abhängig. Handel im Umherziehen ist verboten. Zum Handel mit Edelsteinen und Edelmetallen ist eine Sondererlaubniß nöthig; dieselbe wird nur Bankiers und Konzessionären ertheilt, und auch nur dann, wenn sie ihr Eigenthum an der Waare nach- weisen. Außerdem darf Niemand rohe Edelsteine oder Edelmetalle kaufen, tauschen, zu Pfand nehmen, verkaufen oder feilbieten. Gelegenheitskäufe oder -verkäufe erfordern behördliche Genehmigung. Den Behördenorganismus anlangend, so steht der Zentralstelle, dem Ministerium, zu Lissabon ein Kolo- nialrath mit berathender Stimme zur Seite. Es folgen in der Beamtenhierarchie die General-, Bezirks- und Distriktsgouverneure. Als Unterorgane der Letzteren fungiren Bergwerkskommissare, welchen die Beaufsichtigung der Betriebe innerhalb ihres Amts- kreises in technischer und kaufmännischer Beziehung obliegt. Zur Unterstützung der Bergwerkskommissare wird ein Bergwerksrath gebildet, der aus neun, jährlich aus der Zahl der Konzessionäre oder deren Stellvertreter zu wählenden Mitgliedern besteht. Dieser Bergwerksrath ist zuständig, mit Zustimmung des Provinzialgouverneurs auf den Betrieb bezügliche Bestimmungen zu erlassen und abzuändern und alle Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Entwickelung des Berriebes für nöthig erachtet werden. Das im Vorstehenden inhaltlich wiedergegebene Dekret gilt nicht in den von Gesellschaften mit Hoheits- rechten verwalteten Gebieten; dort verbleibt es daher bei dem bisherigen Rechtszustande. — Die kommerzielle Entwickelung der Rolonie Britisch-Ken= Guinea. Der Gesammthondel der Kolonie Britisch-Neu- Guinea erforderte im Jahre 1888/89 (1. Juli bis 30. Juni) einen Umsatz von nur 17 051 L. Davon entfielen auf die Einfuhr 11 108 8# und auf die Ausfuhr 5943 L. In den darauffolgenden zehn Jahren erfolgte eine stetige und beträchtliche Stei- gerung. So setzt sich der Gesammthandel im Jahre 1897/98 aus einer Einfuhr im Werthe von 46 9714# und einer Ausfuhr im Werthe von 49 850 2 zu- sammen, stellt also insgesammt einen Werth von 96 821 K dar. Als hauptsächliche Ausfuhrartikel kamen in Betracht: Gold im Werthe von 25 612 2, Perlmutter im Werthe von 8 468= Kopra - - - 2425 - Gummi - - - 3 683 = Trepang - - 3 395 - Die Einfuhr bestand, wie bei allen jungen Kolonien, im Wesentlichen aus Nahrungsmitteln und Getränken, Stoffen und Kleidungsstücken, Tabak und Cigarren, Baumaterialien und Eisenwaaren. Von kolonial-politischem Interesse ist das Ver- hältniß der Einnahmen zu den Ausgaben während der letzten zehn Jahre. 347 Im Jahre 1888/89 standen einer Ausgabe von 10 769 & eine Einnahme von nur 2679 2 gegen- über; bis zum verflossenen Rechnungsjahre aber waren die Einnahmen auf 10 280 K, die Ausgaben hingegen nur auf 14 990 2 gestiegen. Während also die Ausgaben sich im Verlaufe von zehn Jahren nur um die Hälfte gesteigert haben, haben sich die Ein- nahmen in demselben Zeitraume vervierfacht, und die Kolonie erfordert heute bereits um die Hälfte weniger Zuschüsse, als vor zehn Jahren. In dem Annual report on British New Guinea wird darauf hin- gewiesen, es seien hinreichend ausgedehnte Ländereien in von der Bevölkerung nicht oder nicht mehr be- unruhigten Gebieten vorhanden, so daß der Zuzug von Acker= und Plantagenbau Treibenden nunmehr nach der Kolonie gelenkt werden könne; letztere würde dann sehr bald ihre gesammten Ausgaben selbst decken können. — — ——— Perschiedene Wilkheilungen. Das Rolonial= Wirtschaftliche Komitee, das sich bekanntlich die Aufgabe gestellt hat, die wirthschaftlichen Interessen unserer Schutzgebiete in gemeinnütziger Weise zu fördern, faßte in seiner Hauptversammlung am 8. Mai folgende Beschlüsse: 1. Der Ausschuß wird beauftragt, auf Grund der vorliegenden Gutachten der Herren Professor Dr. Dove — Dr. Hartmann — Regierungs- baumeister Rehbock — J. Kuffner, Wein- farmbesitzer, Kapkolonie — Dr. B. Marloth, Chemiker, Kapstadt — J. C. Watermeyer, landwirthschaftlicher Sachverständiger, Kapstadt — die geeigneten Schritte zu thun, um die Errichtung einer „Versuchsfarm für Wein und Gartenkulturen im Swakopthal“, nach Sicher- stellung der nach eingehender Prüfung erforder- lichen Mittel, zur Ausführung zu bringen. 2. Zur Begleitung des Herrn Dr. Preuß (Deutsche Expedition nach „Central= und Südamerika"“) bis Venezuela ist der Gärtner Niepel beizu- geben. Die Ausreise ist auf den 1. Juni festgesetzt. 3. Zur Betheiligung an der Kunene — Zambesi- Expedition der „Companhin de Mossamedes“ ist ein Botaniker, behufs botanischer Studien und Sammlungen, zu entsenden. Die Ausreise ist auf den 21. Juni festgesetzt. 4. Der Ausschuß wird beauftragt, Maßnahmen zu treffen zur Aufbringung von zwei Preisen von je Mk. 5000 für die in einem Zeitraum von vier Jahren erfolgte größte und zweckmäßigste Aupflanzung und Kultur von Kautschukpflanzen in den Gebirgen Deutsch-Ostafrikas bezw. Togos. Als Minimum werden 25 000 gesunde Pflanzen verlangt. Als Arten stehen zur Aus- wahl: IIançornia speciosa (Mangahbeira), Castilloa elastien (Ule), eine, einen guten