Nummer Zuchthausstrafe Benennung der Anstalten, an welche die Verurtheilten zu überweisen sind behufs Verbüßung der Gefängnißstrafe n 26. Strafanstalt in Lüneburg. gart, wenn auf eine Strafe von über 7 Jahren erkannt ist. 2. Zuchthaus in Ludwigs- burg oder Filialanstalt auf Hohenasperg, wenn auf eine Strafe bis zu 7 Jahren erkannt ist. Waldeck. Württemberg. 1. Zuchthaus zu Stutt= 1. 1. Amtsgerichtsgefäng- nisse zu Arolsen, Cor- bach, Wildungen und Pyrmont bei Strafen bis zu 4 Wochen. 2. Amtzsgerichtogefängniß zu Harburg bei Ham- burg bei längerer Dauer. Landesgefängniß in RNottenburg, wenn der Verurtheilte sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Landesgefängniß in Hall, wenn sich die Verurtheilten nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden oder wegen Rückfalls in Verbrechen wider fremdes Eigenthum im Sinne der 8§8 244, 245, 261, 264 d. Str. G. B. bestraft sind. Zellengefängniß zu Heilbronn bei Stra- sen von mindestens viermonatlicher und höchstens 3 jähriger Dauer, wenn der Ver- urtheilte zur Zeit der Begehung der That das 30. Lebenojahr noch nicht zurückgelegt hatte. Civilfestungostrafan- stalt auf Hohenasperg bei Vollstreckung von 2. Festungohaft. Organisatorische Bestimmungen f. d. Kaiserl. Schutztruppen.