— XIII Postalisches. Fortfall des Tarzuschlages für die Beförderung zwischen dem Ausschiffungöhafen und dem Bestimmungsort bei Postfrachtstücken nach allen am Packetdienst Weilnehmenden Postanstalten des Schutzgebietes. — — Einrichtung einer Postanstalt in Bethanien —.— Theilnahme der Postagentur Neboboth am Postanweisungsdienst . *Rechtspflege. Rundverfügung des Aaiserlichen Gouverneurs vom 29. September 1898, betreffend Fristertheilung für Aufführung der Zäune und Kraale für an öffentlichen Straßen liegende bestellte oder bepflanzte Grundstücke * —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des Kaiserlichen Gerichts für den Westbezirk des südwest- afrikanischen Schutzgebieteo während des Geschäfts- jahres 1897 . * —.— Rundschreiben des Laiserlichen Gouverneurs vom 31. Dezember 1898 betreffend einheitliche Regelung des Verfahrens betreffs der Einklagung alter Schulden gegen Eingeborene von Seiten weißer Händler * —.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs vom 1. Januar 1899 betreffend die Gerichtsbar= keit über die Eingeborenen des Schutzgebietes, ein- schließlich der Bastardo, in burgerlichen Rechts- streitigkeiten .. —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte bei den Kaiserlichen Gerichten des Schutzgebietes zu Wind- hoek, während des Geschäftsjahres 1898 * —.— Ausführungsbestimmungen zu der Allerhöchsten Verordnung vom 5. Oktober 1898 betresffend die Rechtsverhältnisse an unbeweglichen Sachen im Schutzgebiete * —.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte des Kaiserlichen Gerichts zu Keetmanshoop während des Geschäftsjahres 1898 * —.— Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs betreffs vorläufigen Außerkraftsetzens der Verordnung vom 1. Januar 1899, betreffs Kreditgewährens an Eingeborene . »s-—Ueberstchtder gerichtlichen Geschäfte bei dem Kaiserlichen Gericht zu Swakopmund im Schutz- gebiete während des Geschäftsjahres 1898. * —.— Ernennung von weiteren Beisitzern des Kaiser- lichen Gerichts im Swakopmund (Siehe auch Grundeigenthum, Wegeordnung.) Regenfall in der Küstengegend des Schutzgebietes. —.— zu ungewöhnlicher Zeit im Gebiete von Windhoek Rinde rpest. Aufhebung der seitens der Kapkolonie mit Rücksicht auf die ndewest verfügten Grenz- sperre * —.— Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs vom 12. April 1899, betreffend die Nahregeln gegen die Rinderpest. . Rosinen. Gutachten über Traubenrosinen aus 5entsch- Südwestafrika 492 715 231 232 267 268 264 308 .. · Viehzucht. Einführung und Vertauf von Zuchwieh 401, 620 661 Schifffahrt. Liniee . —.— Dezember-Expedition der Woermann-Linie —.— Fahrplan des deutschen Reichspostdampfers „Leutwein“ von Kapstadt nach Deutsch-Südwest- afrika für das Jahr 1899 . *Schutztruppe. Anrechnung eines, bezw. zweier Kriegsjahre für die am Patrouillengefecht bei Klein- Aub am 4. Dezember 1897, an der Erstürmung von Ehobib am 5. Dezember 1897, beim Wagen- überfall bei Groß-Tsaub am 18. Dezember 1897, am Gefecht bei Anabis am 20. Dezember 1897, am Gefecht bei Klein-Tsaub am 4. Januar 1898, am Ueberfall bei Khauas am 23. Januar 1898, am Gesecht bei Hautamab am 7. Februar 1898, am Gefecht am Grootberg am 26. Februar 1898 und am Erkundungsgefecht in der Grootberg- schlucht am 27. Februar 1898 betheiligt gewesenen Deutschen. Schifföerpeditionen der Woermann- Sendungen von Euphorbienkautschut aus dem Herero- lande an die botanische Centralstelle in Berlin durch Landwirth Dinter * Statistik des Handels des deutschen Jolgebietes mit dem Schutzgebiet in den Jahren 1896 und 1897 *—.— der Waaren-Ein= und Ausfuhr im Schutz- gebiete vom 1. Januar bis 31. Dezember 1898 (Siehe auch Handel.) *Steuerwesen. Verordnung des Kaiserlichen Gou- verneurs vom 24. Dezember 1898 betreffend das Halten von Hunden in Groß= und Klein-Wind- hoek (einschl. Arvis und Lehmkule) Verkehr. Erfahrungen des Oberleutnants Kroost mit seiner Straßenlokomotive. —.— Verkehrsstörung durch anhaltenden Negen in der Küstengegend des Schutzgebietes Verwaltung. Verordnung des Kaiserlichen Gou- 653 l .. Wegeordnung für das südwestafrikanische Schug- 278 808 236 398 55, 56 verneurs vom 16. Januar 1899, betreffs Zuständig- keit der Bezirkshauptmannschaften zur Ueber- wachung der Durchführung der Bestimmungen des Reichsgesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 sowie zum Erlaß der erforder- lichen polizeilichen Ausfuhrungsbestimmungen für ihren Bezirk Wasserstauanlagen bei Windhoek. gebiet Wein. ersten selbstgekelterten Wein aus Deutsch-Südwest- afrika I * Zölle. Zusatz-Verordnung vom 20. Oktober 1898 zur Zollverordnung vom 10. Oktober 1896 und 1. Juni 1898 für Deutsch-Südwestafrika, betreffend Erhebung von Zöllen für die Ausfuhr von Rind- vieh und Kleinvieh Chemische Analyse und Gutachten über den 25, 250, 450, 677 822 32 624 413 243 653 64 278 194 1 55, 56