— 433 2. die von den Anwaltschaften auszuführenden Gesetze und Vorschriften auszulegen oder deren amt- liche Auslegung zu veranlassen; 3. die Oberaussicht über die genaue Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Aus- führungsverordnungen zu führen und den Anwälten der Bezirke aufzutragen, daß sie die Verletzungen und Ueberschreitungen unterdrücken oder die gesetzliche Unterdrückung veranlassen; 4. dem Gouverneur jedes Jahr einen allgemeinen Bericht über den Dienst der Anwaltschaften der Provinz vorzulegen, den dieser der Regierung ein- reicht, worin die für nöthig erachteten Aenderungen der Gesetzgebung dieses Dienstzweiges anzugeben sind. Einziger Paragraph. Der Generalanwalt erhält eine jährliche Vergütung, die er neben seinem Ein- kommen als Vertreter der Staatsgewalt erheben kann. Art. 63. Der Gouverneur der Provinz kann seinerseits anordnen, daß irgendwelche vom General- anwalt entschiedene Geschäfte zu seiner Kenntniß ge- langen. Die darüber gefaßte Entscheidung erfolgt stets im Gouvernementsrath. Art. 64. Den Anwälten der Bezirke liegt außer den in den vorigen Artikeln ihnen übertragenen Eigenschaften ob: 1. Ueber die Ausführung aller Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Verordnungen zu wachen und mit den gesetzlichen Mitteln die Uebertretungen dieser Vorschriften zu unterdrücken oder die Unterdrückung zu veranlassen; 2. bei den Verwaltungsbehörden des Bezirks die Rechte und berechtigten Angelegenheiten der Einge- borenen wahrzunehmen, wobei er von diesen Be- hörden über die von diesen beabsichtigten Maß- nahmen, die die Lebensverhältnisse der Eingeborenen beeinflussen, zu hören ist; 3. am Ende jedes Jahres einen Bericht über den Dienst ibrer Anwaltschaft aufzusetzen und dem Generalanwalt der Provinz durch Vermittelung des Bezirksgouverneurs zu senden. § 1. Die Anwälte der Bezirke erhalten außer ihrem Einkommen nach dem Wortlaute dieses Schrift- stücks eine jährliche Vergütung, die sie neben ihren Bezügen als Beauftragte des Kron= und Finanz- anwalts erheben können. § 2. Durch Sondervorschriften werden die Be- rufspflichten der Beauftragten der Anwälte des Be- zirks bestimmt werden. Art. 65. Entgegenstehende Gesetze werden auf- gehoben. Staatssekretariat der Marine und der Kolonien, den 9. November 1899. A. E. Villaga. iger Coast Protectorat. Nach dem Berichte des britischen Commissioners und Generalkonsuls für das Niger Coast Protectorat hat diese Kolonie im Jahre 1898/99 an Einnahmen erzielt 169 567 L, davon 160 669 K durch Zölle. Zusammen mit einem Ueberschuß aus dem Vorjahre von 13 159 4& standen 182 727 & zur Verfügung. Die Ausgaben betrugen 146 751 L. In der Kolonie befinden sich jetzt acht Konsulargerichtshöfe, welche 486 Strafsachen verhandelt haben. 349 führten zu Verurtheilungen. Im Vorjahr schwebten 655 Straf- prozesse und es fanden 545 Verurtheilungen statt. Ferner sind 23 Eingeborenengerichte vorhanden. Der Handel hatte einen Werth von 1 507 287 K. Nur für 49 947 S# Waaren wurden auf nicht englischen Schiffen befördert. 375 Schiffe gegen 340 im Vorjahre besuchten die Kolonie. Infolge einer Expedition in das Guagebiet unterwarfen sich 175 Orte. Es wurden 1000 Gewehre abgeliefert und zerstört und 9000 abgestempelt. Grubenindustrie auf dem australischen Festlande auf DTasmanien und ##euseeland im Jahre 1898.") (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls für Australien nach amtlichen Quellen.) Neusüdwales. Der Werth der in der Kolonie Neusüdwales im Jahre 1898 gewonnenen Mineralien betrug 4 866 997 g das ist 181 723 K mehr als im Vorjahre. Bedeutende Zunahme zeigte die Gewinnung von Gold, Silber und Kohlen, ein Rückgang fand statt bei Silberblei, Kalkstein (Flußmittel), Kupfer, Zinn und Opal. Verursacht wurde er durch die große Dürre, die in allen Theilen der Kolonie den Berg- werksbetrieb erschwerte. 1472 Muthungen mit einem Flächenraum von 7675 ha wurden gelöscht, davon waren 1201 Gold- muthungen mit 3513 ha Flächenraum 1002 neue Muthungsscheine wurden ertheilt. Es waren während des Jahres beschäftigt: in Kohlen= und Brandschieferbergwerken 10 519 Ar- beiter gegen 9979 im Vorjahre, in Goldgruben 19 919, wovon 864 Chinesen waren, gegen 21 286 und 1002 im Vorjahre, in anderen Bergwerken 9484 Arbeiter. Gold. Im Jahre 1898 betrug die Gold- gewinnung 340 493 Unzen im Werthe von 1 244 330 g. Eine Tonne Quarz ergab im Durch- schnitt 15 Pfenniggewicht 4 Grän. Der Werth des Goldes betrug von 1 # 10 Schill. bis 4 E 5 Schill. die Unze. Das bearbeitete, goldführende Gebiet hatte einen Flächeninhalt von 6740 Englischen Quadrat- meilen. 1130 Quarzgänge waren als goldführend nachgewiesen. Man erwartet eine erhebliche Steigerung der Goldgewinnung von Baggern. Es sind dafür im Lause des Jahres 17 Muthungsscheine ertheilt worden, aber nur für Flußstrecken durch Kronland. Die in den Goldgruben der Kolonie erreichte größte Tiefe beträgt wenig über 1000 Engl. Fuß. *) Aus dem Deutschen Handels-Archiv 1800, S. 167 ff.