben der Schutztruppen werden über die ihnen angehörigen deutschen Militärpersonen Stammrollen — vergl. Anlage 7 — geführt. Sie dienen als Grundlage für alle ihre Person betreffenden Angelegenheiten, sowie für die Be- urtheilung etwaiger späterer Versorgungsansprüche und sind dauernd auf dem Laufenden zu erhalten. Eine Abschrift der Stammrollen befindet sich bei jeder Kompagnie und Station betreffs der diesen zugetheilten Militärpersonen. Diese Abschriften sind von den Betreffenden alljährlich sowie bei Antritt eines Heimathsurlaubes oder einer größeren Expedition und vor dem Ausscheiden aus der Schutz- truppe durch Namensunterschrift anzuerkennen. Die bei den Stäben befindlichen Originale sind durch Eintragung der Anerkennungsvermerke auf Grund bezüglicher Angaben der Kompagnien und Stationen alljährlich zu ver- vollständigen. Die abgeschlossenen Stammrollen der aus dem Dienst bei den Schutztruppen entlassenen deutschen Militär- personen sind von dem Oberkommando der Schutztruppen auf- zubewahren. § 20. Personal= und Qualifikations-Berichte. Ueber sämmtliche der betreffenden Schutztruppe angehörenden Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Beamten sind seitens des Kommandeurs alljährlich Qualifikationsberichte für den 1. Januar des folgenden Jahres durch Vermittelung des Gou- verneurs an den Reichskanzler zum 1. Dezember jedes Jahres behufs Vorlage bei Seiner Majestät dem Kaiser einzureichen. Alle 4 Jahre — mit dem 1. Januar 1898 beginnend — sind Personal= und Qualifikationsberichte einzureichen. Sofern der Gouverneur nicht aktiver Offizier ist, hat er etwaige Bemerkungen zu den Qualifikationsberichten nicht diesen hinzuzusetzen, sondern mittelst Sondervorlage zur Kenntniß des Reichskanzlers zu bringen. Am. 7