nur durch ein Fell vertreten und daher sehr will- kommen. Die Reptilien enthielten einige werthvolle Stücke, und auch beide Fische waren des Fundortes wegen recht brauchbar. Der eine scheint eine durch Regeneration bedingte Mißbildung des Schwanzendes zu haben. Die Insekten, die mit genauen Angaben über die Fundzeit und die Fundörter versehen sind, bilden durchweg eine dankenswerthe Bereicherung unserer Sammlungen. Hamva. Die HSelbstverwaltung der Samoaner. 1. Ansprache des Gouverneurs an die amoa- nischen Häuptlinge in Mulinun am 14. August 1900, betreffend die Selbstoerwaltung der Samoaner. Es ist ein freudiger Anblick für mich, die hohen Häuptlinge vor mir zu sehen, die Vertreter der großen Familien, die seit Alters her Herrscher waren auf den samoanischen Inseln von Upolu, Manono, Apolima und Savaii. Ihr alle wißt, daß die frü- heren Regierungen Samoas nicht gut und auch nicht mächtig waren. Und es herrschte kein Wohlwollen unter Euch und keine Freundschaft zueinander, sondern Aufstände und Kriege beunruhigten das Land Jahr für Jahr. Deswegen haben die Herrscher der drei großen Mächte beschlossen und bestimmt, daß Samoa der Fürsorge Seiner Majestät des Deutschen Kaisers an- vertraut werde, auf daß Er mit Seinem starken Arm das schöne Inselreich beschützen möge. Und alle hohen Häuptlinge haben Seiner Majestät dem Kaiser, Ihrer Majestät der Königin von England und dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gedankt, dafür, daß nun die Grundlage geschaffen ist für eine ersprießliche und hoffnungsreiche Entwickelung der Inseln. Mit Genugthuung hat der neue Kaiser- liche Herr die Versicherungen der Treue und Loya- lität von den hohen Häuptlingen Samoas entgegen- genommen. Seine Moajestät der Kaiser hat Allergnädigst geruht, mich zum Gouverneur von Samoa zu er- neunen, und ich verkünde Euch heut die Anordnungen der Kaiserlichen Regierung über die Verwaltung des Landes: „Niemand hat im Lande zu befehlen außer dem Gouverneur; seine Macht erstreckt sich auf die weißen Bewohner der Inseln und auf Euch Samoaner. Es ist nicht die Absicht der deutschen Regierung, Euch zu zwingen, unsere Sitten und Gewohnheiten anzunehmen, die Regierung nimmt Räücksicht auf Euere alten Traditionen und achtet sie, soweit sie nicht verstoßen gegen die Gebote des Christenthums und gegen die Wohlfahrt und die Sicherheit des Einzelnen. Die Regierung setzt das Vertrauen in Euch, daß Ihr es vermögt, Euch selbst zu verwalten, unter der 798 Aussicht und Kontrolle des Gouverneurs, und es werden solche Gesetze und Verordnungen erlassen werden, wie sie zum Besten des Landes sind und übereinstimmend, soweit angängig, mit Eueren An- schauungen. An der Spitze der samoanischen Selbstverwaltung soll ein hoher Häuptling stehen. Er soll den Titel » Le Alii Silic führen. Er soll die Vermittelungs- instanz bilden, durch welche die Wünsche und Befehle des Gouverneurs den Samoanern bekannt gegeben werden. Der Alü## Sili soll einen Rath — Faipule — haben. Die Distrikte sollen verwaltet werden durch Häupt- linge, die den Titel °Taitai Ituc führen. Für jeden Distrikt wird die erforderliche Anzahl von Richtern — Faamasino — angestellt werden. Für die Ordnung in den Dörfern sollen Dorf- schulzen — Pule Nuu — sorgen. Zur Ausführung der Befehle der Verwaltungs- organe sollen Polizisten — Leoleo — angestellt werden.“ Ich gebe meiner Zufriedenheit Ausdruck über die wohlgeordnete festliche Versammlung heut; laßt uns froh sein des Friedens, der nunmehr in Samoa herrscht durch die Gnade Gottes; laßt uns danten Seiner Majestät dem Kaiser, der mit seinem eisernen Willen Kriege unter Euch verboten hat; Er, der Deutsche Kaiser, der Tupu Sili von Samoa, hat Euere Hände in Freundschaft geeint, Sein Koaiser- licher Wunsch ist, daß ganz Samoa glücklich sei und gedeihe im Gehorsam den Gesetzen der deutschen Herrschaft, die jetzt und für alle Zeiten in Samoa eingesetzt ist. Und nun ernenne und setze ich ein zum Ali Sili Dich, hoher Häuptling Mataafa, und betraue Euch, Ihr hier versammelten Häuptlmge, mit den aus Eueren Anstellungsurkunden ersichtlichen Posten. Ihr alle, Mataasa und die hier versammelten Häuptlinge, werdet nun den Etd der Treue und des Gehorsams leisten. 2. Verordnung des Gouverneurs, betreffend die Eintheilung Samoas in Distrikte. § 1. Die Inseln Uvolu, Manono, Apolima und Savaii werden für die Selbstverwaltung der Samoaner in folgende Distrikte eingetheilt: I. Upolu. 1. Atua, 2. Vag-o-Fonoti, 3. Tuamasaga, 4. Aana; II. Manono und Apolima. III. Savaii. Faasaleleaga, Saleaula Safotu Itu-o-Tane, Vaisigago Palauli 4 S Satupaitea Q. Itu-o-Fafine. lln