— 284 III. Capelle, de Brum und Jaluitgesellschaft zu Hamburg. Pflanzung Likieb: 1 weißer Pflanzer, 1 Halbblut- pflanzer und etwa 150 Marshall-Arbeiter. IV. Bootbauer in Likieb. J. de Brum (Halbblut), A. Capelle 2 Halbblut. –½ Samva. Entwaffnung der Lamoaner. Ueber die erfolgreich durchgeführte Entwaffnung der Samoaner liegt jetzt ein längerer Bericht des Gouverneurs Dr. Solf vor, dem wir Folgendes entnehmen: Alsbald nach der Auszahlung der Entschädigungs- gelder, welche von den drei Vertragsmächten (Deutsch- land, England und Amerka) den Samoanern für die Ablieferung von 3410 Gewehren an die 1899 nach Samoa entsandte Friedenskommission ausgesetzt waren, habe ich am 28. Dezember v. Is. eine Pro- klamation erlassen, worin die Eingeborenen auf- gesordert wurden, sämmtliche noch in ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen bis zum 31. Januar d. Is. auszuliefern. Für den Fall der Nichtabgabe der Gewehre bis zu diesem Termin war schwere Be- strafung und Konfiskation angedroht und zugleich eine Belohnung von 2 Dollar demjenigen zugesichert, der von der Verheimlichung von Waffen der Behörde Anzeige erstatten würde. Auf verschiedenen Fonos (öffentliche Berathungen) in Mulinu und auf Savaii habe ich den Inhalt der Proklamation erlautert und den Eingeborenen ans Herz gelegt, als Beweis ihrer oft und in wohlgesetzten Reden versicherten Loyalität sämmtliche Feuerwassen zu Kaisers Geburtstag, gleichsam als ein Geschenk für Seine Mojestät, ab- zuliefern. Mataafa und die Faipule gingen schnell und mit Freuden auf meinen Vorschlag ein und versprachen, die Gewehre sämmtlich, ohne Ausnahme, bis zum 27. Januar abzuliefern. Mit der Kontrolle der richtigen Ablieserung in Savaii habe ich den Ende Juli v. Is. von mir nach Savali verbannten Failantufi (Sekretär) Mataafas, den Häuptling Tolo, beauftragt, der seit Monaten nicht aufgehört hatte, mich durch Mataafa zu bitten, es mit ihm, als ge- bessertem Menschen, doch noch einmal zu versuchen und ihm ein Tofiga (Anstellung) zu geben. Tolo, ein höchst mtelligenter Samoaner, hat sich seines Auftrages gewissenhaft entledigt. Ich habe ihn nun zur letzten Auflese um alle Inseln geschickt und glaube, falls noch einige Waffen versteckt sein sollten, mit seiner Hülfe alle zu erhalten. meiner Urlaubsreise nach Neuseeland (Anfang Fe- bruar) waren gegen 1500 Feuerwafsfen und eine Menge verschiedenartiger Munition abgeliefert worden. Die Zahl 1500 dürfte der allgemeinen Schätzung nach der Zahl der nach Abgang der internationalen Kommission im Lande verbliebenen Feuerwaffen Bis zum Antritt entsprechen. Den Eingeborenen habe ich eine schädigung für die Waffen in Aussicht gestellt. jedoch betont, doß sie keinen Heller bekommen wi solange noch eine Feuerwasse im Lande sei.- zu ihrem Gelde zu kommen, werden diejenigen geborenen, die Waffen abgeliefert haben, bei Ungehorsamen auf Herausgabe der etwa noch borgenen Gewehre drängen. RAus dem Bereiche der Wissionen # der Antishlaverei-Bewegung. Die sechste württembergische Landes syr hat sich mit der Heidenmission, namentlich Kamerun, beschäftigt. Die Oberkirchenbehörde f der Weckung und Pflege des Missionslebens dt aus wohlwollend gegenüber, empfahl wieder hol warmer BWeise die Missionskollekte für Kamerun Erscheinungsfest, gestattete den Eintritt von T clogen in den aktiven Missionsdienst in deuts Schutzgebieten und erlaubte die Abhaltung mehr Missionsstunden jährlich an Stelle der sonntäglie Nachmittagschristenlehren. Landesgerichtspräsikt von Nestle in Hall, der langjährige und eift Vorstand des Kamerunvereins, stellte dann auf Sgynode eine Reihe von Missionsanträgen, die n der „Allg. Missions-Zeitschrift“ lauten: „Die Landessynode wolle an die Evangeli Oberkirchenbehörde die Bitte richten: 1. anzuordn daß in den evangelischen Kirchengemeinden des Lani l jährlich mindestens einmal in einem sonntäglick oder festtäglichen Vormittagsgottesdienst im Anschl an die Predigt oder an deren Stelle über die 2## gaben und Arbeiten der Heidenmission berich werde; 2. darauf hinzuwirken, daß die Geistlich in ihren Gemeinden das Verständniß und die The nahme für die Heidenmissson möglichst wecken ui pflegen, und zu diesem Zweck jüngeren Geistlich Beihülfen zum Besuch von Unterrichtskursen z Einführung in die Arbeiten und Aufgaben d Heidenmission zu gewähren; 3. ordinirte Predig amtskandidaten zu ermuntern, den evangelische Missionsgesellschaften zum Missionsdienst in de deutschen Schutzgebieten, namentlich in Kamerun, sie zur Verfügung zu stellen; 4. anzuregen, daß, wi auf anderen deutschen Hochschulen, so auch ## der evangelisch -theologischen Fakultät in Tübinge regelmäßige Vorlesungen über das Heidenmissions wesen gehalten werden; 5. das in immer zahl. reicheren Gemeinden übliche Erscheinungsfestopfer für die evangelische Mission in Kamerun den Kirchen. gemeinden des Landes auch fernerhin zu empfehlen.“ Zur Begründung seines Antrags führte Nesile aus, die evangelische Heidenmission sei bisher ein Zweig der freien Liebesthätigkeit gewesen, daher haben die kirchlichen Behörden sich weniger ihr zu- gewandt. Das könne nicht so bleiben. Jetzt habe