2 diese Sitte im Allgemeinen nach meinen Erkun- Fmgen wohl auf seltenere Gelegenheitsfälle, so scheint hier im Nangalande, wie ich eben erfahren, einen ent erheblichen Umfang gewonnen zu haben; das Frngavolk ist ja wohl nur ein eigenartig entwickelter reig des Byrrevolkes; die Spuren ihrer ver- Tetenden Sklavenraubzüge im Byrreland habe ich riederholt angetrofsen. Häuptling Abalekanga, ein Sruder Nangas, in dessen Dorf ich eben hier sitze, #ti kurz vor meiner Ankunft einen Haussahändler ri sechs Trägern aufgegessen, der bei Beginn des Sokkejeldzuges hierher geflohen war; Knochenreste zud ich noch im Versammlungshaus. Die eigent- scen Byrres halte ich aber trotzdem für ein ver- Teunißmäßig leicht zu leitendes Volk; Gewehre sind arh völlig unbekannt, ihre Waffen unvollkommen. Sie find ein schöner, intelligenter, leidlich kräftiger Uenschenschlag, der reiche Arbeitskräfte birgt. Die au bearbeiteten Farmen haben stellenweise das Frasland bis auf kleine Reste zurückgedrängt. Oel- dalmen, Plantanen und Bananen sind zahlreich; Gummipflanzen sind vorhanden, werden neuerdings Th. auch schon genutzt, und ein anscheinend gutes, delles Produkt wird durch Zwischenhandel auch schon ain den Njong gebracht. Augenblicklich ist die Schen noch zu groß, um irgendwelche größeren Leistungen erreichen zu können. Häuptling Mbon z. B. hatte mir erklärt, er habe schon oft zur Station kommen wollen, sei aber von Doa daran gehindert worden. Jetzt, wo ich ihn aufforderte, es doch unter meinem Schutz zu thun, hatte er Angst; ich hätte ihn nur durch Gewalt dazu vermocht. An Arbeitergestellung war erst recht nicht zu denken. Doch glaube ich mit der Zeit die Byrres ge- sugiger machen zu können. Jedenfalls ist Zeit nethig, um die Schen zu überwinden und sie all- mahlich an geordnete Verhältnisse zu gewöhnen. –—— Südfamerun--Grenzexpedition. Oberleutnant Förster ist am 10. Juni d. Js. in Campo (Kamerun) eingetroffen und hat sofort an Stelle des erkrankten Hauptmanns Engelhardt die Leitung der astronomischen Beobachtungsarbeiten der Südkamerun-Grenzexpedition übernommen. Deutsch-Südwelktafrika. Organisation des Sanitätswesens in Südwestafrika. (Hierzu eine Skizze.) Nachdem die Organisation des Sanitätswesens in Südwestafrika, wie sie in dem Jahresbericht über die Entwickelung der Schutzgebiete im Jahre 1898/99 Beilage zum Kol. Bl. 1900, S. 122 u. 123) be- schrieben ist, sich nunmehr über zwei Jahre lang draltisch bewährt hat, sind die bisherigen Erfahrungen 597 in Gestalt einer Instruktion von dem Chefarzt der Schutztruppe, Oberstabsarzt Dr. Lübbert, nieder- gelegt worden, welche einen Einblick in den eigen- artigen, von den heimischen Verhältnissen nothgedrungen vielfach abweichenden Betrieb des Sanitätsdienstes im Schutzgebiete gewährt. Aus derselben ist zu entnehmen, daß das ganze Schutzgebiet in Anlehnung an die politisch-militärische Gliederung in sechs ärztliche Bezirke eingetheilt ist: im Norden Outjo und Grootfontein, in der Mitte des Schutzgebietes Swakopmund, Omaruru und Windhoek*) und im Süden Keetmanshoop. Jedem dieser sechs Sanitätsbereiche steht ein Arzt bezw. Sanitätsoffizier als verantwortlicher Leiter vor, wäh- rend der Chefarzt die Verwaltung von Windhoek aus dirigirt oder auf Dienstreisen inspizirt. Jedem Arzte sind eine Anzahl Sanitätsunter- offiziere — im Ganzen 34 — unterstellt, die zum Theil auf selbständigen Posten verwendet werden. Der Sanitätsdienst zerfällt in Gesundheits= und Krankendienst und gliedert sich in den Dienst bei den Feldkompagnien, den Lazarethen und den Außen- stationen; dazu kommt die Versorgung der Civil= bevölkerung mit ärztlicher Hülfe. Der Gesundheitsdienst umfaßt die Erforschung der Sanitätsbereiche von den Gesichtspunkten der Hygiene aus. Um einen möglichst sicheren Einblick in die Einwirkung des Tropenklimas auf den Euro- päer zu bekommen, ist der Zustand der neu an- kommenden Mannschaften — Gewicht, Organbefund, Blutbeschaffenheit 2c. — festzulegen. Der Arzt in Swakopmund nimmt zugleich die Funktionen der Hafensanitätspolizei wahr, um durch sorgfältige Ueberwachung des Schiffsverkehrs die Einschleppung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Allen Aerzten liegt das regelmäßige Impfgeschäft, die sanitätspolizeiliche Ueberwachung der Prostitution, die Fleischbeschan und bei Herannahen oder Ausbruch von Seuchen die Beantragung bezw. Ausführung aller durch gesetzliche Bestimmungen oder nach dem Stande der Wissenschaft gebotenen Maßregeln ob. Der Revier= und Lazarethdienst bei der Truppe, die Gesundheitsbesichtigungen und die militärärztliche Berichterstattung sind durch eingehende Vorschriften, analog denen in der Heimath, geregelt. Neu hinzu kommt die Bestimmung, daß jeder Sanitätsoffizier sämmtliche Außenstationen seines Dienstbereiches — — der durchschnittlich die Größe eines mittleren deutschen Bundesstaates hat — mindestens einmal im Jahre besuchen soll. Abweichend von heimischen Verhältnissen gestalten sich die Beköstigungsvorschriften, welche nur drei Formen kennen, in denen die Stärkungsmittel in konservirter Form eine große Rolle spielen. Sehr reichlich ist auch der Etat der Lazarethapotheken aus- gestattet, dessen Ergänzung direkt aus dem großen #) Hierzu kommt neuerdings noch im Anschluß an den Bahnbau ein siebenter Bezirk, Naribib.