— 106 — 87. Kommen die zur Wiederaufforstung Verpflichteten innerhalb der festgesetzten Frist der an sie gemäß § 6 ergangenen Aufforderung nicht nach, so wird die Wiederaufforstung vom Gouvernement ver- anlaßt und die hierdurch entstehenden Kosten von den Verpflichteten im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben. 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage aaer Verkündung in Kraft. Buöa (Kamerun), den 22. Dezember 1900. Der Kaiserliche Gouverneur. v. Puttkamer. Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch- Ostafrika im Monat November 1000. Zölle für Schisffahrts.] Holzschlag-Neben- Haupt-Zollamt AusfuhrEinfuhr Ubgabe Gebühren Einnahmen Insgesammt No. P.] Np. P.] Kp. P.] Kp. P.s NRp. P.] Np. P. — Mk. (Pf. # # 6 Tanga . . . . . .. 500 42 12260% 38#r 298 124 o* Pangani.. ... 837534864 ·28 3— 12 11. 35728 49 797 31 Bagamooon 8481/ 8 1 9—6H804 %50 322556% 31424 52 Dar-es-Saltn 143 253964344010(64 4255 4525 31 Kilooa 83239% Lindi 3 270 „%½1 L = 828875 Zusammen7442 50Ö HSS 05G %1 = 953 — — — — — — — — 24 289 Mt. Mk. Mk.. Mk.Mf. 27 Pf. 23 Pf. 33 o f.. 67 Pf.) 54 P-f. Personalien. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen Bezirksamtmann Senfft zu Yap den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem indischen Zoll- assistenten 3. Klasse Ratenzi Trikundas, dem Dolmetscher Ribeiro und dem Wali von Bagamoyo Chekh Amer bin Soliman, sämmtlich in Deutsch-Ostafrika, sowie dem Dolmetscher und Aufseher Eilliam Bruce und dem Lazarethgehülfen Felicio da Souza in Togo die Kronen-Orden-Medaille zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Legationsrath und vortragenden Rath in der Koloniol-Abtheilung des Auswärtigen Amtes v. König die Rothe Kreuz-Medaille dritter Klasse zu verleihen. Der Leutnant Mellin, à la suite des 3. Niederschlesischen Infanterie-Regiments Nr. 50, kommandirt zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt, ist zum Oberleutnant befördert worden. Kaiserliche Schutztruppen. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. - Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Angehörigen der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: dem Leutnant Braumüller, das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: dem Sanitätsunteroffizier Burkhardt, die Kriegerverdienst-Medaille 2. Klasse in Silber: dem Betschausch Sadalla Mohamed und dem Ombascha Abdallah Mohamed.