Bande sudanesischer Aufrührer, ungesähr 50 Gewehre stark, welche sich aus Unzufriedenen und Deserteuren zu rekrutiren sucht. Auch im Osten von Bukedi, im Norden vom Berg Elgon, existirt ein häßlicher Kriegsherd. Eine Zahl von arabischen Sklavenhändlern, die sich dort niedergelassen und mit einigen sudanesischen Räubern und rebellischen Baganda zusammengethan hat, be- fehdet die friedliebenden Eingeborenen an den Ab- hängen des Elgon-Berges. Die weiter im Süden angesessene Enjämesi- bevölkerung am Baringo-See und die Masai sind ungefährlich. Der Nandi-Distrikt und der westliche Theil des Man --Distrikts sind von zwei Stämmen, den Lumbwa und den Nandi, bewohnt. Die Mehrzahl der Nandi- häuptlinge hat sich nach einigem Widerstande mit den Engländern verbündct. Die Minderheit dagegen bildet noch jetzt eine räuberische Horde. Die Lumbwa sind ein armer Stamm, welcher ebenso wie die Nandi keine Gewehre, sondern Speere und vergiftete Pfeile führt. Er hat sich der eng- lischen Herrschaft noch nicht unterworfen. An der Nordost-Ecke des Victoria Nyanza, in der Umgebung der Ugowe-Bai, wohnt das fried- liebende und ackerbautreibende Kavirondo-Volk, welches, was Sprache und Blut anbelangt, mit den Shuli- und Nil-Negern nahe verwandt ist. Die Landfrage ist im größeren Theile des Schutzgebiets als theilweise gelöst anzusehen. Das dichter bevölkerte Land sowie das wüste und nicht in Besitz genommene Land gehört der Königin, nachdem es meistens im Wege der friedlichen Ueber- einkunft, in einzelnen Fällen jedoch auch als Preis eines siegreich geführten Kampfes in den Besitz der Krone übergegangen ist. Den Fremden ist cs verboten, in irgend einem Theile des Schutzgebiets ohne Zustimmung der Re- gierung von den Eingeborenen Land zu erwerben. Von den Missionen abgesehen, wohnen zur Zeit elf curopäische Ansiedler im Schutzgebiete, und zwar drei Deutsche, ein Italiener und sieben Engländer. Doch hält sich darin bereits eine größere Anzahl von Handelsleuten auf, die aus Britisch-Indien stammen. Die Haupthandelsfirmen — zwei an der Zahl — sind deutsch. Die Rechtspflege wird zwischen Europäern oder zwischen Europäern und Eingeborenen durch englische Gerichtshöfe ausgeübt, die in allen Hauptstationen des Schutzgebiets errichtet sind. Unter den Eingeborenen spricht der anerkannte Häuptling Recht. Vierzehntägige Postverbindung besteht zwischen Uganda und der Küste bei Mombassa. Eine Telegraphenstation ist in Entebbe am Sce eingerichtet und erstreckt ihre Thätigkeit bis Kampala. Die einzigen Schiffsgefäße, die zur Zeit den Victoria Nyanza befahren, sind: 1. Der kleine Regierungsdampfer, der den deutschen Behörden in Mwanza gehört. 765 2. Ein kleines Dampfboot der Ungandaregierung. 3. Ein Dampfer, der einer englischen Handels- firma in Uganda gehört. 4. Das Segelboot der Missionsgesellschaft. 5. Eine arabische Dau. So unbedeutend diese Fahrzeuge auch sind, so haben sie doch das Ihrige gethan, um den Verkehr zu ermöglichen und den Handel mit Deutsch-Ost- asrika zu erleichtern. Seit Eröffnung der Uganda-Eisenbahn werden die Passagiere in wenigen Tagen und verhältniß- mäßig bequem von Mombassa nach der Grenze des Uganda-Schutzgebietes befördert. Außer einigen unvollkommenen Landstraßen, die Kikuya mit der Eldoma-Ravine-Station und letztere mit dem Nyanda-Valley verbinden, giebt es im Schutzgebiete mehrere gut angelegte Landstraßen zur Verbindung von Mengo (mit der alten Hauptstadt von Uganda) mit Toru, Buddu, Ankole und Unyoro. Der Victoria-Nyanza, der Albert-, Rudolf= und Baringo-See ist schiffbar für Dampfboote. Der Naivasha= und Nakuro-See können mit kleinen Booten befahren werden. Der Nil ist schiffbar von Kakoge bis Foweira, von Fajav bis Dufile und von Fort Berkeley bis Khartum. Wo Wasserwege und Landstraßen nicht vor- handen sind, wird der Güterverkehr durch menschliche Träger und Lastthiere vermittelt. Cheilung der Rolonie Congo francais. Durch Dekret vom 5. September d. Is. hat die französische Regierung von der Kolonle Congo français ein Territoire militaire des pays et protectorats du Tchad abgetrennt, welches einem Kommissar unterstellt ist, der vom Generalkommissar des Congo francais abhängt. Das Territoire umsaßt das Flußgebiet des Kemo, das Gebiet des Chari sowie Bagirmi, Wadal und Kanem. Das Territoire wird ein eigenes Budget erhalten. Seine Einnahmen fließen aus einem Antheil an den Zöllen und Steuern der Eingeborenen. In dem Territoire steht eine Truppe von 744 Eingeborenen mit 27 Offizieren, zwei Aerzten, zwei Unterkommissaren und 63 Unter- offizieren französischer Abkunft. Einfuhr nach Madagaskar. Eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Außen- handels von Madagaskar zeigt eine bemerkenswerthe Steigerung der Einfuhr von Frankreich. Im Jahre 1896 bezifferte sich dieselbe auf 13 987 931 Franken, 1897 auf 18 358918 Franken und 1899 auf 27916 614 Franken. Die Einfuhr aus Frankreich hat die Einfuhr aus anderen Ländern fast gänzlich verdrängt und umfaßt jetzt 87 pCt. der Gesammt- einfuhr. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einfuhr