die sich nicht bereits im indischen Forstdienst be— finden und welche den durch den Besuch der Schule zu erlangenden Befähigungsnachweis erstreben behufs Erlangung einer Forstdienststelle im öffentlichen oder privaten Dienst oder im Dienst einer Eingeborenen- Regierung. Sie dürfen nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 25 Jahre sein und haben ihre Meldungen mit einem Staatszugehörigkeits= und Altersnachweis sowie mit einem Leumundsattest belegt durch den zuständigen conservator of forests einzureichen; auch haben sie sich einer Aufnahme- prüfung zu unterziehen. Die Aufnahmeprüfung um- saßt Englisch, Arithmethik, Algebra, Geometrie und Vermessungskunde. Unter Umständen kann Befreiung von der ganzen Prüfung oder von Theilen derselben eintreten, auch konn einzelnen bedürftigen Schülern eine Unterstützung zugewendet werden. Die ferner aufzunehmenden Schüler, die schon im öffentlichen Forstdienst gestanden haben, setzen sich zusammen aus Forstunterbeamten und anderen unter- geordneten Forstangestellten, welche in ihrer eigenen Beamtenklasse aufzurücken wünschen oder in eine höhere Kategorie kommen wollen. Den von den Eingeborenen-Regierungen vor- geschlagenen Schülern ist das Bestehen der Aufnahme- prüfung und die Vorlegung der erforderlichen Papiere zur Bedingung gemacht, auch haben sie wie die Privatschüler einen 3½ monatlichen praktischen Kursus im öffentlichen Forstdienst vorher durchzumachen. In die untere Klasse werden gleicherweise die obengenannten drei Kategorien ausgenommen. Die Aufnahmebedingungen sind dieselben wie für die obere Klasse mit der Ausnahme, daß die Aufnahme- prüfung entfällt. Jedoch muß ein Bewerber den Besuch einer Mittelklasse und die vollkommene Be- herrschung des Hindustani nachweisen. Die Kosten des Besuchs der unteren Klasse stellen sich bedeutend niedriger als die der oberen Klasse; im Uebrigen sind im Einzelfalle bedeutende Ermäßigungen vorgesehen. Der Kalender enthält des Weiteren eingehende finanzielle und disziplinarische Bestimmungen, An- nahme= 2c. Formulare, hierauf folgt ein Abschnitt über die Forstorganisation. 122 Hier wird unterschieden zwischen Kaiserlichem, Provinzial= und dem Subaltern-Forstdienst. In dem Kaiserlichen Forstdienst werden nur sachmännisch vorgebildete, im Einverständniß mit dem Staatssekretär angestellte Beamte verwendet. Dagegen berechtigt der ersolgreiche Besuch der Forstschule Debhra-Dun zum Eintritt in den Provinzial-Forst- dienst. Es folgen noch die Vorschriften über den Ein- tritt von Angehörigen der Armee in den Forstdienst, serner eine ausführliche Beschreibung der Lehr- disziplinen, Personalnachweisungen und Examens- berichte. Aue dem Jadresbericht über die englische Gollküße für 1899. J. Finanzen. Die Einnahmen der englischen Gold- küstenkolonie betrugen ohne den Reichszuschuß (parlia- mentar# grant), welcher für die Verwaltung des als „Northern Territories“ bezeichneten Hinter- landes gewährt worden ist: 1898 1899 5 176 440 Mk.-) 6 455 920 Mk. Die größten Einnahmen bilden die Zölle, die Gerichts= und Geschäftsgebühren, Einnahmen für be- sondere Dienste r., sowie ein Posten für Lizenzen und interne Einnahmen; diese drei stärksten Ein- nahmequellen haben ergeben: 1898 1899 Zölle 1 515 520 Mk. 5 603 840 Mf. Gerichts- und Geschäfts- gebühren 2c. 317040 420 180 Lizenzen 2c. 249 920 321 580 Hierzu treten noch fünf weitere Posten mit kleineren Einnahmen. Der Reichszuschuß für die „Northern Terri- tories“ hat betragen: 1898 1899 900 000 Mk. 2 000 000 Die erheblichen Mehreinnahmen an Zöllen im Jahre 1899 gegenüber 1898 werden auf die Er- höhung des Spirituosenzolls von 3 Mk. auf 4,50 Mk. per Gallone **) und die allgemeine Hebung des Handels zurückgeführt. Die Ausgaben sind ziemlich genau spezifizirt; es seien hier nur diejenigen Posten hervorgehoben, welche 200 000 Mk. übersteigen, sowie die Gesammt- ausgaben: 1898 1899 Jorthern Territories 2 420 4.40 Mt. 1097500 Mk. Zollwesen 245 460 261 880 ruppe 713 320. 811 660 Polizeiwesen 257 2800 „ 275 680) Sanitätswesen 18 780 = 124 160 Transport 295 6000 „ 343 840 Oeffentliche Arbeiten. 212 8K! 215 560 Wiederkehrende öffent- liche Arbeiten 2352727 262 920 Außergewöhnliche offentliche Arbeiten. 805 80U0 „ 543 661) Gesammtausgaben 7559 500 = ·f 193 127 Die „Northern Territories“ verursachen die größten Ausgaben; vermuthlich sind hierin auch die durch die Besetzung und Verwaltung von Alhanti erwachsenen Kosten enthalten; inwieweit die Besetzung und Verwaltung des Hinterlandes von unmittelbarem Einfluß auf den Handel gewesen ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. Die Kosten der Verwaltung des Hinterlandes dürften mit Rücksicht auf die ge- ringe Ausdehnung des Hinterlandes 7 7) als zu hoch * 1 28 wird hier gleich 20 Mk. angenommen. **) Eine Gallone —= 1,54 Liter. 2 Die gesammte Goldküstenkolonie reicht ungefähr von 5 30“ nordlicher Breite bie zu 11° nördlicher Breire.