— 162 — “ in den Fen Jahrzehnten, seinen politischen uständen und Aspirationen und seiner thatsächlichen iff. ichn: Bedeutung im Konzert der civilisirten Staaten. Dabei Titteratur-Perxeichnik. versteht es Graf v. Koenigsmarck, durch den gefälligen Almanach du Marsouin 1901. Illustrirtes und mit Plauderton, in dem er seine Erlebnisse schildert, das vielen Karten versehenes Jahrbuch der französischen Kolonialarmee. A. Charles-Lavauzelle, Paris. Interesse des Lesers lebendig zu erhalten. Lieutenant Gatelet: Histoire de la conquete du Soudan Français (1878—1899. Mit 29 Karten- Die deutsche Koloniallitteratur im Jahre studen. Frcs. 10.—. 1899, zusommengestellt von M. Brose. Die wie- Berger-Levrault 4 Cie., Paris und Nancy. 6 derum als Sonderheft der „Beiträge zur Kolonial= 1. onder lpe: s meinen Erlebnissen als politik und Kolonialwirthschaft“ (Berlin, W. Süßerott) Moritz 4 Münzel, Wiesbaden. zum Preise von Mk. 1— erschienene Arbeit bildet uA. v. Müller, Oberleutnant= Kritische Betrachtungen eine dankenswerthe Ergänzung der früheren sorg= über den Burenkrieg. Zwei Heste. # fältigen Zusammenstellungen desselben Verfassers. Liebelsche Buchhandlung, Berlin. — Perkehrs Bachrichten. Zwischen den Schutzgebieten der Karolinen-, Marianen= und Palau-Inseln sowie der Marshall-Inseln einerseits und dem Indischen Postamt in Aden andererseits ist von jetzt ab ein unmittelbarer Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe und ohne Nachnahme bis 5 kg eingerichtet worden. Die Beförderung der Packetversandte erfolgt mittelst der Reichspostdampfer der ostasiatischen und anstralischen Haupt= und Zweiglinien und zwischen den Marianen und Japan durch Segelschiffe. Die vom Absender im Voraus zu entrichtenden Beförderungsgebühren betragen im Verkehr zwischen den Karolinen-, Marianen= und Palau-Inseln und Aden 4 Frcs. 25 Cts. — 3 Mk. 40 Pf. und im Verkehr zwischen den Marshall-Inseln und Aden 4 Frcs. 75 Cts. — 3 Mk. 80 Pf. 4 — Für Bismarckburg und Mahenge (Deutsch-Ostafrika) ist die Einrichtung von Postagenturen genehmigt worden. Infolge der neuerdings eingetretenen Aenderungen im Fahrplan der Zweiglinie Hongkong—Sydney der ostasiatischen Reichspostdampferlinie hat der Postfrachtstückdienst (für Packete im Gewicht von mehr als 5 bis 10 kg) im Verkehr mit den Marianen vorläufig eingestellt werden müssen, weil Saipan künftig von deutschen Postdampfern nicht mehr berührt wird und die Postverwaltung von Japan, deren Vermittelung für den Packetdienst mit den Marianen von jetzt ab in Anspruch genommen werden muß, nur Packete bis zum Gewichte von 5 kg zuläßt. Im Postpacketdienste mit den Marianen, d. h. hinsichtlich der Packete bis 5 kg, treten Aenderungen — abgesehen von der nöthig werdenden anderweiten Leitung und der etwos längeren Beförderungsdauer — nicht ein. Postbampfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten. Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens schiffungshafen an folgenden Tagen der Ueberfahrt abgesandt werden Neapel am 15., 29. März Tanga 17—20 Tage (deutsche Schiffe) 90 oms. Dar-es-Sal. 18—21 Tg, am 1., 12., 15., 22., Brindisi am 3., 17., 31. März, Tanga 18 Tage 26., 29. März 1. Deutsch- Ostafrika. (englische Schiffe) 100 abds. Dar-es-Salm 19 Tages 10# abds. Brindisi am 24. März Sansidar 20 Tage (englische Schiffe) 100 abds. Marseille am 10. jedes Mts. Sansibar 18 Tage am 8. jedes Monan (kranzöfische Schiffe) 40 ums. 104 abds.