Am 27. Januar zeigte sich zu Ehren des Geburts- togsfestes Seiner Moajestät des Kaisers die Brücke im Festkleide. Am Sonntag den 28. Januar versammelte der Bauleitende die Mehrzahl der Europäer Lomes sowie alle seine Arbeiter vorn am äußersten Ende des Landungssteges, auf welchem das zur Auf- stellung der Brücke benutzte Rammgerüsft durch Flaggen= und Blumenschmuck zu einem Festzelt um- gewandelt war. Hier am Ziele der Vorarbeiten für ein neues Werk des Wasserbaues, dicht über der wildbrausenden und sich überstürzenden Brandung des Oceans, ergriffen von der soeben eingetroffenen ersten Kunde von der bevorstehenden Vermehrung der deutschen Flotte, die das Herz jedes Deutschen im Auslande höher schlagen ließ, erklang der Dank der Deutschen in einem begeistert ausgebrachten dreimaligen Hurrah auf unseren allergnädigsten Kaiser und Herrn. Deutsch-Reu-Guinea. Umwandblung der Neu- Guinea-Rompagnie in eine Rolonial-Gesellschaft. Nachdem der Herr Reichskanzler die in der Generalversammlung vom 30. Mai 1899 beschlossenen Satzungen der Neu-Guinea-Kompagnie genehmigt und der Bundesrath durch Beschluß vom 8. Februar 1900 der Kompagnie die Rechtsfähigkeit verliehen hat, ist deren Umwandlung in eine Kolonial-Gesellschaft voll- zogen. Der gewählte Verwaltungsrath hat sich kon- stituirt; die den Vorstand bildende Direktion, welche die Gesellschaft nach außen vertritt, tritt am 1. April d. Is. in Thätigkeit. Gemäß Art. 23 der Satzungen sind Urkunden und Erklärungen der Direktion für die Neu-Guinea-Kompagnie verbindlich, wenn sie unter deren Namen von zwei Mitgliedern der Direktion oder von einem Mitgliede und einem Stellvertreter oder von zwei Stellvertretern oder von einem Mit- gliede der Direktion bezw. einem Stellvertreter und eimem von dem Verwaltungsrath zur Mitzeichnung bevollmächtigten Beamten der Gesellschaft unter- schrieben sind. Zu notariellem Protokoll sind am 14. März 1900 vom Verwaltungsrath der bisherige Spezialdirektor der Kompagnie, Herr Karl von Beck und Herr Dr. Karl Lauterbach als Direktoren der Neu- Guinea-Kompagnie und als zur Mitzeichnung von Urkunden bevollmächtigte Beamte die Herren August Römer und Ernst Garlipp ernannt worden. SLamva. Droklamation der deutschen Herrschaft. Telegraphischer Meldung aus Apia vom 1. März zufolge, ist dort in Gegenwart der Vertreter der Bertragsmächte sowie Mataafas und Tamaseses die 247 deutsche Flagge gehißt worden. Danach fand die öffentliche Versöhnung der beiden Häuptlinge statt. Das Obergericht, der Gemeinderath, die Gemeinde- ämter und die Konsulargerichte haben zu bestehen aufgehört. Die Eingeborenen verhalten sich sämmtlich ruhig. Eine öffentliche Bekanntmachung theilt mit, daß Samoa unter deutschen Schutz und deutsche Herrschaft genommen ist. naisergeburtstagsfeier in Upia. Einem amtlichen Bericht aus Apia entnehmen wir Folgendes: Am 25. Januar beschloß der Munizipalrath von Apia in außerordentlicher Sitzung, aus Anlaß der bevorstehenden Wiederkehr des Allerhöchsten Geburts- tages, Sr. Majestät dem Kaiser und König eine be- sondere Huldigung zu bereiten. Die Ausführung des Beschlusses erfolgte in der Form des nachstehenden, an die zur Kaisergeburtstagsfeier versammelten Deut- schen gerichteten Schreibens des Präsidenten des Munizipalraths: „Meine Herren, ich habe die Ehre, Ihnen von einem einstimmigen Beschlusse des Munizipalraths vom letzten Donnerstag folgenden Inhalts Mittheilung zu machen: „Der Munizipalrath von Apia bietet Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser die ehrerbietigsten Glückwünsche zu Allerhöchstseinem Geburtstage dar und ersucht den Präsidenten, das Erforderliche wegen Uebermittelung des Beschlusses zu veranlassen. Der Beschluß soll darthun, daß der Munizipalrath die günstige Wendung würdigt, welche sich aus der Er- richtung einer einheitlichen Regierung an Stelle der gemeinsamen Herrschaft dreier Regierungen für die Samoa-Inseln sicher ergeben wird. Der Munizipalrath ist der Ansicht, daß die mancherlei Friedensstörungen, welchen Samoa seit vielen Jahren unterworfen ge- wesen ist und welche die natürliche Entwickelung der reichen Hülfskräfte dieser fruchtbaren Inseln gehemmt haben, jetzt in Fortfall kommen werden. Der Muni- zipalrath sieht voller Hoffnung der dauernden Her- stellung des Friedens und dem Gedeihen ganz Samoas entgegen.e Als ein Zeichen ihrer einhelligen Ueberzeugung, daß unter der starken Regierung des Kaisers, dessen Weisheit und Thatkraft allbekannt ist, das Land ge- deihen und des Friedens theilhaftig werden wird, haben die Mitglieder des Munizipalraths mich er- mächtigt, unter Betonung ihrer aufrichtigen Gesinnung hinsichtlich ihres Beschlusses, zu erklären, daß sie ein- stimmig und auf das Herzlichste sich dem heutigen Kaisertoast anschließen. Es bereitet mir besondere Freude, hinzufügen zu können, daß dieser Beschluß von einem englischen Mitgliede des Munizipalraths angeregt worden ist. Ergebenst W. H. Solf, Präsident des Munizipalraths.“