Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. Oerausgegeben in der Holo#al= Ibl#eilaus bes JInswärtigen Ints. IX. Jahrgung. cserlin, 1. Jali 1899. Aummer 13. Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr v7. Danekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die Buchhandlungen Mk. 8,—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und Oesterreich- Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Köni Lice Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler & Sohn, Berlin 8W 12, Kochstr. 668—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1899 unter Nr. 2065.) —— — — – . —— — — JInhalt: Amtlicher Theil: Ertheilung der Ermächtigung zur Beurkundung des Personenstandes an den Regierungs- assessor v. Winterfeld in Deutsch-Ostafrika und den jedesmaligen Bezirkshauptmann in Otjimbingwe, Outjio und den jedesmaligen Distriktschef in Warmbad und deren Stellvertreter S. 429. — Verordnung des Kaeiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend die Erhebung einer Gewerbesteuer S. 430. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika für den Monat Juni S. 431. — Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Togo, betreffend Stationsbenennung S. 432; desgleichen betreffend kursfähiges Geld S. 432. — Verordnung des Kaiser- lichen Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend die Todesstrafe S. 432. — Personalien S. 432. Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 433, — Kolonialrath S. 433. — Togo: Ein Urtheil über Lome (mit Abbildung) S. 435. — Deutsch-Südwestafrika: Bericht des Bezirkshauptmanns v. Estorff über Grootfontein S. 436. — Deutsch-Neu-Guinea: Ueber eine Reise nach Neu-Mecklenburg und Neu-Hannover S. 136. — Ueber einen Zug gegen die Anapaparleute auf der Gazelle-Halbinsel S. 438. — Marshall- Inseln: Die Jaluit-Gesellschaft in Hamburg S. 439. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 439. — Aus fremden Kolonien: Telegraphenlinien im Kongostaat S. 444. — Basutoland S. 445. — Verschiedene Mittheilungen: Forschungsreise des Dr. Giesenhagen S. 445. — Deutsche Kolonialerzeugnisse S. 445. — Elfenbeinmarkt in Antwerpen S. 445. — Kultur von Gummibäumen in Guatemala S. 446. — Litteratur S. 446. — Schi ebewegungen S. 447. — Verkehrs-Nachrichten S. 448. — Fahrplan der Woermann-Linie für das dritte Vierteljahr 1899 S. 449. — Anzeigen. —½ — — " — —— — — — Amtlicher Theil. Geseke; Verordnungen der Reichsbehörden; Bertrãge. Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R. G. Bl. 1888, S. 75), des § 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und Beurkundung des Per- sonenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (B. G. Bl. S. 599) und der Aller- höchsten Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika, vom 1. Juni 1891 (R. G. Bl. S. 1) ist dem Königlich preußischen Regierungsassessor v. Winterfeld die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, im Schutzgebiete von Deutsch-Ostafrika hinsichtlich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen sowie die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. · Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R. G. Bl. 1888 S. 75), des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- standes von Reichsangehörigen im Auslande (B. G. Bl. 1870 S. 599), und der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes für das südwestafrikanische Schutzgebiet, vom 8. November 1892 (R. G. Bl. S. 1037) ist dem jedesmaligen Bezirkshauptmann in Otjimbingwe und in Outjo, dem jedesmaligen Distriktschef in Warmbad sowie den jedesmaligen Stellvertretern der genannten Beamten die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb ihrer Amtsbezirke bürgerlich gültige Ehe- schließungen bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und deren Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. " —«..«-2