— 68 — Zölle. Ausfuhrzölle Massstab der Verzollung Zollaatz M. PVt. 1.Korearrrrr IAie Tomne von 1000 . .. *P Einfuhrverbote. 1. Opium, ausser zu medizinischen Zwecken. " 2. Waffen, Munition und Sprengstoffe, ausser zum persönlichen Bedarf für Niehbt- eingeborene. Anmerkung ud 1—6. Die Verpackung muss in der Regel in Kisten mit einer Flaschen- oder Krukenzahl, die durch 12 aufgeht, geschehen. · Anmerkung ad 1, 2 und 4. Die Einführung, anders als in Flaschen bis zu 150 Centi- liter Inhalt, darf nicht stattfinden. Z Anmerkung ad 3. Ist bei der Einführung in Fässern der Rauminhalt durch die Faktura oder Aichungszeichen nach dem Urteil der Zollbehörde ausreichend nicht nach- gewiesen, so bestimmt diese den Inhalt durch Vermessung. » Anmerkung ad 5. Die Einführung anders als in Flaschen oder Kruken bis zu 150 Centiliter Inhalt darf nicht statttinden. Die in geringeren Mengen eingehenden melli- zinischen Spirituosen sind von der Verzollung ausgenommen.