Portugal. Dekret vom 13. September 1899, betreffend die Einfuhr und den Gebrauch von Waffen und Munition in der Provinz Angola. Dekret vom 13. Juli 1899, betreffend den Handel mit Waffen, Munition und Pulver im Gebiet der Nyassagesellschaft. 2. Betr. Sklavenbefreiungen und Sklavenhandel. Deutschland. Bericht des Kaiserlichen Konsuls Freiherrn v. Rechenberg über die Zunahme des Sklavenhandels in Sansibar infolge der Hungersnoth in Ostafrika vom 31. Mai 1899. Bericht desselben über die durch das Aufhören der Hungersnoth ver- anlaßte Abnahme des Sklavenhandels. Von dem Kaiserlichen Konsulat in Sansibar wurden im Jahre 1899 94 Mann befreit, zwei Sklavenräuber zu längerer Freiheitsstrafe verurtheilt und sieben andere den deutsch-ostafrikanischen Behörden übergeben. Be- richt des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika vom 23. Nov. 1899 über einzelne Fälle von Menschenraub und Sklavenhandel und die Zunahme des Sklaven- handels in den Monaten April, Mai und Juni 1899 in Bagamoyo. Im Mai wurde von dem Bezirks- amtmann von Bagamoyo eine Streife in dem Gebiete zwischen Bueni und Bagamoyo veranstaltet und dabei etwa 70 Verdächtige in Untersuchungshaft genommen. Davon wurden etwa 50 zu schweren Kettenstrafen verurtheilt und einer zum Tode. Im Jahre 1898 wurden insgesammt zwölf Personen wegen Sklaven- raubes bestraft. Freibriefe wurden während des genannten Jahres in Deutsch-Ostafrika im Ganzen 2034 ausgestellt. Frankreich. Bericht des Generals Gallieni über Sklavenbefreiungen und Maßregeln zum Besten der Sklaven in Madagaskar. England. Bericht des Sir A. Hardinge über die Verhältnisse in Britisch-Ostafrika im Jahre 1897/98. Berichte über Kreuzerfahrten und Sklavenbefreiungen. Berichte über Maßregeln gegen den Sklavenhandel im Sudan und am Rothen Meer. Türkei. Verzeichniß der Sklaven, denen im Jahre 1898/99 durch den Administrationsrath oder den Gerichtshof von Hodeida Freibriefe ertheilt sind (im Ganzen 103). 3. Betr. Einschränkung des Spirituosenhandels. Deutschland. Die Verordnung des Gonverneurs von Kamerun über den Kleinhandel mit geistigen Getränken und deren Ausschank, vom 1. Sept. 1899. Uebersicht über die im Jahre 1898 in Deutsch- Ostafrika ertheilten Schankkonzessionen und die Strafen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung vom 17. Febr. 1894, betreffend den Ausschank und den Verkauf von geistigen Getränken. Kongostaat. Verzeichniß der im vierten Viertel- jahr 1899 durch Private eingeführten Spirituosen. England. Sspirituoseneinfuhr in Gambia und Sierra Leone im Jahre 1899. 4. Betreffend das internationale maritime Bureau zu Sansibar. Bericht über seine Arbeiten im Jahre 1899. 909 RAus fremden Kolonien. Ueber Erfolge ostafrikanischer Bahnen schreibt der englische Vizekonsul Marsden in seinem Handelsbericht über die Entwicklung des ostafrikanischen Gebietes Englands, daß der Handel Mombassas, des Haupthafens und Endpunktes der Ugandabahn, in Bezug auf den Import unverändert blieb, daß aber der Export Mombassas infolge der Erleichterung, die die Ugandabahn giebt, verdoppelt wurde: „Lamu, die zweitgrößte Stadt des Protektorats, hat ebenso an der Zunahme der Elfenbeinverschiffungen profitirt und seinen Reisimport erheblich vermehren können. Die Ugandabahn wurde am 15. August v. Is. bis Naiwascha dem Verkehr übergeben. Naiwascha liegt 560 Kilometer von der Küste und 230 Kilometer von dem Endpunkt am See. Wöchent- lich verkehren zwei durchgehende Züge außer denen, die zum Bau der Eisenbahn, zum Heranschaffen von Material 2c. verwendet werden. Der Bahnbau und der Verkehr wurden mehrere Male unterbrochen, weil der Unterbau und verschiedene Brücken vom Regen weggewaschen wurden; inzwischen sind die Bauten verbessert und verstärkt worden, so daß solche Zwischenfälle für die Zukunft ausgeschlossen erscheinen. Der Verkehr geht auch noch ziemlich langsam, da insolge des Andranges, der stärker ist, als man er- wartete, Transporte häufig lange Zeit liegen müssen. Von einer im Bau befindlichen Linie kann man allerdings nicht zu viel verlangen. Besonders be- lebend zeigte sich der Eiufluß der Bahn beim Handel mit Elfenbein und Häuten, deren Beförderung bei dem alten Trägersystem viel zu wünschen übrig ließ.“ Die Lage der Eingeborenen in Angola. Der portugiesische Generalsekretär J. d’Almeida da Cunha in St. Paul de Laonda hat eine Bro- schüre „Os indigenas nas colonias portuguezas d'Africa“ veröffentlicht, der wir über die Lage der Eingeborenen in der portugiesischen Kolonie Angola Folgendes entnehmen: Der Haupterwerbszweig der Eingeborenen ist die Viehzucht. Daneben sind sie als Handwerker, wie Schmiede, Töpfer und Maurer, besonders tüchtig, auch liefern sie in ihren Matten Erzeugnisse von kunstgewerblichem Werthe. Als gute Kaufleute be- treiben sie allein fast den ganzen Handel von dem Innern nach der Küste. Als Exportartikel kommen hierbei der wild wachsende Kaffee, Wachs und vor Allem Kautschuk in Betracht. Von Letzterem wurden im Jahre 1898 durch die Holländer bei einem Ge- sammtexportwerth von 7 169 129 Milreis Mengen im Werthe von 5 603 063 Milreis ausgeführt. Ueber die Rechtsstellung der Eingeborenen wird ausgeführt, daß nach der portugiesischen Verfassung diejenigen Personen, welche in Portugal oder in 5