— 80 — Joseph Klar, Samenhandlung, 80 Linienstrasse BERLIN, Linienstrasse 80, — —-Molieferant Sr. Majest#c des Kaisers, — offerirt nebst tropischen Frucht- und Nutzpflanzen-Samen auch solchen von Gemtsen, soweit sich dieselben nach den der botanischen Centralstelle in Berlin gemachten Mittheilungen als für den Anbau In den Tropen geelgnet erwiesen haben. — Da die botanische Centralstelle nur für einmalige Versuche im Kleinen Gemöse- samen liefert, so offerire ich für grösseren Bedarf gegen fr. Einsendung von Mark 12,— franeo aller deutschen alrtkanisehen Kolonlen gut verpackt 1 Kollektion von Brutto 5 resp. 3 Klio incl. Emballage. Illustrirte Kataloge gratie. r E (Infusorienerde), Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Unwwerbrenolich! Gewsicht nur ca. 200 # Berlin SW#r, Kochstraße 68—71. per Kubikmotor, .......»,.-« eiakkehteu als bestes und billigstes Die deutsche Kolonial-Gesetzgehung. Füllmaterial zur lsolirung gegen Sammlung Hitze und zum Schutze gegen Un- gezieser bei Bauten von Wohn- häusern, Eiskellern, Kühlräumen etc. Hannoveraz Kieselgubr-Werte G. m. b. H., Uelzen. (3) der auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Gesetze, YVerordunngen, Erlasse und internationalen Pereinbarungen, mit Anmerbungen und Jachregister. Zweiter Theil. 1893 bis 1897. JRKFPlaschen-Kapsein, FEEinnfolien-Staniol, Auf Grund amtlicher Quellen und zum dienstlichen Gebrauch herausgegeben von Kellereimaschinen liefern billigst (29.) Dr. Alfred Zimmermann. Geheftet Mk. 8,—, in Halblederbaud Mk. 9,50. —.JJ.J—.————— —. —J.. —.J——— —. e Muete . rn Ollenbach am Maln. Tüchtige Fertreter gestecht. Veriag des Kolonial-Wirtschaftilchen Komitees, Berlin NW., U. d. Linden 47. Die deutschen Schutzgebiete haben seit ihrem jetzt vierzehn- Der jährigen Bestehen eine gewaltige Entwickelung gewonnen und bedeuten Topenp Am#er. einen wichtigen Faktor unseres Staatslebens. Immer allgemeinere Beachtung wird daher der Gesetzgebung unserer Kolonien geschenkt. — — s. T — . .l-. I- . :»«- - — ahlreich sind die Bestimmungen und Erlasse, welche für die W si L Laniunttcial. Sahteibh Kolonien est gegben sind und die Verwaltung, die Organ des Rechtsverhältnisse der Beamten und Militärpersonen, die Rechtspflege, Koloninl-Wirtschaltlich. Komitees. Handel, Gewerbe und Verkehr, Zoll= und Steuerwesen, die Rechts- Herausgegeben verhältnisse der Eingeborenen u. a. m. in den einzelnen Schutzgebieten es regeln, so daß eine einheitlich bearbeitete Kalontalgesessammlang unent- von behrlich ist. Nachdem bereits im Jahre 1893 der erste, die Zeit bis O. Warburg, F. Wohltmann, zum Jahre 1892 umfassende Theil des obigen Werkes erschienen ist, Berlin. Bonn-Poppelsdorf. elangte nunmehr die obige Fortsetzung zur Ausgabe, die von dem durch Erscheint am 1. jed. Mts. eine wirthschafts= und Giokorthistorhen Arbeiten bekannten Konsul Gezugspreis Fähr l. 8 M., Im Ausland 9 M. Dr. Alfred Zimmermann, Mitglied der Kolonialabtheilung des Aus- 1 l wärtigen Amtes, bearbeitet worden ist. Auch dieser zweite Theil enthält alle Bestimmungen auf Grund amtlicher Quellen gesammelt; 1 t die Zeit 1893 bis 1897 mit allein 287 N rn, Kolonial · Haaåols " 4 wressbuch zuabsde 3 zum Jahre 1852 reichende erste Eheil 256 Numm ern « aufführt. Der bequemeren Handhabung wegen ist die chronologische 1899. 1 Anordnung der Gesetze 2c. gewählt worden; ein nach sachlichen Ge- Herausgegeben sichtspunkten geordnetes Verzeichniß der wiedergegebenen Gesetze, Koloninl-Wirtschaftlichen Komitee ermoglichen schnellste Auffindung und leichtesten Gebrauch. Das Ge- sammtwerk ist zum Preise von Mk. 22,—, der zweite Theil allein für Berlin, Unter den Linden 47. Mk. 8,— zu beziehen. Mit fünf Karten in Buntdruck. Mark 1 50 ——.———————.— 9 · von dem Erlasse und Bestimmungen, sowie ein alphabetisches Sachregister 1 l