Nummer Benennung der Anstalten, an welche die Verurtheilten zu überweisen sind behufs Verbüßung der Zuchthausstrafe Gefängnißstrafe — — —— — — Bemerkungen. 12. 13. 14. 15. 16. Mecklenburg-Schweriu. Mecklenburg-Strelitz. Strafanstalt zu Strelitz Zuchthausabtheilung.]Gefängnißabtheilung. Oldenburg. Strafanstalt zu Vechta. [1. Gefängnißstrafe bis zu 4 Monaten: Gefäng- nißanstalt in Olden- urg. 2. Strafanstalt zu Vechta beilängeren Gefängniß- strafen. Preußen. Strafanstalt in Lüneburg, Amtsgerichtliches Gefäng- evangelische und jüdi-; niß in Harburg bei sche Verurtheilte, Straf[w Hamburg. anstalt in Celle, katho- lische Verurtheilte. ! Reuß ältere Linie. Zuchthäuser in Gräfen= Gefängnißanstalten zu tonna und Maßfeldt. Ichterohausen. Reuß jüngere Linie. Zuchthaus in Gräfen= Gefängnißanstalten zu tonna. Ichtershausen. Ein bezüglicher Vollstreckungs- antrag ist an das Justiz-Mi- nisterium zu Schwerin zu richten, welches weitere Bestim- mung riifft.