Beziehungen mit den dortigen Gebieten zu fördern. Der Kolonialrath genehmigte ferner einstimmig eine Resolution, durch welche die Hoffnung ausgesprochen wird, daß die deutschen Interessen in Gandu und im Tschadsee-Becken seitens der Regierung energisch vertreten werden möchten. Der Etat von Togo gab zu weiteren Erörterungen keinen Anlaß. Nach Eröffnung der Sitzung am 25. gab der Vorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung über die neulichen Unruhen in Deutsch-Südwestafrika einige Mittheilungen, denen gegenüber die aus englischen Quellen stammenden Meldungen stark übertrieben erscheinen. Die sich anschließende Generaldebatte über den südwestafrikanischen Etat betraf vornehmlich wirthschaftliche Fragen, wie den Bau der Baiwegbahn und der in Verbindung mit dieser in Swakopmund geplanten Hafenmole und die sanitären Zustände des Schutzgebiets. Ueber letztere berichtete der anwesende Oberstabsarzt Dr. Kohlstock. Aus dessen eingehen— der Darstellung ist zu entnehmen, daß in den letzten zwei Jahren die gesundheitlichen Verhältnisse, zumal im Norden des Schutzgebietes, infolge Zusammen— wirkens verschiedener klimatischer und sonstiger Ursachen allerdings nicht besonders günstig gewesen sind, daß indessen die Besserung stetig fortschreitet und die hier und da für die Zukunft gehegten Besorgnisse als unbegründet bezeichnet werden müssen. Die Spezial- debatte berührte die Einführung der Selbstverwaltung, die Ausbildung der Kolonialbeamten und die Gleich- stellung der südwestafrikanischen Beamten hinsichtlich der Pensionsberechtigung, der Versorgung ihrer Hinterbliebenen 2c. mit den Beamten der anderen Kolonien und mit den Offizieren der Schutztruppe. Ausführlicher wurden die Landungsverhältnisse in Swakopmund sowie der Anschluß des Schutzgebietes an das internationale Kabelnetz besprochen. Schluß 1 Uhr. In der Nachmittagssitzung des 25., welche gegen 3 Uhr begann, erledigte der Kolonialrath den noch übrigen Theil des südwestafrikanischen Etats und sprach dabei einstimmig den Wunsch aus, die Regie- rung möge sobald als möglich Mittel in den Etat einstellen zur Anlage landwirthschaftlicher Versuchs- stationen, zur Einrichtung eines das ganze Gebiet umfassenden meteorologischen Beobachtungsdienstes sowie zur Entsendung thierärztlicher und kulturtech- nischer Sachverständiger. Sodann ging der Kolonial= rath zur Berathung des Entwurfs einer Zollverordnung für Kamerun über, der ohne längere Debatte gut- geheißen wurde. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer vorübergehenden Erörterung der in Angriff genommenen Erschließung der Südostecke von Kamerun und der Zollverhältnisse des Schutzgebietes im All- gemeinen. Den Schluß der Verhandlungen bildeten zwei Vorlagen, betreffend die telegraphische Verbindung Kameruns mit Victoria und die Beschränkung der Einwanderung mittelloser Personen in Deutsch- Ostafrika; letztere wurde einer ad hoc gewählten Kommission zur eingehenderen Berathung überwiesen. 690 Am Vormittag des 26. trat der Kolonialrath zur Berathung besonderer Vorlagen wieder zusammen. Auf der Tagesordnung stand zunächst der vom Reiche mit der Neu-Guinea-Kompagnie abgeschlossene Ver- trag wegen Ablösung der Landeshoheitsrechte. Die Debatte wurde mit der einstimmig angenommenen Erklärung geschlossen, daß der Vertrag in seinen Grundzügen den früheren Vorschlägen des Kolonial= raths entspreche und sein Zustandekommen für das Reich schon im Hinblick auf die große Entwickelungs- fähigkeit Neu-Guineas als vortheilhaft bezeichnet werden müsse. Zugleich sprach der Kolonialrath der Kompagnie seine Anerkennung für die bisher geführte Verwaltung des Schutzgebietes aus. Eine sehr ein- gehende Auseinandersetzung rief eine Denkschrift, be- treffend Aufnahme der deutschen Sprache in den Lehrplan der Schulen in den Schutzgebieten, hervor; daran betheiligten sich namentlich die Vertreter der Missionen, Wirklicher Geheimer Rath Dr. v. Jacobi und Domkapitular Professor Dr. Hespers. Es wurde darauf folgende Resolution gefaßt: „Im Anschluß an seinen Beschluß vom 23. Ok- tober 1896 empfiehlt der Kolonialrath der Regierung, darauf hinzuwirken, daß allen in den Kolonien bereits bestehenden oder noch zu errichtenden Schulen, un- beschadet ihrer besonderen Eigenart und Selbständig- keit, auf Grund eines im Einvernehmen mit den deutschen Missionen aufzustellenden Lehrplanes über den deutschen Unterricht, auf ihren Antrag ein Re- gierungszuschuß gegeben werde."“ Die dem Kolonialrath alsdann vorgelegte Wald- verordnung für Deutsch-Ostafrika wurde mit einigen Abänderungen angenommen. Am Schluß knüpfte sich eine längere Erörterung an die Vorlage, betreffend Dienstvorschriften für die Beamten in den Schutz- gebieten und Angehörigen der Schutztruppen hinsichtlich gewisser Nebenerwerbe und Beschäftigungen. Damit war die Tagesordnung erschöpft. Der Vorsitzende gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß er den Kolonialrath nicht schließen dürfe, ohne den Herren Mitgliedern seinen Dank für das ihm bewiesene Entgegenkommen auszusprechen. Die Leitung der Verhandlungen sei ihm durch die Liebenswürdig- keit und die Nachsicht des Kolonialraths ganz beson- ders leicht geworden, und er knüpfe daran die Bitte, ihm auch für die Zukunft das ihm in so reichem Maße geschenkte Vertrauen bewahren zu wollen. Es erhob sich darauf Seine Hoheit der Herzog-Regent Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin und erwiderte: Er glaube im Namen aller Mit- glieder des Kolonialraths zu sprechen, wenn er dem Herrn Vorsitzenden für das Geschick und die energische Art, mit der die Verhandlungen geleitet worden seien, wärmsten Dank sage. Er und seine Freunde hätten dic feste Ueberzeugung gewonnen, daß die Leitung unserer Kolonialpolitik in die richtigen Hände gelegt sei. Er hoffe, daß der Herr Vorsitzende seines bedeutungsvollen Amtes noch lange mit derselben Kraft und Umsicht walten werde, die ihn in diesen