Deutsches Kolonialblatt. Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. Derauagegeben in der HKolonia- Ablheilung des Inswärligen Imis. XI. Jahrgang. gzerlin. 1. Juli 1900. Uummer 13. —#. — — ——.———————————————————————————————————— b ———— Diesee Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich erscheinenden: „Mittheilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutrgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr v. Danekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheiten beträgt beim Bezuge durch die Post und die Buchhandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streisband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und Oeesterreich--= Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1900 unter Nr. 2127.) Inhalt: Amtlicher Theil: Ertheilung von Ermächtigungen zur Beurkundung des Personenstandes S. 495. — Ver- ordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend das Verbot der Verabfolgung von Wafssen, Munition, Sprengstoffen und alkoholhaltigen Getränken an Eingeborene in dem Inselgebiet der Karolinen, Palau und Marianen S. 496. — Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Samoa, betreffend Einfuhr aus pestverseuchten Häfen S. 496. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat April 1900 S. 496. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika für den Monat Juni 1900 S. 497. — Personalien S. 497. — Schiffsbewegungen S. 498. Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 498. — Deutsch-Ostafrika: Bericht über den Abschluß der Pendelerpedition S. 499. — Usambara-Eisenbahn S. 500. — Wissenschaftliche Sammlungen S. 500. — Jahres- bericht der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft für das Jahr 1899 S. 500. — Geschäftsbericht der Usambara= Kaffeebau-Gesellschaft S. 504. — Kamerun: Elefantenfang im YMaü#ndebezirk S. 504. — Deutsch-Neu-Guinea: Ausbakung des Hafens von Langer S. 505. — Besuch der Ngatik-Inseln durch den Kaiserlichen Vicegouverneur S. 505. — Kochsche Malaria-Expedition S. 506. — Bevölkerungszahl der Insel Ponape S. 506. — Samoa: Ernennung eines berathenden Ausschusses für Samoa S. 507. — Allgemeine Auskunft über das Schutzgebiet Samoa und Verzeichniß der dort angesessenen hauptsächlichsten Kaufleute, Pflanzer und Handwerker S. 507. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 507. — Aus fremden Kolonien: Gesetz, betreffend die Regierung Hawalis S. 512. — Französisches Kolonialbudget S. 513. — Die Entwickelung der Finanzen Dahomeys S. 513. — Handel Tunesiens im Jahre 1898 S. 513. — Handel des Kongostaats S. 514. — Die Uganda-Eisenbahn S. 515. — Der Außenhandel von Portugiesisch-Afrika im Jahre 1899 S. 515. — Verschiedene Mittheilungen: Kongreß von Interessenten der Ramiekultur in Paris S. 515. — Kautschuk- erzeugung der Erde S. 515. — Litteratur S. 516. — Litteratur-Verzeichniß S. 518.— Verkehrs-Nachrichten S. 518. Amtlicher Theil. Gelsetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Derträge. Ertheilung von Ermächtigungen zur Beurkundung des Personenstandes. Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R.-G.-Bl. 1888, S. 75), des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande (B.-G.-Bl. 1870, S. 599), und des § 18 der Allerhöchsten Ver- ordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch-Ostafrika (R.-G.-Bl. 1891, S. 1), ist dem im Dienste des Kaiserlichen Gouvernements in Dar-es-Saläm beschäftigten Regierungsassessor a. D. v. Flügge für die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiete von Deutsch-Ostafrika die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Auf Grund des § 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R.-G.-Bl. 1888, S. 75), des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- standes von Bundesangehörigen im Auslande (B.-G.-Bl. 1870, S. 599), und der Allerhöchsten Ver- ordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes für die Schutzgebiete von Kamerun und Togo (R.-G.-Bl. 1886, S. 128), ist dem im Dienste des Kaiserlichen Gouvernements in Kamerun beschäftigten Rechtspraktikanten Diehl in Kamerun für die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiete von Kamerun die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.