60 Benennung der Anstalten, an welche die Verurtheilten zu überweisen sind — behufs Verbüßung der Bemerkungen. ã* Zuchthausstrafe Gefängnißstrafe 2 Bremen. Strafanstalt in Oslebs= 1. Strafanstalt in Oolebo-Die Requisition hausen bei Bremen. 4 hausen, wenn auf mine.wegen Voll- destens 3 Monate Ge-sreckung der ßfängnißstrafe erkanntafen ist an ist. die Staa##an= und 6. Elsaß-Lothringen. Strafanstalt heim. 1 Hamburg. 2. Gefängnisse in Bremen Bremerhaven, I wenn auf weniger alo 3 Monate Gefängniß erkannt ist. in Ensis= Bezirkogefängnisse in Mulhausen und Straß- burg i. E.“ *) je waltschaft Bre- men zu richten. nach der größeren oder geringeren Em- fernung des Aufenthaltoorts der Verurtheil- ten zur Zeit der Ueberweisung. Die Einlieferung der Verurtheil- ten hat in das Untersuchungs- gefängniß in HLamburg zu er- folgen, von wo aus sie, je nach Art und Dauer derzuverbüßen= den Strafe in die theilo m der Stadt Ham- burg, theils in deren Nähe im Fuhlöbürtel ge- legenen Gefäng- nisse überführt werden.