Hals abgeschnitten ist, salbt sie mit Zanbermedizin, legt etwas Feuer hinein und reibt dann mit diesem Gefäße, die Oeffnung gegen den Leib des Betreffen— den gelehrt, auf diesem hin und her. Saugt sich das Gefäß fest, brennt die Haut des Betreffenden, so ist er des Diebstahls überführt. Der Zauberer sagt: „isoe“ lich der Hund). Diese Redensart rührt von der Sitte her, nach der man bei sehr giftigen Medizinen, oder „yesoc“, er ist gestorben (näm- Konsul des Deutschen Reichs in Lagos ernannt die sonst auch zum Ausweise von Schuld oder Un- schuld in Anwendung kommen, neuerdings Hunden dieselbe einflößt (wic es früher bei Menschen ge- schah). Stirbt solch stellvertretender Hund, so ist der Dieb oder dergl. entlarvt. Giebt er die Medizin von sich, heißt es ivexile oder jidexrile, und der Betreffende ist schuldlos. Die Feuerprobe hat zunächst der Bestohlenc zu bestehen, denn vielleicht ist der Dieb in seiner Ver- wandtschaft; dann brennt er selber, und die Sache ist erledigt. Erst wenn er sich als schuldlos er- wiesen, kommen die Verdächtigen an die Reihe. Der Verbrannte ist der Dieb, die Kalabasse kann nur mit Gewalt von dem Leibe des Betreffenden ent- fernt werden. Der Dieb muß bezahlen. Die Pro- zedur heißt ukupogola. Ebenso ist das auch im Kondelande bekannte lagula, hier lagula, im Schwunge. Hierbei wird ein Holzbecher, mit der Oeffnung nach unten, auf der Erde hin und her gerieben. Der Betreffende, für den diese Prozedur ausgeübt wird, ist der Dieb. Nun ist anerkanntermaßen schon genug Betrug dabei vorgekommen, Unschuldige für schuldig erklärt worden 2c. Das thut nichts, trogen, und man läßt sich weiter betrügen. Einige der Würsel. Drei Eisennägel mit allmählich stärker werdendem Kopfe werden in einen engen Bambus- becher gesteckt. Ist der, für den diese Würfel be- fragt werden, schuldig, so vereinigen sich die Nägel, ist er unschuldig, steht jeder Nagel für sich. Be- theuert der also ertappte Dieb ferner seine Unschuld, wird ihm ein Ohr durchbort und einer der Nägel da durch gesteckt resp. gezogen. Geht er glatt durch, ist der Betreffende unschuldig, widrigenfalls bleibt der Nagel mit dem Kopfe im Ohr sitzen und kann selbst mit Gewalt (2) nicht herausgezogen werden. Oftmals versucht ein und dieselbe Person alle vier Arten bei den verschiedenen Zauberern und wird, obgleich unschuldig, von allen vieren für schuldig erklärt, zumal wenn der Ankläger dem Zauberer kurz vorher eine Ziege oder dergl. gezahlt hat. Dann werden die Doktoren geschmäht als solche, die den Reichthum der Leute für nichts und wieder es wird weiter be- 118 — Rus fremden Kolonien. IErnennung von deutschen Ronsuln. Der Kaufmann Wilhelm Eschborn ist zum Konsul des Deutschen Reichs in Freetown, Sierra Leonc, und der Kaufmann Otto Martin zum worden. Neueintheilung des Gebietes der lUiger-Company. Zeitungsmeldungen zufolge Wird das bisherige Gebiet der Niger-Company in folgender Weise ein- getheilt werden. Ein Theil kommt zur Kolonie Lagos, die dadurch bis etwa zum 9. Breitengrad nach Osten ausgedehnt wird. Ein anderer kommt zum Niger Zauberer operiren mit einer Art nichts an sich reißen, das nächste Mal aber doch wieder aufgesucht. von der Betrügerei fällig ist.“ los, die mehr als augen- Nur Wenige sagen sich völlig echster Stelle Deutschland (111 036,16 Frcs. bezw. Coast Protectorate. Das Letztere nach Norden bis etwa Idda erweiterte Gebiet erhält den Namen Lower Nigeria. Der Rest des Territoriums der Company wird Upper Nigeria benannt. Es umfaßt etwa 1 300 000 qkm. Als Governor für Lower Nigeria ist der bis- herige Commissioner von Niger Coast, Sir Ralph Moor, für Upper Nigeria Colonel Frederick Lugard ausersehen, der die Truppen der Company seit 1899 kommandirte. In Lower Nigeria sollen sortan 1000, in Upper Nigeria 2500, in Lagos 700, in Gold Cuoast 1200 Soldaten stationirt worden. Die Niger Company besteht als Handelsgesellschaft fort. Dandel des Rongostaats. Aus den Angaben des „Bulletin oflicie! de IEtat Indépendent du Congo“ (März 1899 Nr. 30) über den kongostaatlichen Handel während des Jahres 1898 ist Folgendes hervorzuheben: Der Werth des Generalhandels ist im Verhältniß zu 1897 um 9697 556,38 Frcs., nämlich auf 50 581 845,06 Frcs. gestiegen. Davon entfallen auf die Ausfuhr 25 396 706,40 Frcs., auf die Einfuhr 25 185 138,66 Frcs. Der Spezialhandelstellt sich auf 45247 928,51 Frcs.. davon Ausfuhr: 22 163 481,86 Frcs., Einfuhr: 23 084 446,65 Frecs. Die Kautschukausfuhr hat wiederum erheblich zu- genommen. Die Steigerung des gesammten Ausfuhrspezial- handels im Verhältniß zu 1888 beträgt 750 péCt. Die Hauptausfuhr geht nach Belgien (19320 386,71 Frcs. im Spezial-, 20 187 117,01 Frcs. im General= handel). Demnächst kommen Portugiesisch-Westafrika, Holland, England, der französische Congo und an 118 044,33 Frcs.). Die Hauptaussuhrprodukte sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich: #