— 828 — 83. Diese Zusatzverordnung tritt mit dem 1. November d. Is. in Kraft. Windhoek, den 7. August 1900. Der Kaiserliche Gouverneur. (L. S.) (gez.) Leutwein. Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouvernenrs von Samoa. Die in Nr. 1 des Gouvernements-Blatts vom 15. März d. Is. veröffentlichte Ermächtigung für den Kaiserlichen Richter erster Instanz zur Vornahme von Eheschließungen und zur Beurkundung des Personenstandes betreffs Nichteingeborener ist nach einem Erlasse des Reichskanzlers vom 19. Juli d. J. eine allgemeine für den jeweiligen Richter erster Instanz, d. h. auch für die Nachfolger des Kaiserlichen Richters Knipping. « Für Fälle der Abwesenheit oder Behinderung des Betreffenden ist als außerordentlicher Vertreter zur Wahrnehmung standesamtlicher Geschäfte der Aktuar Peters ermächtigt. Apia, den 24. August 1900. Der Kaiserliche Gouverneur. (gez.) Solf. Bekanutmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Samoa. Das Zunehmen der Lantana-Pflanze auf den Inseln bedeutet eine Gefahr für die landwirthschaft- liche Entwickelung des Schutzgebietes. Auf Antrag des Gouvernements-Raths habe ich beschlossen, die Lantana Ordinance 1895 auf das ganze Schutzgebiet auszudehnen. Vor dem Erlaß einer diesbezüglichen Verordnung werden zunächst zwei Termine festgesetzt, bis zu welchem die Ausrottung der vorhandenen Lantana-Pflanzen (Ausreißen mit Wurzel und Verbrennen) zu geschehen hat. Der erste Termin wird angesetzt auf den 15. Dezember 1900. Die Nichtbesolgung dieser Bestimmung wird nach Sektion 3 der Lantana Ordinance 1895 bestraft. Bei der Bemessung der Strafe wird auf die Schwierigkeiten, die sich den Besitzern größerer Ländereien zunächst bei der Ausrottung der Lantana-Pflanzen bieten werden, billige Rücksicht genommen werden. Apia, den 31. August 1900. Der Kaiserliche Gouverneur. (gez.) Solf. Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika. Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für den Monat Oktober 1900 auf 1,39 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden. — —————...——. Perspnalien. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Konsul mit dem Charakter als Generalkonsul, Legationsrath Rose, und den bisherigen ständigen Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrath v. der Decken, zu Wirklichen Legationsräthen und vortragenden Räthen im Auswärtigen Amt zu ernennen und dem ständigen Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amt, bisherigen Regierungsrath Dr. Seitz, den Charakter als Legationsrath zu verleihen. Kaiserliche Schutgtruppen. Schutztruppe für Südwestafrika. A. K. O. vom 14. Oktober 1900. Jodtka, Assistenzarzt im Infanterie-Regiment Nr. 175, mit dem 9. Oktober d. Is. aus dem Heere aus- geschieden und mit dem 10. Oktober d. Is. als Assistenzarzt mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für Südwestafrika angestellt.