— 160 — Zweigunternehmung oder irgend eine Art von Gesell- schafts= oder Privatvertretung einrichten, sind den Bestimmungen des Artikels 111 des Handelsgesetz- buches und den übrigen auf sie anwendbaren Vor- schriften unterworsen. Einziger Parograph. Die Vertreter dieser Ge- sellschaften dürfen keine Landwirthschaft treiben und keine Liegenschaften erwerben, ohne daß die betreffen- den Gesellschaften in Gemäßheit des § 3 des vorigen Artikels ihre Satzungen der Genehmigung der Re- gierung unterwersen oder zu diesem Zweck die er- sorderliche Ermächtigung in Uebereinsimmung mit § 2 des Art. 102 des Handelsgesetzbuches erhalten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden im dritten Artikel mit den im Artikel 112 des portugiesischen Handelsgesetzbuches angedrohten Strasen belegt. Der vierte Artikel betraut die Gouverneure mit der Ueberwachung der sremden Gesellschaften. —.#. — Vertrag zZwischen den Vereinigten Staaten und Jolo. Zwischen den Vereinigten Staaten und dem Sultan von Jolo (Sulu) ist am 20. August 1899 zu Jolo ein Vertrag abgeschlossen worden, wonach der Sultan die Souveränetät der Vereinigten Staaten anerkennt. Mit Erlaubniß des Sultans darf Jeder- mann Land im Archipel kaufen. Der Kauf muß durch die amerikanische Behörde registrirt werden. Einfuhr von Wassen und Munition ist außer mit Genehmigung des Generalgouverneurs der Philippinen verboten. — — — — Tanganyika--Gesellschaft. Eine Gesellschaft Tanganyika concessions lim. ist mit 100 000 E Nominalkapital entstanden, um eine Landkonzession der B. South Africa Comp., die sie von Mr. Tyndale White und der Zambesia exploring Company lim. erworben hat, zu ver- werthen. Die Gesellschaft hat einen Dampfer für den Tanganyikasee erbauen lassen. – Perlensischerei und Perlenhandel im Persischen Golf.") Die Perlenfischerei im Persischen Golf wird schon seit uralten Zeiten betrieben und hat in Bezug auf die Art der Gewinnung im Lause der Jahrhunderte nur wenig Veränderungen erfahren. Zum Tauchen werden noch heute größtentheils Sklaven von der ostafrikanischen Küste verwandt, welche in stets neuen Zufnhren anlangen, ungeachtet der englischen Kriegsschiffe, die den Import von Sklaven in den Golf nur in geringem Grade ver- hindern. Die Perlentaucherboote sind in der Größe Berichte über Handel und Industrie, zusammengestellt im Reichsamt des Innern. Band l. Hest 9. sebr verschieden; während viele kleine Boote, die aus- schließlich in der Nähe der Küste fischen, nur eine Besatzung von 5 bis 15 Mann haben, besteht das Gros der Taucherflotten aus größeren Booten mit 20 bis 50 Mann Besatzung und ist über den ganzen Golf vertheilt. — Das Tauchen geschieht in folgender Weise: Nachdem die Boote auf guten Tauchergründen angelangt sind, wird etwa die Hälfte der Mannschaft zum Tauchen bestimmt. Jeder Taucher wird mit einer starken Leine versehen, die von einem zweiten Manne an Bord gehalten und bedient wird, so daß für jeden Taucher ein Mann zur Bedienung der be- treffenden Leme erforderlich ist. Um die nöthige Tiefe zu erreichen, werden die Taucher mit einem großen Steine beschwert. Die Nase wird mit einer Klammer verschlossen, um das Eindringen des Wassers zu verhindern. Zum Sammeln der auf dem Meeres- boden losgelösten Schalen bedient sich der Taucher eines kleinen, aus Band geflochtenen Netzkorbes. Hat er seinen Korb gefüllt oder bedarf er frischer Luft, so giebt er durch Ziehen an der Leine ein Signal und wird darauf von seinem „Zieher“ unverzüglich herausgeholt, um sich einige Minuten an der Ober- fläche zu erholen. Das Wasser selbst verläßt der Taucher stundenlang nicht. — Die an einem Tage auf diese Weise gefischten Schalen werden am nächsten Morgen unter Aussicht des „Nakhodas“ und seiner Vertrauensmänner von der Mannschaft geöffnet und die darin gefundenen Perlen von dem Nakhoda ge- sommelt, wobei Unterschlagungen seitens der Taucher und Zieher trotz aller Wachsamkeit des Nakhodas häufig vorkommen. Die Ausbeute an Schalen ist natürlich sehr verschieden, ebenso wie der Fund von Perlen in denselben und variirt jeden Tag, wobei es durchaus nicht gesagt ist, daß die gewonnenen Perlen der Zahl der gefundenen Schalen entsprechen. Manche Perlenbänke sind verhältnißmäßig reich an Schalen, dagegen arm an Perlen, während andere Gründe arm an Schalen sind und trotzdem einen guten Ertrag an Perlen ergeben, weshalb die Plätze auch beständig von den Booten gewechselt werden. — Die Tiefe, in welcher gefischt wird, ist sehr ver- schieden, doch dürfte als Maximum 18 Faden zu betrachten sein; die kleinen Boote an der Küste fischen in dem seichten Wasser in Tiefen von nur drei bis sechs Faden. Die großen Taucherboote bleiben monatelang auf See, etwa von Ende Juni bis Anfang Oktober, in welcher Zeit nur ein= oder zweimal ein Hafen aufgesucht wird, um die Perlen zu verkaufen und um den Waosservorrath und Proviant zu er- neuern. Die Dauer der Tauchersaison richtet sich im Wesentlichen nach der Temperatur des Wassers. Es wird begonnen, wenn das Wasser in der erforder- lichen Tiese genügend erwärmt ist, und aufgehört, wenn das Wasser zu kalt wird. — Es sind schon verschiedentlich Versuche gemacht worden, die Methode des Perlenfischens zu ändern und Taucherhelme r. anzuwenden, bis jetzt indessen ohne Erfolg, da die