Reg.-Tons übertroffen. Der Tonnengehalt des deut- schen Schiffsverkehrs sowohl in der großen Fahrt als auch in der Küstenfahrt betrug über die Hälfte des gesammten Schiffsverkehrs. Die Zunahme im deutschen Dhauverkehr hat auch im vergangenen Jahre angehalten. Während alle übrigen Flaggen entweder an Zahl der Dhaus oder an Tonnengehalt, die meisten in Beidem, einen Rückgang zu verzeichnen hatten, sind die Dhaus deutscher Flagge von 2030 auf 2180 in der Ankunft und von 11 515 auf 13 645 Reg.-Tons im Tonnengehalt gestiegen. Wäh- rend somit die deutsche Flagge über 2000 Reg.-Tons gewonnen hat, hat der gesammte Dhauverkehr über 7000 Reg.-Tons verloren. Die Aussichten der Schifffahrt für das laufende Jahr sind nicht gerade günstig. Der südafrikonische Krieg hat die Verschiffung von Wolle gehindert; die meisten Schiffe haben in der letzten Zeit fast ohne Ladung die Heimreise angetreten. Von dem Oester- reichischen Lloyd ist eine Lmie mit sechswöchentlichen Fahrten eingelegt worden, deren Aufrechterhaltung bel dem gegenwärtigen Frachtenmarkt sehr erschwert wird. Es verlautet ferner, daß eine indische Kon- kurrenzlinie für die nach Indien fahrenden Schiffe beabsichtigt wird. Außerdem soll eine Linie Dela- goabai—Sansibar von der British India Steam and Navigation Co. mit Fahrten in vierwöchentlichen Zwischenräumen eingerichtet werden. (Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Sansibar.) Außenhandel von Französisch-Guinea im Jahre 1900. Die Einfuhr nach Französisch-Guinea bewerthete sich im Jahre 1900 auf 14 286 433 Franken gegen 15 441710 Franken im Vorjahre. Die Ausfuhr aus dieser Kolonie erreichte 1900 einen Werth von 9932 140 Franken gegen 9 531 471 Franken im Jahre 1899. Bemerkenswerth ist, daß die Ausfuhr des verflossenen Jahres gegen diejenige des Vorjahres trotz der Krisis in der Kautschukindustrie eine Zu- nahme von fast einer halben Million Franken aufweist. (Nach Fenille de Renseignements de I°Offse Colonial und La Dépeche Coloniale.) Erzeugnisse der Rolonie Senegal. Die Hauptkultur von Senegal bildet der Hirse- bau. Die Hirse ist das Hauptnahrungsmittel der Eingeborenen. Nächst der Hirse ist das wichtigste Produkt der Kolonie die Erdnuß, die besonders in der Gegend von Cayor, zwischen Saint-Louis, Dakar und Rufisque gedeiht. Seit einigen Jahren bereits hat diese Kultur eine sehr bedeutende Ausdehnung angenommen, und das Produkt spielt im Handel von Rufisque eine große Rolle. Ueberall, wo die Erd- nuß angepflanzt worden ist, sind Dörfer von 396 Eingeborenen entstanden, und die Schwarzen ba sich mit großem Eifer dieser Kultur gewidmet. 9 den letzten statistischen Zusammenstellungen soll die jährliche Gesammtproduktion auf 84000 Ton à 200 Sack belaufen. Die dortige Erdnuß lie- ein ausgezeichnetes, farbloses Oel, das sich lange #- hält. 100 kg Körner liefern ungesähr 40 45 kg Oel. Außer den vorgenannten beiden Erzeugnis wird noch Gummi, Kautschuk, Indigo und ar Baumwolle gewonnen. Im Jahre 1899 sind d. 4000 Tonnen Gummi und 500 Tonnen Kautic produzirt worden. (Le Bolletin des Halles eic- Solfarifänderungen in Sierra Leone. Durch Verordnung vom 6. Oktober 1900 b. der Zolltarif von Sierra Leone folgende Aenderung erfahren: 1. Auf die Freiliste sind gesetzt (rüher 10 #0 vom Werth): Säcke für die Ausfuhr westafrikanische Erzeugnisse; Böttcherwaaren, und zwar Fässe Barrels, Faßböden, Dauben, Reisen, Reifeneise, Nieten, Binsen, Hakennägel und alle damit zusammer hängenden Materialien; lebendes Vieh; mathematisch wissenschaftliche und chirurgische Instrumente; Grab tafeln und Grabsteine, mit ihrem Zubehör; Zenun gen; äußere Umschließungen, in die Einfuhrwaaren verpackt sind, wie Packkisten, Verschläge oder ander Behälter, sowie unmittelbare oder innere Um schließungen, die nach Ansicht des Zollkollektors keme Handelswerth haben (bisher waren Verpackunger frei, in denen Waaren gewöhnlich eingeführt werden) Bindfaden zum Nähen von Säcken für die Aussuhr von westafrikanischen Erzeugnissen. 2. Pistolen, andere als Revolver, sowie Kugel- patronen für dieselben, sollen den gleichen Zollsätzen unterliegen wie Revolver und Revolverpatronen, nämlich: Revolver und andere Pistolen Stück 10 Schilling; Patronen (Kugel.) für Revolver und andere Pistolen 100 Stück 2 Schill. 6 Pence. lhe Board of Trade Jourunal —.. — Solltarifänderungen für die Rolonie Goldküste. Durch Verordnung 9 von 1900, die am 28. Jul. 1900 in Kraft getreten ist, ist der Zoll auf Brandy, Rum und andere Spirituosen oder Branntweine (mitl) Ausnahme von Gin und Liköre), die so versüßt oder mit anderen Stoffen versetzt sind, daß ihr Stärkegrasn durch Sykes Hydrometer nicht bestimmt werden 8 bei der Einfuhr in den westlich vom Volta 9/# legenen Theil der Kolonie von 10 Schillmg ousz. 15 Schilling für das Imperial Gallon oder einer) Bruchtheil davon erhöht worden. "un # 1