1832 3. Angabe, ob und wie viel eheliche Kinder vorhanden sind, deren Namen, Stand oder Gewerbe. 4. Angabe des Vor- und Zunamens, Wohnorts und Standes beziehungsweise Gewerbes der Eltern beziehungsweise des oder der nächsten noch lebenden Angehörigen. 5. Angabe des Wohn= beziehungsweise Aufenthaltsorts, den der Neuanziehende im Schutzgebiete zu nehmen gedenkt. Kamerun, den 5. September 1900. Der Kaiserliche Gouverneur. (L. S.) In Vertretung: (gez.) Diehl. Verordnung des Kaiserlichen Gonverneurs von Deutsch-Nenu-Gninea, betreffend Geldrechnung und gesetzliche Zahlungsmittel im Inselgebiete der Karolinen, Palaus nud Marianen. § 1. Im Inselgebiet der Karolinen, Palaus und Marianen gilt die Reichsmarkrechnung. § 2. Gesetzliche Zahlungsmittel sind: Zwanzigmarkstücke, Zehnmarkstücke, Einthalerstücke, Fünfmarkstücke, Fünfzigpfennigstücke, Zwanzigpfennigstücke, Zehnpfennigstücke, Fünfpfennigstücke, Zweipfennigstücke und Ein- pfennigstücke sowie die Reichskassenscheine und Reichsbanknoten. 83. Die öffentlichen Kassen haben außer den gesetzlichen Zahlungsmitteln englische Goldpfunde vor- läufig zum Kurse von zwanzig Mark dreißig Pfennigen in Zahlung zu nehmen. 4. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. Herbertshöhe, den 20. September 1900. Der Kaiserliche Gouverneur. (L. S.) (gez.) R. v. Bennigsen. — — — —— — — — ——— — — — — — .. — — — —— — — — — — Personalien. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen Gouver= neur von Deutsch -Südwestafrika, Oberstleutnant Leutwein, die Erlaubniß zur Anlegung des Fürstlich Waldeckschen Verdienstkreuzes 2. Klasse zu ertheilen. Graf v. Götzen, Hauptmann im großen Generalstabe, Schwartz, Leutnant im Eisenbahn-Regiment Nr. 1, unter Stellung à la suite des Regiments, — bis auf Weiteres zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandirt. Nichtamtlicher Theil. Personal · Nachrichten. *- L-amernn. Der Steuermann Borbe und der Zimmermann Dem Stabsarzt a. D. Ollwig ist die Stelle des « « externen medizinischen Assistenten am Institut für Camplair sind in Kam e vzun eingetrofen Schiffs= und Tropenkrankheiten zu Hamburg über- Der Zollbeamte Gutzeit und der Materialien- tragen worden. verwaltergehülfe Spießl haben die Ausreise nach · dem Schutzgebiete angetreten. Deutsch-Ostafrika. . Der Gerichtsassessor Dr. Neuhaus ist in Dar- Der Techniker Gleich ist aus dem Dienste des es-Salam und der Lokomotivführer Pohl in Tanga Kaiserlichen Gouvernements in Kamerun ausgeschieden. eingetroffen. « ·« — Der Stationsassistent v. Lüdinghausen und Hauptmann v. Beringe und Feldwebel Lachen= der Grenzbeamte Sergeant Gruschka, beide zuletzt mair sind mit Heimathsurlaub in Neapel ein= im Ssanga-Ngokogebiet stationirt, sind in Deutsch- getroffen. land eingetroffen.