63 Benennung der Anstalten, an welche die Verurtheilten zu überweisen sind behufs Verbüßung der Zurchthausstrafe Gefängnißstrafe Bemerkungen. 18. 19. Sachsen. Strafanstaltin Waldheim. 1. Strafanstalt in Zwickau, weoenn die Strafe 3 Mo- nate übersteigt und die Verurtheilten das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2. Strafanstalt in Sachsen- burg bei Frankenberg, wenn eine mehr als einmonatige Strafe zu verbüßen ist und die Verurtheilten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 3. Gefangenanstalt zu Leipzig bei Tollstreckung von Gefängnißstrafen bis zu 3 Monaten an Personen, die das 18. Lebenojahr vollendet haben, und bei Ge- fängnißstrafe bis zu 1 Monat, die das 18. Lebensiahr noch nicht vollendet haben. Sachsen-Altenburg. Zuchthäuser in Gräfen= 1. Gefängnißanstalten zu tonna und Maffeldt. Ichterohausen, wenn auf 3 Monate und Hänger erkannt ist. 2. Landgerichtogefangen- haus in Altenburg bei Strasen von kürzerer Dauer. Sachsen-Coburg-Gotha. Männerzuchthaus zu Gefängnißanstalten zu Gräfentonna. Ichteröhausen.