an Kräften geschwächt Natal verlassen und somit den Fieberanfällen nicht die nöthige Kraft entgegenstellen können. Daß wir vor Sonnenaufgang uns erheben, ist richtig, aber es ist uns noch nicht eingefallen, wie in Mariannhill um 2 Uhr ausfzustehen; an ge- nügender Kost fehlt es uns jetzt, Gott Lob, auch nicht mehr; die Arbeit aber lehrt sich auf einer Neu- gründung von selbst, obschon wir uns auch hier lange nicht jene Arbeitslast aufzubürden wagen, wie wir es in Natal gewohnt waren. Von der Arbeit an der Sonnenhitze sind wir schon vollständig ab- gekommen, da eine Stunde Arbeit auf freiem Felde regelmäßig ein oder zwei Tage Fieber im Gefolge hat. Trotz alledem haben wir in der kurzen Frist von kaum sieben Monaten schon viel erreicht. Fremde, die hierher kommen, sprechen sich stets voll An- erkennung über unsere Thätigkeit hier aus, ja, es werden uns nicht selten Vorwürfe gemacht, daß wir verhältnißmäßig zu viel gethan hätten. Allein Noth bricht Eisen. Zuerst mußten wir unsere Wohnungen einigermaßen bewohnbar machen, da es anfangs weder Fenster noch Thüre darin gab; dann wurden die Schreinerwerkstätte und die nöthigen Stallungen für unsere verschiedenen Hausthiere hergestellt. Danach ging es an die Küche nebst einer kleinen Vorraths- kammer, nach deren Vollendung eine kleine Werk- stätte für unseren Br. Spengler sowie eine Scheune und ein Backofen 2c. gebaut wurden. Alle diese Bauten waren eine bittere Nothwendigkeit und duldeten keinen Ausschub. Vom kaiserlichen Bezirksamte in Rusotto (Wil- helmsthal) ist man uns, was wir hier mit Freuden bezeugen, stets in jeder Beziehung in freundlichster Weise entgegengekommen. Pater Erasmus und Br. Dionys beschäftigen sich eifrig mit dem Studium der Landessprachen (Kisuaheli und Kischambara). Aus fremden HKolonien. verordnung über die Anpflan zung von Gummibäumen und dlianen in den Staatsforsten des Rongostaats. Das „Bulletin Officiel de 1Etat Indépendant du Congo“ vom Januar 1899 bringt eine Ver- ordnung über die Anpflanzung von Gummibäumen und -lianen in den Staatsforsten, welche für die- jenigen unserer Kolonien, welche Gummi produziren, nicht ohne Interesse ist. Von den in sechs Artikeln gefaßten Bestimmungen, die dem Raubbau in den Gummiwaldungen ein Ziel setzen sollen, sind folgende von Wichtigkeit: Für jede in einem Jahre gewonnene Tonne Gummi sollen 150 Quadratfuß im Laufe derselben Zeit neu angeschont werden. Diese Bestimmung soll sowohl auf den Domänen, die der Staat in eigener Verwaltung behalten hat, als auch in den in Privat- hände gegebenen Kronländereien innegehalten werden. 411 — Von den Distriktskommissaren sollen die denselben unterstellten Agronomen im Bedarfsfalle den Do- mäneninhabern zur zeitweisen Verfügung gestellt werden, denselben auch auf Verlangen eine praktische Anweisung über den Anbau der Gummibäume ver- abfolgt werden. Um die Befolgung dieser Verordnung sowie der früheren von 1892, welche die Gummigewinnung nur mittelst Einschnitte in die Bäume gestattet, über- wachen zu können, werden für den Staat 13 neue Beamte geschaffen, ein Forstinspektor, sechs Ober= und sechs Unterkontroleure, welche Uebertretungen der Verordnung, die mit Geldstrase von 100 bis 10 000 Francs und Strasdienst von zehn Tagen bis sechs Monaten geahndet werden, zu Protokoll nehmen sollen. Der Generalgouverneur ist außerdem befugt, den Domäneninhabern zeitweilig die Konzession zu entziehen. Der Dandel des Rongostaates im Jahre z80s. Das „Bulletin Ofliciel de IEtat Independant du Congo“ Nr. 3 vom März d. Is. bringt aus- führliches statistisches Material über den Handel des Kongostaates im Jahre 1898. Danach sind erheblich höhere Ziffern erreicht worden als in den vergangenen Jahren. Der Gesammthandel betrug 50 581 845 Frcs.a, wovon auf die Einfuhr. 25 185 18 = und auf die Ausfuhr 25 396 707 „ entfielen. Der Spezialhandel, d. h. der nur die im Staate selbst gewonnenen Produkte und die in demselben nur zum dortigen Verbrauche verbrachten Artikel qumfassende Handel, stellte einen Gesammtwerth dar v—ens 45 247 929 Frocs., davon kamen auf die Einfuhr 23 084 444 und auf die Aussuhr 22 163 483 die Ausfuhr hatte sich gegen das Jahr 1897 um 46 pCt. vermehrt und betrug 750 pCt. der des Jahres 1888. Die Ursache dieser außerordentlichen Steigerung der Ausfuhr während der letzten zehn Jahre ist zum großen Theile in der Entwickelung zu suchen, welche der Kautschukhandel genommen hat. Im Jahre 1888 wurde nur für 260 000 Frcs. Kautschuk deklarirt, während zehn Jahre später für 15 850 000 Frcs. ausgeführt wurden. Der Export geht in der Hauptsache nach Belgien, wie auch Belgien mit zwei Dritttheilen am Import betheiligt ist. Deutschland importirt für nur 1 669 164 Frocs. und zwar vor Allem Alkoholica, Tabake, Produkte der Textilindustrie und Quincaillerien. Die un- mittelbare Ausfuhr nach Deutschland beträgt ungefähr 100 000 Fres. Exportartikel sind Palmöl, Palmnüsse, Kolanüsse, Häute und Elfenbein.