9 ·# –—. Diese Zahlen find Mmimalzahlen, da nur die Anwesenden gezählt wurden. Landschaft Boem: Männer Frauen zusammen 2 Woraworadörfer — – 1227 Nsuta — — 123 Kagyabi — — 83 Guamang. —- — 321 Kugye – — 133 Atonko 134 Aka – – 240 Gyasekang-kese – – 819 Gyasekang-akura — — 679 Borada — — 1000 3 Bowiridörfer — 817 Akpafo 515 456 971 5730 Es fehlen Ahamansu, Asato Süd= und Ost-buem. Da diese auf 3900 Seelen geschätzt werden, ergiebt sich für Boem eine Gesammtbevölkerung von 9630 Seelen. Landschaft Avatime: Amedjowe 418 Tongui 320 Gbatseme 800 Djokpe 730 Vhane 450 Fume 300 Biakoa 600 3718 Insgesammt zählt der Bezirk etwa 350 selb- ständige Dörfer, wobei die oft nicht unbeträchtlichen Farmdörfer nicht gerechnet sind. Ebenso sind dabei die zahlreichen Weiler nicht gerechnet, in die der Haupttheil der Bevölkerung von Dayi, Agotime und Tove zerstreut ist. Auf Grund der als Stichproben benutzten Zählungen ist die Gesammtbevölkerung des Bezuks auf nicht unter 150 000 Seelen zu schältzen. 2. Besiedelung und Organisation. Veränderungen in der Besiedelung fanden statt durch Neubesiedelung verlassener Orte zufolge Ein- wirkung der Regierung. So wurde das verlassene Kuamtkrum von Bawiri aus wieder neubesiedelt, um den Handelsverkehr auf der Strecke Kunya-Akroso zu erleichtern. Aus demselben Grunde ist die Zu- sammenfassung der östlich der Lomestraße in einzelne Gehöfte zerstreuten Tovebevölkerung vorbereitet worden. Ferner wurde der Hauptort der Landschaft Dayi Atigba, dessen Bevölkerung sich aus Mangel an Ordnungssinn gänzlich in das unbewohnte Gebiet nördlich zerstreut hatte, wieder bevölkert. Der Bezirk wurde im Berichtsjahre durch Ein- theilung in Distrikte und durch den Bau von Stationen organisirt. Es wurden nachstehende Distrikte gebildet: 1. Agome mit der Station Misahöhe, 2. Avatime, 3. Ho, 4. Agotime, 5. Tove, 6. Agu, 7. Kpelle, 8. Dayi, 9. Lipke, 10. Buem, 11. Kpandu, 12. Botoku, 13. Woadse. Hierbei wurde die Bevölkerung aller zum Distrikt gehörenden Dörfer nach dem politischen oder wirth- 39 — schaftlichen Centrum des Bezirks zusammengerufen, um dort unter Leitung eines Beamten eine Station in Landesbauweise aufzuführen. Je nach Zweck und Bedeutung der Station zählt dieselbe 6 bis 16 Gebäude. Ueberall befindet sich ein Haus, das den Bedürfnissen des Europäers entspricht, soweit sich das mit einheimischem Material erreichen läßt. Nach dem Bau wurden die versammelten Leute mit den für sie wesentlichen Verordnungen und Vor- schriften bekannt gemacht, auch wurden etwaige Klagen und Anfragen erledigt. Solche Termine wurden von da an bei jeder Bereisung des Bezuks auf den Stationen abgehalten. Ferner stellte jede Landschaft eine Anzahl Rekruten, die theils als Soldaten theils als Polizisten ausgebildet und zur Besetzung dieser Außenstationen verwandt wurden. Bei jeder Station ist ein Versuchsgarten angelegt. Von diesen Ver- suchs gärten aus soll später der zugehörige Distrikt mit Saatgut und Unterweisung zur Einführung ge- eigneter Kulturen versehen werden. Schließlich wurden noch für reisende Europäer auf den Hauptverkehrsrouten da, wo nicht bereits eine Verwaltungsstation bestand, besondere Rast- stationen errichtet. Auf dem Wege Lome—Misahöhe wurden die bereits bestehenden in Tove und Gbin in Lehm ausgeführt, und in Assaun eine solche neu er- richtet. Auf dem Wege Misahöhe — Kete Kratschi befinden sich zur Zeit in Kollem und Lavanjo Neu- anlagen dieser Art. Geplant ist noch eine ebensolche in Wurupong. Auf dem Wege von Misahöhe nach Kpandu wurde in We Deme eine Unterkunft errichtet. Im Allgemeinen giebt es im Bezirke kein Ge- meindeland, sondern alles Land ist in zusammen- hängenden Stücken unter einer Anzahl alteingesessener Familien vertheilt. Das Familienoberhaupt giebt von dem Familienland nach Bedarf an die einzelnen Haushaltungen der Familie ab. Bei großen Feld- arbeiten hilft man sich gegenseitig. Der Haushaltungs- vorstand kann aber über das Land nicht ohne Zu- stimmung des Familienoberhaupts verfügen. Anders ist es mit dem Lande, das ein Familienglied durch Kauf erwirbt. Darüber hat er bezw. haben seine Erben allein frei zu versügen. Verkauf findet sehr selten statt, da dies als Unrecht gegen die Familie ange- sehen wird. Aber auch das Familienoberhaupt kann — wenigstens im nördlichen und östlichen Theile des Bezirks — nicht auf eigene Faust Land an Fremde verkaufen. Es bedarf dazu der Zustimmung des Oberhäuptlings, der jederzeit den Verkauf verbieten kann. In manchen Landschaften u#t dagegen das Familienhaupt in dieser Beziehung unbeschränkt. Anders liegen die Verhältnisse in den früher wenig bewohnten Gegenden, die erst durch spätere Ein- wanderung besiedelt worden sind. Dort ist das in der Nähe der Ansiedlungen gelegene Land, wie es nach und nach in Besitz genommen wurde, zwischen den Familien vertheilt. Dagegen sind die Besitz- verhältnisse bezüglich des weiterabliegenden Landes (Fortsetzung Seite 241.) 7