19. Juli 1900 erhobenen Erzeugungssteuer.*) Der Egxqporteur hat den Betrag der Fabrikationssteuer, iwelcher der auszuführenden Branntweinmenge ent- spricht, zu hinterlegen oder für die Zahlung des Betrages durch Wechsel guter Firmen mit sechs- rmmonatlicher Verfallzeit Sicherheit zu bestellen. Der in den Kolonien erzeugte einfache Alkohol und Brannt- wein hat bei der Einfuhr nach den Provinzen San Thomé und Principe einen Zoll gleich dem Betrage der Steuer auf Branntwein einheimischen Ursprungs -zu entrichten. Die Einfuhr von Rohstoffen zur Be- reitung von Alkohol und Branntwein nach der Pro- winz Angola wird in derselben Weise verboten, wie dies für die Provinz Mozambique durch die Ver- ordnung vom 19. Juli 1900 und für die übrigen überseeischen Zollstellen Afrikas durch die Verordnung vom 25. April 1895 77) geschehen ist; unter diese Bestimmung sind Maschinen, Apparate, Reagentien und Essenzen, die zur Bereitung von Alkohol und Branntwein dienen sollen, nicht einbegriffen, dieselben haben jedoch die entsprechenden tarifmäßigen Zölle zu entrichten. Die Befreiung von Ausfuhrzöllen, welche durch Artikel 3 der gedachten Verordnung wom 19. Juli 1900 für den in der Provinz Mo- zambique erzeugten Alkohol und Branntwein gewährt wird, wird auf die Provinz Angola ausgedehnt. Allohol- und Branntwein-Fabrikanten der Provinz Angola dürfen die Flaschen und Gebinde aus Eisen oder Holz, in denen sie den von ihnen erzeugten Ollkohol ausgeführt haben, unter gewissen Bedin- Zungen zollfrei wieder einführen. Einfacher Alkohol und Branntwein kolonialer Erzeugung hat bei der Einfuhr nach dem Königreich (Portugal) und den anliegenden Inseln die in Ar- tikel 73 der Verordnung vom 14. Juni 1901 7W) festgesetzten Abgaben zu zahlen und unterliegt den Bestimmungen der 88 1 und 2 dieses Artikels. (Diario do Governo.) —— — —— Perschiedene Wittheilungen. Der dandel Pamburgs mit den deutschen Schutzgebieten im Jahre 1900. Die soeben erschienenen Tabellarischen Ueber- sichten des Hamburgischen Handels im Jahre 1900“ geben über den Handel Hamburgs mit den deutschen Schutzgebieten folgende Zahlen: A. Einfuhr im Jahre 1000. Aus Deutsch-Südwestafrika. 43 Werth: Mk. Kupfererze 98 2200 Lebende Thiere — 2 420 Seehunds- und Robbenfelle 46 6 040 *) Deutsches Handels-Archiv 1900 I. S. 722. 2 Deutsches Handels-Archiv 1895 I. S. 467. *) D. Handels-Archiv 1901 (Augustheft) I. S. 652. 751 4d2 Werth: Mk. Fertiges Pelzwerk kg 140 2 450 Hirsch= und Rehhörner . 23 7700 Ammoniakhaltiger Guano 19 606 219 500 Schmuckfedern . kg 484 37790 Schafwolle . 20 4360 Naturalien und Kuriositäten 47 21170 Andere Waaren — 10 050 Passagiergut. .... 49 15 910 Zusammen 20 003 329 580 1899 18 363 256 870 1898 11561 177 080 1897. 1 663 83 610 18966. 3827 94 600 Aus Deutsch-Westafrika (Togogebiet und Kamerun). d2 Werth: Mk. Kakao . 3097 406 480 Roher Tabak 252 61 000 Kolanüsse 279 11 200 Rothholsz 638 12 700 Medizin. Wurzeln, Rinden ꝛc. 60 4 420 Gummi Kopal . 96 8900 - elasticum .. ..58542918510 Elefantenzähne und Elsenbein 516 741640 Palmöl . .17565843410 Ebenholz . 2262 55 670 Palmkerne 87 079 1 943 110 Blumen, Blüthen 2c., fr. u. getr. 86 2 670 Andere Rohstoffe u. Halbfabrikate — 7790 Naturalien und Kariositäten 95 23 920 Andere Waaren. . — 1710 Passagiergut .... 95 14 610 Zusammen 118 209 7 057740 1899 114 706 6 741 890 1898. 99 692 5 116 130 1897. 63 321 3 088 050 1896. 96 861 3 378 940 Aus Deutsch-Ostafrika. dz Werth: Mk. Kaffee. . . 1479 141 040 Medizin. Wurzeln, Rinden rc. 610 15 380 Gummi Kopal . 88 30 110 - elasticum . 1 457 994 610 Halbedelsteine kg 550 10 000 Lebende Thiere . — 7050 Elefantenzähne und Elfenbein 32 55 560 Perlmutterschalen 21 1 730 Wachs 235 66 340 Speiseöle. . 87 5 600 Nutzhölger 2 728 29 830 Bast und andere * 41 1 990 Rohe Stöcke 53 2240 Erdnüsse 84 2340 Manilahanf, Sisal c.. 152 9870 Schafwolle . 97 16 830 Andere Rohstoffe u. Halbfabrikate — 5 490 4