auch wird durch die Art der Citirung erreicht, daß das Buch einem unfruchtbaren Präjudizienkultus nicht Vorschub leisten kann. Das noch geltende Landesrecht — welches in diesem Bande freilich zurücktritt — ist überall berücksichtigt, sein Einfluß, wie der Einfluß der auf ihm beruhenden Judikatur wird, wie der Verfasser meint, weit größer sein, als man vorläufig im Allgemeinen anzunehmen scheint; gerade über das Eingreifen dieser landesrechtlichen Bestimmungen — über die die für das Reich bestimmten Kommentare schweigen — wird oft rasche Orientirung erwünscht wein. Für die Auswahl der aufzunehmenden Gesetze und Verordnungen waren lediglich praktische Erwä- gungen maßgebend; die Ausgabe will, ohne erschöpfend zu sein, Alles das bieten, was nicht nur in ganz vereinzelten Fällen gebraucht wird. Von Aufnahme des Seerechts und der Konsulargesetzbung mußte leider, um den handlichen Umfang nicht zu überschreiten, abgesehen werden. Jeder Band erhält ein Sach- register; die ausgenommenen Gesetze sind fortlaufend numerirt; kleinere Gesetze sind vielfach eingeschoben und dann durch den Druck als Einschiebung gekenn- zeichnet. Format und Ausstattung ist dem handlichen Baedecker-Format entsprechend gewählt. Das baldige Erscheinen des ersten und dritten Bandes kann in sichere Aussicht gestellt werden; der dritte Band ist bereits im Druck, das Manusfkript des ersten ist zum größeren Theil druckfertig, so daß auch dessen Aus- gabe noch vor den Gerichtsferien in sichere Aussicht gestellt werden kann. K. Keferstein: Beiträge zur Würdigung der fran- zösischen Kolonialbestrebungen. Ratibor 1900. Fr. Lindner. (Gymnasialprogramm.) Der Verfasser hat mit anerkennenswerthem Fleiß das vorhandene statistische Material über die neuere französische Kolonialpolitik zusammengebracht. Er wägt die daraus erwachsenden Kosten gegen ihren Nutzen ab und versucht, soweit es möglich ist, die Erfolge und die Thätigkeit Frankreichs mit denen Englands in Vergleich zu stellen. Das Ergebniß ist für Frankreich ein sehr ungünstiges. Die deutsche Kolonial-Litteratur im Jahre 1898, zusammengestellt von M. Brose. 257 Die müh- same und dankenswerthe Arbeit ist als Sonderheft der „Beiträge zur Kolonialpolitik und Kolonial= wirthschaft“ Berlin 1900, W. Süßerott, erschienen. Dr. G. K. Anton: Domanial- und Landpolitik des Kongostaates. (Jahrbuch für Gesetzgebung 2c., herausgegeben von Schmoller. April 1900.) Die kleine Arbeit bietet an der Hand der neuesten vorliegenden Veröffentlichungen eine dankens- 1 werthe Darstellung der Grundsätze, nach welchen die Verwerthung des Landbesitzes im Kongostaat bisher erfolgt ist, sowie ihrer Ergebnisse. Die Firma Arthur Koppel veröffentlicht soeben in sechs Sprachen ein Verzeichniß der von ihr in allen Ländern der Welt ausgeführten Eisenbahn- und sonstigen maschmellen Anlagen sowie ihrer Filialen und Vertretungen. Eme Reihe gut ausge- führter Abbildungen geben einen Begriff von der Wirksamkeit der Firma, welche auch für die deutschen Schutzgebiete schon mehrfach thätig gewesen ist. oV7%TDVVVVVVVVVVV0U1U Titteratur-Perzeichnifst. Industrie, Handel und Flotte. Volkswerthschaftlicher Atlas in fünf Tafeln und zwei Karten nedst erläutern- dem Tert. Unter Beihülfe mehrerer Künstler heraus- gegeben vom Deutschen Flottenverein. Mk. 1,50. George Westermann, Braunschweig. Krauel (Geh. Leg. Rath, Gesandter z. D.): Deutsche In- teressen in Brasilien. Aortrag, gehalten am 9. Januar 1900 in der Abtheilung Hamburg der Deut- schen Kolonial-Gesellschaft. 89. 32 S. Mk. 1,—. L. Friederichsen & Co., Hamburg. Der Kampf um die Freiheit in Süd Pfister, A.: Vortrag. 8°. 35 S., 40 Pf. afrika. W. Kohlhammer, Stuttgart. !1Rodenberg, Professor: Seemacht in der Geschichte. 40 pf. J. B. Metzlersche Buchhandlung, Stuttgart. Thoma, Dr. Ludwig: Der Burenkrieg. Mit kurzen Biographien der hervorragendsten Heerführer. Unter Mitwirkung der Künstler Prof. Franz v. Defregger, Th. Th. Heine, Prof. W. Leibl rc. sowie der Schrift- steller Carl Bleibtreu, Ir. M. G. Conrad, F. A. Hönig u. A. Geb. Mk. 1,—., eleg. geb. Mk. 3,—. Albert Langen, München. DPDerkehrs -Nachrichten. Berichtigung des Packetposttarifs.“') Seite 50 (Besondere Zollvorschriften 2c.) unter Deutsch-Ostafrika, ferner Seite 58 unter China. a. Shanghai und Seite 59 unter b. Tientsin sowie c. Kiautschou (Berichtigung) sind im Randvermerk „über Oesterreich oder Schweiz und Italien (Neapel)“ die Worte „oder Schweiz“ zu streichen. Seite 123 unter 60a. Kiautschon (Nachtrag) ist bei dem Leitweg über Oesterreich und Italien in der 3. Spalte hinter „Italien“ einzuschalten: , über München, *) Aus dem Amtsblatt des Reichs-Postamto, Nr. 15, 1900.