er muß schließlich im Konkurrenzkampf unterliegen, wenigstens in solchen Gegenden, wo sich das Geschäft fast ausschließlich auf den Handel mit den Eingeborenen beschränkt. Pulver= und Waffenverkauf wurden gegen Mitte des Jahres bald nach der Rückkehr des Statthalters wieder freigegeben, doch haben die Händler von dieser Erlaubniß keinen Gebrauch gemacht, da man allgemein befürchtete, sich später in Schwierigkeiten verwickelt zu sehen, da die Unruhen im Innern andauerten und gelegentlich Pulver und Gewehre in unrechte Hände gelangt sein würden. Diie Lager in Steinschloßgewehren sind ziemlich beträchtlich, während ein großer Theil des vorhandenen Pulvers Absatz in das Gebiet der Companbia de Nyassa nach Ibo gefunden hat. Neue Zufuhren sind bei beiden Artikeln nicht zu verzeichnen gewesen und werden bei Pulver auch wohl kaum wieder stattfinden, sobald die in Beira errichtete Pulvermühle erst einmal mit ihren Fabri- katen an den Markt tritt. Diese Pulvermühle, welche unter der Firma Société des explosifs africains ins Leben gerufen wurde und hauptsächlich mit französischem Gelde (1 Mill. Franken) arbeitet, hat von der portugiesischen Regierung das Monopol für die Pulverfabrikation für den Bezirk Mozambique erhalten. Sie wird außer gewöhnlichem Pulver noch das sogenannte poudre favier, eine Art Dynamit, fabriziren. Die Fabrik wird natürlich später ihre Erzeugnisse billiger verkaufen können als es der Einfuhr aus Europa möglich ist. Deutschland lieferte früher jährlich eine größere Menge Pulver für Mozambigque. Das Münzsystem ist in der Provinz seit dem Jahre 1896, in welchem portugiesisches Silber ein- geführt wurde, im Prinzip dasselbe geblieben. Aller- dings hat von den s. Zt. eingeführten 1000 Contos der größere Theil wohl seinen Weg wieder nach Portugal zurückgefunden, so daß in Wirklichkeit heute in Mozambique nur etwa ein Drittel des umlaufenden Geldes Silber ist, während der Rest des Bedarfs durch Papiergeld der Banco Nacional Ultramarino gedeckt wird. Um das vorhandene Silber im Lande zu halten, wurde vor einigen Monaten seine Ausfuhr zeitweilig verboten, wodurch für die Kaufleute die Rimessenfrage abermals erschwert wird. Für Wechsel auf Lissabon berechnet die portu- giesische Bank 2p Ct. Prämie, während Postanweisungen zeitweilig in Lourenco Marques mit 10 pCt., in Inhambane mit 11½/ pCt., in Quelimane mit 4½ pCt. und in Mozambique mit 3 pCt. bezahlt werden. Die Ausfuhr des Vorjahres hat unter mannig- faltigen Mißständen zu leiden gehabt. Die bis Mitte des Jahres immer wieder und wieder aufgetretenen kleinen Unruhen unter den ein- zelnen Negerstämmen des Küstenlandes sowie auch gelegentliche Feindseligkeiten gegen die portugiesische Regierung, verhinderten die Zufuhr der Landes- erzeugnisse nach den Küstenplätzen. 771 Außer diesen Thatsachen haben weiter im Vor- jahre die ungünstigen Witterungs= und Kurs- verhältnisse sowie das Verbot der Ausfuhr von gekochtem Gummi auf den Rückgang des Ausfuhr- geschäftes ihren Einfluß ausgeübt. Die Erdnußernte in Parapat und Mozambique belief sich nur auf ungefähr 60 000 Sack, während angenommen wird, daß etwa 20 000 Sack durch zu viel Regen theilweise in der Erde verfaulten oder infolge der erwähnten Unruhen nicht ihren Weg zur Küste gefunden haben. Von Sesamsaat, früher noch außer Erdnüssen der Menge nach der bedeutendste Ausfuhrartikel, wurden nur 2000 Sack ausgeführt; hiermit hat die Ausfuhr seit Jahren den niedrigsten Stand erreicht. Der Handel mit Gummi elasticum lag fast ausschließlich in deutschen Händen, und nur vereinzelt wurden kleine Mengen von den indischen Händlern nach London versendet. Infolge des seitens der Neger angewandten schonungslosen Gewinnungsprozesses verschlechterte sich die Beschaffenheit der einzelnen Sorten immer mehr und mehr, die portugiesische Regierung sah sich be- sonders durch diesen Umstand veranlaßt, die Ausfuhr des minderwerthigen Gummis mit dem 1. Juli des. vorigen Jahres zu verbieten. In Zukunft darf nur durchaus reiner und geschnittener Gummi gehandelt und ausgeführt werden. Dies Verbot wurde indeß einstweilen bis zum Schluß des Jahres 1898 wieder aufgehoben, um den Kaufleuten zu ermöglichen, die bereits im Innern befindlichen Bestände zwecks Ausführung an die Küste schaffen zu können. Mit dem 1. Januar 1899 ist das Verbot wieder in Kraft getreten. Auf den Handel wirkt es vor der Hand lähmend, da Ankünfte der besseren Sorte ganz ausbleiben werden, bis sich der Neger bequemen wird, die neue vorgeschriebene Gewinnungsmethode anzuwenden. Die wirthschaftlich praktischen Vorzüge dieser Verordnung werden vielleicht erst nach Jahren ganz zur Geltung kommen. Grenadillholz, Schildpatt, Wachs und Gummi- Kopal wurden nur in sehr geringen Mengen aus- geführt. « Mtama und Mais wurden abermals reichlich geerntet, die Ernte belief sich auf vielleicht 80 000 Sack. Ein Theil findet in Mozambique Verwendung, während größere Mengen regelmäßig nach Delagoa- Bai, Transvaal, Sansibar, Deutsch-Ostafrika, Mom- bassa und Aden ihren Absatz finden. Die Viehzucht in dem nördlichen Theile Mo- zambiques wird in derartig geringem Umsange betrieben, daß nicht genügend Vieh vorhanden ist, um den geringen Bedarf der Europäer zu decken. Bislang wurde der Ausfall durch Vieh von Mada- gaskar gedeckt, doch mußten die Bezüge bei Auftreten der Pest eingestellt werden. Inzwischen sind kleinere Versuche mit Deutsch-Ostafrika gemacht worden. Da.