dd b 1 Lazarethdepot in Swakopmund in der Weise zu er- folgen hat, daß ein Drittel der Vorräthe als „eiserner Bestand“ stets vorhanden sein muß. Neben den Angehörigen der Schutztruppe können auch Civilpersonen, soweit es irgend das verfügbare Material gestattet, in die Lazarethe ausgenommen werden und aus den Lazarethapotheken Arzneien beziehen. 598 Klasse für die Aufnahme in der ersten Klasse; ar Civilpersonen haben in der ersten Klasse 17 M in der zweiten Klasse 9 Mark pro Kopf und zu zahlen. In die erste Klasse werden ausgenom alle weiblichen Personen sowie diejenigen männli welche entweder ein besonderes Zimmer wünf oder nach Ermessen des Arztes in einem sol untergebracht werden müssen. 7.... SEule ## Oenor 4 AMaidaous ——— DOomha#e * ngezs vcress —— u—— Sßs #u. — 2 Er Barwen-. Cobabte Jan#—n co#i —— Drat##k 2 #N9 anst . Wesn ".# #e#s 41 nmn . b — ###a#b- Sanit#c#ss###tson 7 WTasse 4 717 . I. 4- Zara’##t##o Beamte und Angestellte des Gouvernements und des Reichs sowie Mitglieder von Expeditionen, welche ganz oder theilweise aus Reichsfonds ausgerüstet sind, werden frei in der ersten Klasse verpflegt und be- handelt, Missionare zahlen den Satz der zweiten Asza-# Hohe Warte K##sater a — —G Ma#chas Anunites Acneædod. onatanas Male## 2Sochkæœs e Gibeon Bothgnirn K#ute#n# H#es — Zur Durchführung dieses Sanitätsdiensies stehe dem Schutzgeblet an Saniätseinrichtunge zu ver- fügung Sanitãtsstationen erster Klasse mit eiuen stabilen Lazareth von durchschnittlich 30 Betten uchsi