der Stationsassistent Paschen ist aus Togo in Cerlithland eingetroffen. Lüdwestafrika. Mit Heimathsurlaub bezw. behufs Entlassung sind ueömt Kaesewurm, die Unteroffiziere Zwirner, uschan, Otto, Feldmann, Schulz, Stein, enermann, Junga und Praß, der Sanitäts- geent Much, die Sanitätsunteroffiziere Brunke bezw. 7. und Brakemeier sowie der Reiter Wulff am 4. 7. d. Mts. in Deutschland eingetroffen. üÜen- Guinea. Der Landmesser Wernicke hat die Ausreise nach Deutsch-Neu-Guinea angetreten. Der Landmessergehülfe N. Schmidt ist in Herbertshöhe eingetroffen. « BachrirlxkcnaugdendeutsrlzruBiiznizgebictew (Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Deutsch-Hltafrika. Sekanntmachung des Gouverneurs, betressend seine r#seanung und die Uebernabme der Verwaltung. An „die Araber und die Inder und die Suaheli, #z alle Leute von der Küste und im Innern“ hat Rr Gouverneur Graf v. Götzen eine vom 19. April d Is. datirte Bekanntmachung gerichtet, die in der lederietzung aus dem Suaheli folgendermaßen lautet: Ich benachrichtige euch, daß Kaiser Wilhelm, der Deussche Kaiser, er, der mein hoher Herr und sugleich der eure ist, mich zu euch gesandt hat, um zaer Gouverneur zu sein, und ich hoffe, ihr werdet weinem Gebote folgen, wie ihr dem Gebote der unden Gouverneure, die mir vorangingen, gefolgt eid. Ihr wißt ja, daß der Europäer im Besitz ter dauernden Macht ist und die Küste sowohl wie aas Hinterland beherrscht. Und die treu zu ihm dalten, werden Ehre und Frieden erlangen; aber seine Feinde werden gestraft werden, wie ihr früher elbt gemerkt habt bei unserm Kampfe mit den Auf- lührern an der Küste und im Innern. Sie Alle vurden geschlagen, bis sie zerstreut waren. Aber ezt in der Friedenszeit soll Sicherheit für Person und Eigenthum herrschen, und wir wollen arbeiten, damit wir Gewinn davon haben, und ebenso ihr, dos walle Gott, der Allerhöchste, in Frieden allezeit. und wer mit uns gemeinsam arbeiten will, auf daß wir Alle etwas erwerben und glücklich werden dier in Deutsch= (Ost-) Afrika, der soll es gut haben dei uns, und ich werde ihm Gehör schenken und ihn in allen seinen Angelegenheiten unterstützen. Wer wer Krieg anfangen und uns in unserer Thätigkeit se#ren will, der soll sich das reiflich überlegen und h in Acht nehmen. — Ferner theile ich euch be- MWlich der Hüttensteuer (ushurn wa nyrumba) mit: Jächst. Sie wird erhoben werden, wie sie bisher ammer zu eurem Besten erhoben worden ist. Wer i ausbringen kann, der ist verpflichtet, sie zu be- uhlen, oder er soll für das Gouvernement arbeiten, be der Werth der geleisteten Arbeit den Betrag der eechuldeten Hüttensteuer erreicht hat. Aber wo in Lande Hungersnoth herrscht oder Heuschrecken euefallen sind, da wird diese Steuer mit Nachsicht und Maß erhoben werden. Und der Zweck dieser Steuer ist euer Nutzen. Wo Hunger im Lande herrscht, wird die Regierung euch ihren Schutz an— gedeihen lassen und euch Allen Getreide geben, Mtama und Reis und Mais, und Saat vertheilen zur Be— stellung eurer Felder, bis die Hungersnoth zu Ende ist. Dies ist der Sinn der Steuer. Im ganzen Lande wird die Regierung alle euere Angelegenheiten, die dessen bedürfen, ordnen und ferner überall die Wege in Stand setzen lassen und alle Orte in Frieden erhalten im Innern und an der Küste und im ganzen Lande sich der Verwaltung widmen, damit ihr immer- dar in Frieden lebet, ihr und eure Kinder, und euer Eigenthum unversehrt bleibt, wie es bei uns der Fall ist; so soll es sein unter der deutschen Schutz- herrschaft. — Damit entbiete ich euch meinen Gruß. Und geschrieben hat dies der Graf v. Goetzen, Kaiser- licher Gouverneur von Deutsch-(Ost-) Afrika.“ Expedition zur Bekämpfung der Malaria. Einem Antrage des Karserlichen Gouvernements von Deutsch-Ostafrika entsprechend, begiebt sich be- hufs methodischer Bekämpfung der Malaria an der Hand der neuen wissenschaftlichen Erfahrungen eine Expedition nach dem Schutzgebiete und hat die Aus- reise dorthin bereits angetreten. Die Expedition steht unter Leitung des Stabsarztes à la suite der Kaiser- lichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, Ollwig, dem die Schwester Louise Grüneberg und als Gehülfe der frühere Laboratoriumsdiener am Ham- burger Tropenkrankenhaus Ziegler beigegeben sind. Gedenkbdlatt zum zebnjährigen Besteben der Schutztruppe. Ein „Gedenkblalt zum zehnjährigen Bestehen der Kaiserlichen Schutztruppe von Deutsch-Ostafrika“ (am 1. April 1901) hat der Oberleutnant und Adjutant in der Schutztruppe, W. v. Stuemer, zusammen- gestellt. Dasselbe enthält außer dem Vorwort ein Verzeichniß der Gouverneure, der größeren militäri- schen Unternehmungen und Gesechte, der gefallenen, verwundeten und verstorbenen Offiziere und Unter- offiziere, der Offiziere und Aerzte der Truppe des Reichskommissars Major v. Wissmann und der vom 1. April 1891 bis 1. April 1901 der Kaiserlichen